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Länger krank-Wann verfällt Urlaub?

Nein. Das ist Bundesurlaubsgesetz, Paragraf 7: "Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden."
Man kann ein Gesetz nicht einfach außer Kraft setzen. Klar, wenn man sich versteht und vertraut mag es gehen, erinnert sich der Betrieb nicht an die Absprache, kann man logischerweise nix einklagen. Dann isser halt verfallen.
Nicht im Fall einer längeren Krankheit. Wie sollte das auch funktionieren, wenn ich länger als 1 Jahr krankgeschrieben bin. Die Frage des TE bezog sich auf Krankheit.
 
Gab es vor kurzem nicht ein Urteil, dass alter Urlaub nicht verfallen darf, und der AG dem AN explizit darauf hinweisen muss, dass er seinen Alturlaub nehmen muss?
 

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