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Leistungen zurück zahlen?

Ja, du bist verpflichtet, der ARGE eine Änderungsmitteilung zu machen, sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

Bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip. Wenn du deinen ersten Lohn erst Anfang Juli bekommst, bist Du im Juni noch bezugsberechtigt. Wenn Du deinen ersten Lohn allerdings schon Ende Juni ausgezahlt bekommst, bist Du in diesem Monat nicht mehr bezugberechtigt und es droht dir eine Rückzahlung des von der ARGE für Juni bereits erhaltenen Geldes.

Hallo Malin,
ich werde mein erstes gehalt schon mitte juni erhalten...
somit ist klar, dass ich den juni abschlag der arge auf jeden fall zurück zahlen muss...
mir war nur nicht klar, ob ich die ganzen abschläge ev. zurück zahlen muss, also, die, die ich seit januar erhalten habe... hat mir irgendwer mal erzählt...
gemeldet hab ich mich schon, die haben sogar schon eine kopie des arbeitsvertrages...
danke, vlg
 
Hallo Lilia,

es wäre tatsächlich eine finanzielle Erleichterung für dich,würde dein neuer
Arbeitgeber das erste Gehalt erst Anfang Juli überweisen.😉🙂

Gruß Karin


HI Karin🙂
hm, ich bekomm es schon mitte juni...
ist mir auch lieber so, ich will dieses herzallerliebste amt endlich los werden!!!

es ist aber schon rechtens, dass die eine kopie der ersten lohn/gehaltsabrechnung von mir verlangen, oder???
meine güte, so viele sachen.... diese frage noch dazu, dann hör ich mit dem thema auf😉
vlg
 
In dem Moment,in dem du deinen neuen Job antrittst,das "Amt" davon unterrichtest,hast du eigentlich mit denen nichts mehr zu tun,
außer die Überzahlung zurückzuerstatten.

Wahrscheinlich brauchen sie die erste Gehaltsabrechnung um ,mit dem
genauen Arbeitszeitraum bis zur ersten Gehaltsauszahlung ,die Rückforderung berechnen zu können.
Kann mir sonst keinen anderen Grund vorstellen.

Gruß Karin
 

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