TaliTulin
Aktives Mitglied
Ach, jetzt kommt man schon über die Kindeswohl-Schiene und muss sich Gewaltszenarien ausdenken damit es rechtlich passt?
Ihr trennt euch lediglich, nicht mehr und nicht weniger. Was soll bitte juristisch gesehen"krasses" Fremdgehen sein? 😕
Das habe ich noch nie gehört und auch nicht, dass jemand Fremdgehen als Grund nehmen kann das man sich von den eigenen Kindern fernhalten müsse. Und mehr ist doch zwischen euch überhaupt nicht passiert.
Bin gespannt ob du mit deiner Anwältin auf die Nase fliegst. Je nachdem wie gut der gegnersiche Anwalt ist, kann das ganz schnell gehen. Ich weiß man denkt sie seien vom Fach und müssten es wissen. Leider vergisst man das sie oftmals auch nur spekulieren und einfach mal etwas versuchen. Jura beinhaltet viele Fallstricke.
Du hast vermutlich keine Berührungspunkte mit Familiengerichtlichen Entscheidungen.
Kindeswohl ist sehr dehnfähig. Und ja, @Pbchen, du hast gute Chancen im Hinblick auf gefährdetes Kindeswohl.
Auszug:
Nicht ausreichend für ein Eingreifen des Familiengerichts ist dagegen alleine die Zerstrittenheit der Eltern untereinander. Ein Eingreifen kann aber dann erforderlich sein, wenn aus dieser Zerstrittenheit der Eltern eine Unfähigkeit bei diesen entsteht, sich über Belange des Kindes zu einigen.
Quelle:
Wann liegt eine Kindeswohlgefährdung vor? - Aktuelles zum Familienrecht
Nach § 1666 BGB kann das Familiengericht eingreifen, um eine Gefahr vom Kind abzuwenden, wenn dessen Wohl gefährdet ist und die Eltern nicht dazu gewillt oder in der Lage sind...
www.familienrecht-muenchen.de
Es wird relativ easy, eine Kindeswohlgefährdung in Betracht zu ziehen, bei der Vielzahl und Art seiner Verfehlungen.
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