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Lohnpfändung trotz Berufung!

JensP

Neues Mitglied
Guten Abend ich habe da ein Problem!
Und zwar eine Schuldnerin ( Rechtsanwältin)!
Hat eine Lohnpfändung und Kontostilllegung bewirkt!
Obwohl das Urteil in Berufung ging!
Vor drei Wochen war die letzte Anhörung und die Summe hat sich um ein Drittel verringert!
Aber Sie mit der vorherigen Vorderungen die Pfändung vollzieht!
Wie kann das möglich sein?
Es ist für mich ein großer Schaden!
Kann ich Sie für Schäden haftbar machen?
Weiß jemand darüber bescheid?
Gruß Jens
 

MrsBrisby

Aktives Mitglied
Hallo Jens,
kannst Du Deine Aussagen etwas konkretisieren? Ich finde das etwas wirr.

Urteile sind oft vorläufig vollstreckbar, was heißt, dass eine Vollstreckung durch eine Berufung nicht gehemmt wird.

Schuldnerin / Rechtsanwältin?
Meinst Du Gläubiger u die Rechtsanwältin für diese Partei?

Welcher Betrag wird vollstreckt? Der ursprünglich eingeklagte o der jetzt ausgeurteilte?

Was meinst Du mit "Anhörung"? War das der Verhandlungstermin? Bist Du anwaltlich vertreten?

Kontopfändung ist immer Mist, weil dann erstmal alles blockiert ist.
Und ja, sollte hier fälschlicherweise verfahren worden sein, gibt es natürlich Mögluchkeiten, dagegen vorzugehen.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Handelt es sich eventuell um Unterhaltsschulden? Solche Urteile werden sofort wirksam, das steht dann im Beschluss auch so drin. Wenn Beschwerde in der nächsten Instanz eingelegt wird, muss es da erst einen neuen Beschluss geben. Dann wird neu gerechnet, was und wie gepfändet werden kann.

Es gibt je einen Selbstbehalt und Freibeträge. Wenn du weniger zahlen musst, heißt es nicht automatisch, dass du monatlich mehr Geld hast. Sondern du bist nur eher fertig mit zurückzahlen. Kann aber auch anders sein, je nach Fall.

Für Kontopfändungen gibt es Freigrenzen, und Zuschläge für Kinder die im Haushalt leben. Alles eine Wissenschaft für sich.

Gib Mal ein paar zusätzliche Infos. Sowas ist komplex.
 
G

Gelöscht 123274

Gast
Handelt es sich eventuell um Unterhaltsschulden? Solche Urteile werden sofort wirksam, das steht dann im Beschluss auch so drin.
Wobei die " Pfändungsgrenzen" bei Unterhaltsschulden noch erheblich geringer sind, als sonst.

Beispiel:
Liegen die Pfändungsgrenzen bei 1 Person bei ungefähr 1100 € (Selbstbehalt)
so liegen diese bei Unterhaltspfändungen bei ungefähr 900 € .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

natasternchen

Aktives Mitglied
Guten Abend ich habe da ein Problem!
Und zwar eine Schuldnerin ( Rechtsanwältin)!
Hat eine Lohnpfändung und Kontostilllegung bewirkt!
Obwohl das Urteil in Berufung ging!
Vor drei Wochen war die letzte Anhörung und die Summe hat sich um ein Drittel verringert!
Aber Sie mit der vorherigen Vorderungen die Pfändung vollzieht!
Wie kann das möglich sein?
Es ist für mich ein großer Schaden!
Kann ich Sie für Schäden haftbar machen?
Weiß jemand darüber bescheid?
Gruß Jens
Man kann aus einem nicht rechtkräftigen Urteil trotzdem schon vollstrecken, wenn man Sicherheitsleistung leistet.
 

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