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Lehrgänge in der Kernurlaubszeit ? - Ausbildung

G

Gast

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Hallo,

ich, bzw. mein Freund hat folgendes Problem:

Er hat Anfang August vom 11.-22. Oktober einen Urlaubsantrag gestellt, welcher auch bewilligt wurde da er in der Kernurlaubszeit (Schulferien) liegt und er danach keine Möglichkeit mehr hat seinen Resturlaub für dieses Jahr zu nehmen (November und Dezember Urlaubssperre).

Nun hat er guten Gewissens in dieser Zeit eine Reise zu mir geplant, Fahrkarten sind schon seit mehreren Wochen gekauft (~70 €, was für ihn eine MENGE Geld ist).
Gestern lag ein Zettel in seinem Fach, auf dem steht das er vom 11.-18.10 einen Lehrgang zu besuchen habe, welcher Prüfungsrelevant ist.

Meine Frage nun:

Ich mache ebenfalls eine Ausbildung und wir bekommen immer Anfang des Jahres mitgeteilt wann und wo Lehrgänge sind, damit wir dementsprechend planen können.
Bei allen anderen Leuten die ich gefragt habe war es entweder ebenfalls so oder sie bekommen MINDESTENS immer zwei Monate vorher bescheid.

Ist es überhaupt zulässig nur so kurz vorher darüber informiert zu werden?
Dürfen Lehrgänge in der Kernurlaubszeit überhaupt stattfinden?
Ist mein Freund nun verpflichtet die Reise abzusagen und diesen Lehrgang zu besuchen oder kann man da gesetzlich noch irgendwas drehen, auch wegen den Reisekosten?
 
Huhu,

'mal ganz ehrlich: Selbst wenn man da gesetzlich etwas machen kann. WER würde denn so dumm sein und seinem Chef sagen: Lehrgang XY besuche ich nicht.
Die einzige Möglichkeit und gescheiteste Lösung wäre es, wenn dein Freund sein Problem mit seinem Chef bespricht. Ganz ehrlich eben. Aber bitte nicht mit dem Holzhammer - und schon gar nicht mit irgendwelchen Paragraphen, wenn man noch in der Ausbildung ist. Das ist tödlich.
 
Der Lehrgang ist nicht betrieblich sondern kommt von der Berufsschule.
(Von der BERUFFSCHULE, in den FERIEN!)
Mit seiner Chefin möcht er aber auch noch sprechen.

Falls der Eindruck entstanden sein sollte: Ich möchte nicht darauf hinaus das irgendwelche Leute mit Paragraphen erschlagen werden sollen, aber wenn er unter gegebenen Umständen nicht dazu VERPFLICHTET ist diesen Lehrgang zu besuchen (desshalb fragte ich nach Gesetzen) dann wird er das auch nicht tun.

Und ganz ehrlich, die Dinge die sich sein Betireb schon geleistet hat (halten sich nicht an den Ausbildungsrahmenplan, zahlen einfach mal so keine Ausbildungsvergütung, übernehmen keine Reisekosten für Lehrgänge, Überstunden bis Nachts um 1 und dann morgens um 7 wieder antreten ...) könnte ich es ihm auch nicht verübeln.
Er hat immer gekuscht weil er Angst um seine Ausbildung hatte, aber irgendwann ist es auch mal Zeit sein Recht (falls vorhanden) geltend zu machen ...
(Das soll jetzt bitte aber nicht zum Thema werden ...)

Was er nun wird ist den Lehrgangsleiter anzurufen und ihn fragen ob es wieder zwei geteilte Gruppen gibt die den Lehrgang an unterschiedlichen Wochen machen.
Dann könnte er nämlich ganz gelassen in die 2. Gruppe und das Problem wäre gelöst ...
 

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