Dalmatiner
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Ja, man kann einen Ehegatten nicht einfach aus der Wohnung schmeißen. Das gilt auch dann, wenn diese einem Ehegatten allein gehört oder einer allein der Mieter ist. Beide haben als Eheleute einen Anspruch, dort zu wohnen.Wie glaubst du jetzt genau, sollte das von statten gehen?
"Rauswerfen"geht erst, wenn das Trennungsjahr beginnt. Und wann das ist, ist im Zweifel strittig, da der beste Nachweis, nämlich getrennter Wohnraum, nicht gegeben ist.
Im Zuge des Ehesxheidung können beide Ehepartner die Zuweisung der ehelichen Wohnung verlangen, dann wird das mitverhandelt. Verkaufen geschiedene Eheleute einander Anteile am einer Immobilie, kann unter bestimmten Umständen Spekulstionssteuer für den Verkäufer anfallen.
Und mit Auszug wurd der betreffende Elternteil unterhalstspflichtig für seine Klnder. Entsprechend hat dieser kein Interesse daran, auszuziehen. Schliesslich wirkt sich der Auszug auch auf den Zugewinnanspruch beider Eheleute aus. Maßgebend ist nämlich, was man am Tag der Trennung auf dem Konto hatte.
Und falls das alles in einem Ehevertrag geregelt ist, kann man den durch einen Anwalt abgrasen, was alles rechtswidrig daran ist und ob dann die entsprechende Regelung oder gleich der ganze Vertrag hinfällig wird.
Also Ehe und Auszug wirkt sich immer auf beide Eheleute aus. Man sollte da genau wissen, was die Folgen davon sein können. Es geht um weit mehr als nur die Frage, wo der Ehemann unterkommt.