G
Gast
Gast
Hallo allerseits, mir wurde gestern zum 31.01.08 gekündigt. Hier mal ein Auszug aus der Kündigung:
"Vorsorglich kündige ich das bestehende Aushilfsarbeitsverhältnis fristlos mit sozialer Auslauffrist zum 31.01.2008, hilfsweise fristgerecht zum 29.02.2008. Ich stelle Sie ab 01.02.2008 vom Dienst frei."
Hierzu meine Frage: Muss mir mein Chef nun das Gehalt für Februar auch noch auszahlen?
"Vorsorglich kündige ich das bestehende Aushilfsarbeitsverhältnis fristlos mit sozialer Auslauffrist zum 31.01.2008, hilfsweise fristgerecht zum 29.02.2008. Ich stelle Sie ab 01.02.2008 vom Dienst frei."
Hierzu meine Frage: Muss mir mein Chef nun das Gehalt für Februar auch noch auszahlen?