Hey,
als erstes stellt sich die Frage wie lange du dort schon arbeitest.Wenn es mehr als ein halbes Jahr ist,dann muss die Kündigung begründet werden.Da du geschrieben hast,dass die Kündigung fristgerecht erfolgen wird, ist es eine ordentliche Kündigung.Der AG muss dann Gründe nachweisen,die deine Kündigung sozial rechtfertigen(diese stehen im Kündigungsschutzgesetzt).Es gibt dann insgesamt drei Gründe
1.personenbedingt(wenn man die Arbeit nicht mehr ausführen kann)
2.verhaltensbedingt(Fehlverhalten,muss aber erstmal eine Abmahnung erfolgen)
3.betriebsbedingt(Umsatzeinbuße usw. da muss der AG begründen,warum man von allen Mitarbeitern ausgerecht einen ausgesucht hat.)
Du hast nach der Kündigung drei Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage.Da würde ich so schnell wie möglich mit dem Anwalt reden,ob deine Kündigung gerechtfertigt war und er dir empfiehlt eine Klage einzureichen.
Soweit ich mich erinnere, muss der AG keine Abfindungen zahlen, außer man vereinbart es wegen der Unsicherheiten eines möglichen Kündigungsschutzprozesses, dabei wird eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbart.
Tut mir leid,dass du von der Kündigungen betroffen bist.
Ich hoffe, ich konnte dir bisschen mit der Nachricht helfen.Melde dich wenn du weitere Fragen hast.
lg