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Lohnvorschuss bei Neueinstelllung?

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G

Gelöscht 125379

Gast
Hallo,
geht das? Ich fange zB am 1.4 mit meiner neuen Arbeitsstelle an. Ich verdiene als Vollzeitkraft ca 1700€ Netto & bitte meinen neuen AG um einen Zuschuss für Miete, Essen & Lastschriften. Da wären wir bei ca 1160€. Vor meiner neuen Arbeitstelle habe ich lediglich Krankengeld bezogen weshalb ich für den Monat April keinen Puffer habe. Geht das? Oder soll ich besser erst gar nicht fragen. Stehen Lohnvorschüsse nur festen Mitarbeitern zu, die schon die Probezeit durch haben? Google hat dazu nichts ausgespuckt was in die Richtung geht.
 
Hi Gats,

ja das gelingt in der Regel. Sollte es sich hier um ein Zeitarbeitsunternehmen handeln, gelingt es zu 100%. Man nennt das einen Abschlag. Allerdings ist damit zu rechnen, dass die gewünschte Höhe 1160 € nicht ausgezahlt wird, sondern zB nur 800 €. Das bedeutet dann für Dich natürlich, dass Du einige Lastschriften nach Absprache aussetzen bzw. verschieben musst, was ja i. d. R. ebenfalls kein Problem ist.

Abschlagszahlungen / Lohn- und Gehaltsvorschüsse sind gerade zu Arbeitsbeginn bei vielen Arbeitgebern durchaus geläufig/gewöhnlich. Natürlich kannst Du den neuen AG danach fragen, was anderes bleibt Dir in Deiner Lage ja wahrscheinlich eh nicht übrig. Der Abschlag ist auf der späteren Gehaltsabrechnung eine eigene Position.

Es kann sein, dass der AG fragt, warum Du den Abschlag brauchst. Sollte dann der Umstand im Weg stehen, dass Du KG bezogen hast, was der neue AG aber nicht weiss, kann ich Dir leider keine gute Antwort hier aus dem Ärmel schütteln.

Randnotiz: Auf jeden solltest Du darauf achten, die Zeiten der Vorbeschäftigung wahrheitsgemäß im Einstellungsbogen anzugeben. Wenn man in dem Punkt pfuscht, kann der AG, wenn er es drauf anlegt, das über die SV herausbekommen, auch noch in einigen Monaten. Wenn die Angaben nicht wahrheitsgemäß waren, kann dies Grund für eine fristlose Kündigung sein.

Viel Erfolg für den neuen Job!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lastschriften nach Absprache aussetzen bzw. verschieben musst, was ja i. d. R. ebenfalls kein Problem ist.
In meinem Fall schon. Es handelt sich hierbei um Kreditrückzahlung. Da kann nichts verschoben werde.


Auf jeden solltest Du darauf achten, die Zeiten der Vorbeschäftigung wahrheitsgemäß im Einstellungsbogen anzugeben.
Etwas anderes hatte ich auch nicht vor 😉


Allerdings ist damit zu rechnen, dass die gewünschte Höhe 1160 € nicht ausgezahlt wird, sondern zB nur 800 €.
Das bringt mir dann nur leider nichts. Damit könnte ich gerade mal die Miete zahlen...


Aber danke für die Antwort 🙂
 
Wenn Du die Bank frühzeitig darüber informierst, z. B. in dem Du den Arbeitsvertrag in Kopie vorzeigst, ist es durchaus möglich, dass die Bank Dir mit der Aussetzung nur einer Kreditrate entgegenkommt. Die Fälligstellung/Kündigung (jetzt bitte alles auf einmal zahlen oder Mahnbescheid) eines Kredites kommt erst nach dem Aussetzen von drei Kreditraten hintereinander zum Tragen.

Ich bin immer gut damit gefahren, frühzeitig und transparent mit Gläubigern zu kommunizieren. Das gilt ja insbesondere dann, weil sich Deine finanzielle Situation nun bessert, denn die Bank hat ja in den letzten Monaten durchaus die Entgeltersatzleistung KG auf dem Girokonto bemerkt.

Randnotiz 1: so man eine Kreditausfallversicherung mit dem Kredit abgeschlossen hat, springt sie bei Krankheit ein.
Randnotiz 2: Entgeltersatzleistungen wie KG, Elterngeld, Kurzarbeitergeld, ALG1 usw. usf. führen IMMER zu Verpflichtung im Folgejahr des Bezuges eine Einkommenssteuererklärung abzugeben. Grund: Progressionsvorbehalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
geht das? Ich fange zB am 1.4 mit meiner neuen Arbeitsstelle an. Ich verdiene als Vollzeitkraft ca 1700€ Netto & bitte meinen neuen AG um einen Zuschuss für Miete, Essen & Lastschriften. Da wären wir bei ca 1160€. Vor meiner neuen Arbeitstelle habe ich lediglich Krankengeld bezogen weshalb ich für den Monat April keinen Puffer habe. Geht das? Oder soll ich besser erst gar nicht fragen. Stehen Lohnvorschüsse nur festen Mitarbeitern zu, die schon die Probezeit durch haben? Google hat dazu nichts ausgespuckt was in die Richtung geht.
Die Frage ist halt , was Du dann im nächsten Monat machst.
Da fehlt das Geld ja dann auch wieder, wenn Du nur noch die Differenz ausbezahlt bekommst.
Fragen kannst Du den AG immer.
Aber falls er nein sagt, benötigst Du einen Plan B.
 
Noch nicht da und schon nach einem Abschlag fragen. Damit ist man ganz sicher sofort der Beste Freund der Personalabteilung. Aber mittlerweile wird so viel Personal gesucht, dass sogar das einige Arbeitgeber akzeptieren. Die Frage ist halt wirklich, ob du das jetzt jeden Monat benötigst. Ich würde versuchen das das nicht der Fall ist.
 
Geht das? Oder soll ich besser erst gar nicht fragen.

Das hängt halt von den anderen Optionen ab, die du noch hast.

Stehen Lohnvorschüsse nur festen Mitarbeitern zu, die schon die Probezeit durch haben? Google hat dazu nichts ausgespuckt was in die Richtung geht.
Das sind eher individuelle Richtlinien die sich jedes Unternehmen setzt. Eine allgemeingültige Aussage wird man hierzu nicht finden können.
Für das Unternehmen besteht halt die Gefahr, das du nach dem ersten Tag kündigst und dann lediglich 14 Tage Kündigungsfrist besitzt. Somit kämst du nicht mal auf die Summe die du dir als Abschlagszahlung ausgerechnet hast. Und dann hat diese Firma den schwarzen Peter sich das Geld wieder zu holen.
 

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