Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kündigung

keltoum

Neues Mitglied
Hallo an allen Mitglieder,
Ich habe vor kurzem in ein Spielothek zwei Jahren gearbeitet. ,Juli dieses Jahres hatte ich einen bewaffneten Überfall. ,ich hatte unten in Schublade geld gehabt und in die kasse ,also sind ca 2000 Euro erbeutet,mein vorgesetzter hat mich angemahnt und nicht einmal gefragt wie es mir damit geht,September hat mir geld gefehlt in der kasse muss ich zurück- zahlen und hat wieder angemahnt .
Er hat mich gekündigt wegen untreu von Geschäftsgelder.das Arbeitsamt hat mir grund dessen drei Monate Sperre verpasst🙁
Bitte um hilfe ,hat jemanden ahnung was ich machen soll ?
 

Hallo keltoum,

schau mal hier: Kündigung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Vielen dank lieber Julik ,ich will mit der Branche nichts mehr zu tun haben ,ich bin Altenpflegerin beruflich. Momentan bin ich psychisch nicht fit , bin in psycpsychologische Behandlung ,habe Depression,zwei Jahre durch gearbeitet ohne Urlaub zu nehmen und nach Überfall weiter gearbeitet ohne pause ,alles zu viel und bin alleinerziehend von zwei kinder .
Danke
 
Ich bin mir überhaupt nicht sicher, ob das so in Ordnung ist, daß Du das Geld zurückzahlen mußt. Ich kenne es von Tankstellenaushilfen, daß es da eben nicht so ist.

Erkundige Dich mal bei einem Anwalt. Einen Betrug muß man ja erstmal nachweisen, und sollte erstmal von einem Versehen Deinerseits ausgehen. Vor allem solltest Du Dich wehren, da Du ja jetzt Nachteile hast!
 
Gehe zu einem Anwalt für Arbeitsrecht und lasse mal überprüfen, ob die Kündigung so rechtens ist, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass es Rechtens sein soll, dass man abgemahnt wird, wenn man überfallen wird und darauf hin dann Geld fehlt, denn du hast ja keine Pflichtverletzung begangen, in dem du dich hast überfallen lassen.

Auch solltest du mit diesem gleich dann wegen der Sperre beim Arbeitsamt sprechen.
 
Warum hattest Du beim Überfall Geld in der Schublade?
Sind seit Erhalt der Kündigung mehr, als 3 Wochen vergangen?
Wurdest Du fristlos gekündigt?
Wurde der nicht genommene Urlaub ausbezahlt?
 
Ich habe mal in Casinos Geldspielgeräte nachgerüstet und weiß von vielen Angestellten das sie angewiesen sind bei einem Überfall dem Räuber alles zu geben und nicht Held spielen sollen. Und einige hatten auch Geld irgendwo in der Theke versteckt. Dank der vielen Kameras wird sich bestimmt einiges aufklären lassen. ( Wenn es denn gewollt ist )
Was das Jobcenter da wieder macht ist ja wohl unterste Kanone. ( Aber da tut sich hoffentlich bald was )
 
Ich habe in ein seminar teilgenommen ,falls man überfallen wird sollte man alles raus geben.
Ich hatte bei der polizei aussagen müssen ,da habe die Abmahnung vorgezeigt ,det Sachbearbeiter hat meine Aussage aufgenommen mit dem fall das ich abgemahnt bin ,er fande es auch nicht in Ordnung ,ich denke dss mein vorgesetzter meine Aussage per Brief bekommen hat ,auf jedenfall seit dem ist er komisch zu mir geworden .
Ich bedanke mich bei allen die mir schreiben und versuchen mir zu helfen
 
Guten Abend,

auch ich arbeite an einer Tankstelle - in erster Linie in Spätschicht! Wenn ich ich mehr als Betrag € 251,- habe, sagt mir immer wieder die Kasse das ich abschöpfen muss! Das kann ich ein paar mal weg drücken, aber sollte was in dieser Zeit passieren - müsste ich bei Gefahr die Dif. aus meiner Kasse bezahlen!
Bei uns ist Sicherheitsstufe erste Prio. Wenn was passieren sollte, sind wir angewiesen dem Täter folge zu leisten. Er kann den ganzen Laden mit Sprit, Zigaretten und was da noch so rumsteht mitnehmen - solange uns als Mitarbeiter nix passiert.

Ich arbeite in einem sehr großen Ölmineral-Konzern und ich kann mir einfach nicht wirklich vorstellen, dass es in kleineren Betrieben die mit Öffentlichkeit und Gefahren zu tun hat, anders läuft. Warum hattest du Geld in der Schublade? In welcher? Abgeschlossen? Wie ist der Überfall abgelaufen?

*fragenüberfragen*

Grüße
 
Hallo an allen Mitglieder,
Ich habe vor kurzem in ein Spielothek zwei Jahren gearbeitet. ,Juli dieses Jahres hatte ich einen bewaffneten Überfall. ,ich hatte unten in Schublade geld gehabt und in die kasse ,also sind ca 2000 Euro erbeutet,mein vorgesetzter hat mich angemahnt und nicht einmal gefragt wie es mir damit geht,September hat mir geld gefehlt in der kasse muss ich zurück- zahlen und hat wieder angemahnt .
Er hat mich gekündigt wegen untreu von Geschäftsgelder.das Arbeitsamt hat mir grund dessen drei Monate Sperre verpasst🙁
Bitte um hilfe ,hat jemanden ahnung was ich machen soll ?


Bezüglich aller Fragen die (soziale) Ämter betreffen würde ich raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, da selbst Beratungsstellen oft nicht auf dem neuesten Stand sind (mal ganz abgesehen von den Angestellten der Ämter selbst) und man selbst oft kaum weiterkommt.
Mit einem niedrigen Einkommen kann man Beratungshilfe beantragen (beim Amtsgericht), oder eben beim Anwalt direkt, dann muss man höchstens 10€ für die Beratung bezahlen. Am besten vorher alle Fragen/Unklarheiten, sowie den genauen Sachverhalt/Hergang aufschreiben und alle wichtigen Unterlagen mitnehmen, das kann man ja aber schon bei der Terminanfrage besprechen, was man alles braucht. Falls nötig sollte der Anwalt die erforderlichen Schritte einleiten, notfalls gibt es auch noch Prozesskostenhilfe.
 
Bezüglich aller Fragen die (soziale) Ämter betreffen würde ich raten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufzusuchen, da selbst Beratungsstellen oft nicht auf dem neuesten Stand sind (mal ganz abgesehen von den Angestellten der Ämter selbst) und man selbst oft kaum weiterkommt.
Mit einem niedrigen Einkommen kann man Beratungshilfe beantragen (beim Amtsgericht), oder eben beim Anwalt direkt, dann muss man höchstens 10€ für die Beratung bezahlen. Am besten vorher alle Fragen/Unklarheiten, sowie den genauen Sachverhalt/Hergang aufschreiben und alle wichtigen Unterlagen mitnehmen, das kann man ja aber schon bei der Terminanfrage besprechen, was man alles braucht. Falls nötig sollte der Anwalt die erforderlichen Schritte einleiten, notfalls gibt es auch noch Prozesskostenhilfe.

Ja das werde ich machen .
Danke
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
B Kündigung im Lebenslauf erwähnen? Ist das zulässig? Beruf 143
A Kündigung nach 35 Jahren Beruf 23
SchweigStillmeinHerz Bildungsgutschein Kündigung Gefühle Beruf 2

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben