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Kündigung

G

Gast

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Hallo allerseits, mir wurde gestern zum 31.01.08 gekündigt. Hier mal ein Auszug aus der Kündigung:

"Vorsorglich kündige ich das bestehende Aushilfsarbeitsverhältnis fristlos mit sozialer Auslauffrist zum 31.01.2008, hilfsweise fristgerecht zum 29.02.2008. Ich stelle Sie ab 01.02.2008 vom Dienst frei."

Hierzu meine Frage: Muss mir mein Chef nun das Gehalt für Februar auch noch auszahlen?
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Kündigung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

nein für februar steht dir kein gehalt zu, es sei denn du bleibst bis zum 29.02.08 da.
was mich etwas stutzig macht ist die kündigung? von einem tag auf den anderen erscheint mir etwas seltsam.
vielleicht magst du das kurz erklären? evtl. ist da noch was zu machen.

LG
 
Hallo allerseits, mir wurde gestern zum 31.01.08 gekündigt. Hier mal ein Auszug aus der Kündigung:

"Vorsorglich kündige ich das bestehende Aushilfsarbeitsverhältnis fristlos mit sozialer Auslauffrist zum 31.01.2008, hilfsweise fristgerecht zum 29.02.2008. Ich stelle Sie ab 01.02.2008 vom Dienst frei."

Hierzu meine Frage: Muss mir mein Chef nun das Gehalt für Februar auch noch auszahlen?


Das heißt, falls die fristlose Kündigung nicht rechtens ist, steht Dir für Februar noch das Gehalt zu, da für diesen Fall die fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurde. Die Tatsache, dass Du vom Dienst freigestellt wurdest, heißt lediglich, dass Dich der Arbeitgeber nicht mehr sehen will. Deinen Gehaltsanspruch hast Du jedoch bei der fristgerechten Kündigung nicht verloren.
 

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