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Leistungen zurück zahlen?

Lilia

Aktives Mitglied
Hallo zusammen 🙂
vlt. weiß einer was dazu...
ich beziehe seit januar alg2, zusätzlich zum alg1...
jetzte werde ich zum 01.06. arbeit aufnehmen...
muss ich die geleisteteten zahlungen seit januar der arge zurück zahlen??
oder nur das, was ich im juni noch für die anfangszeit erhalten werde (da die ja im voraus bezahlen)?
danke im voraus!
vlg
 
Soweit ich weiß, musst das, was du im Juni erhältst, wieder zurückzahlen, bei mir wars so: ich hab im September eine Ausbildung angefangen. Ich war vorher arbeitslos und hab Hartz 4 gekriegt. Da mein Ausbildungsbetrieb mir erst am 15. Oktober, also im Nachhinein meinen ersten Lohn gezahlt hat, hab ich für den September nochmal Hartz 4 gekriegt, das musste ich dann wieder zurückzahlen.
 
OK, Danke, Kampfkatze🙂

die haben mir komischerweise leistungen bis oktober bewilligt😕😕

hach, ist des ein spass mit denen... werd da wohl wieder auf der matte aufkreuzen, dabei hatte ich gehofft, dass der spuk endlich vorbei ist....
 
ja, da musst du eh hin um zu melden, dass du Arbeit hast. Wenn sie dir trotzdem weiter bis Oktober das hartz 4 weiterzahlen, hast du die goldene karte gezogen, dann musst du das vom Zeitraum Juni bis Oktober zurückzahlen. Beim Amt weiß doch A nicht, was B macht. Da gehts nur Drunter und Drüber.
 
na wie ermunternd 😀
erst wollten se mir nix zahlen, jetzt, wo ich es dann nicht mehr brauche, schmeissen´s mir hinterher...
naja, ich kann die annahme ja sicherlich irgendwie verweigern, bzw. direkt wieder zurück buchen lassen...
 
die haben mir komischerweise leistungen bis oktober bewilligt😕😕
ALG2 wird immer für einen längeren Zeitraum bewilligt - meist etwa 6 Monate - ansonsten müßtest Du ja jeden Monat einen Folgeantrag stellen.

naja, ich kann die annahme ja sicherlich irgendwie verweigern, bzw. direkt wieder zurück buchen lassen...
Du könntest Dich bei der ARGE melden. So, wie Du Dich auch meldest, wenn Du das Geld beantragst. Vermutlich bist Du sogar dazu verpflichtet, da es zu einer Änderung bei den Einkommensverhältnissen kommt.

Du bekommst ALG2 für den Zeitraum, in dem Du arbeitslos bist. Leider wird es im Gegensatz zu den meisten Arbeitsentgelten vorausgezahlt, entsprechend können Versorgungslücken entstehen, bzw muss manchmal zuviel gezahltes Geld zurückerstattet werden.

Ich nehme an, dass Du ALG2 auch nur anteilmäßig für den Monat zurückzahlen mußt, falls Du in der Monatsmitte eine Arbeit aufnimmst.

Günter
 
Ja, du bist verpflichtet, der ARGE eine Änderungsmitteilung zu machen, sobald du den Arbeitsvertrag unterschrieben hast.

Bei ALG2 gilt das Zuflussprinzip. Wenn du deinen ersten Lohn erst Anfang Juli bekommst, bist Du im Juni noch bezugsberechtigt. Wenn Du deinen ersten Lohn allerdings schon Ende Juni ausgezahlt bekommst, bist Du in diesem Monat nicht mehr bezugberechtigt und es droht dir eine Rückzahlung des von der ARGE für Juni bereits erhaltenen Geldes.
 
Hallo Lilia,

es wäre tatsächlich eine finanzielle Erleichterung für dich,würde dein neuer
Arbeitgeber das erste Gehalt erst Anfang Juli überweisen.😉🙂

Gruß Karin
 

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