Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kündigung! Wie?

jaja so einfach ist das nicht - mal so eben schnell in der ausbildung kündigen (nur in der probezeit)

deswegen wäre ein aufhebungsvertrag auch besser als eine kündigung 🙂

ausserdem müsste das ganze dann quasi eh über den papa gehen, weil sie ja noch minderjährig ist.

LG
 
Ich möchte auf alle Fälle kündigen. Es wird nicht besser. Das geht schon ein ganzes Jahr so. Also praktisch von Anfang an. Ich hab immer gesagt, dass es vielleicht mal besser wird. Aber es wird immer schlimmer. Ich schaff das nicht.

In einer Gewerkschaft bin ich selber nicht angemeldet.
Das mir die Kammer helfen könnte weiß ich.

So eine Kündigung muss doch schriftlich gemacht werden.
ist das bei Lehrlingen auch der Fall?

Solange bin ich nicht mehr minderjährig. Übernächste Woche werde ich 18 Jahre. Da könnte ich dann schon selber kündigen. Wie würde denn das mit einem Aufhebungsvertrag laufen? Da muss mein Chef unterschreiben oder? Er hat ja den Lehrvertrag unterschrieben.

Ja ich lerne Metzgereifachverkäuferin.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich würde eine kündigung einreichen.
allerdings kenne ich mich mit aufhebungsverträgen nicht aus.
du solltest als grung angeben du möchtest dir umorientieren und weiterbilden (du musst ja immer einen grund angeben)
 
ich meine heutzutage werden immer und überall verkäufer/innen gesucht.

es muss ja auch nicht unbedingt in einer metzgerei sein.
jedenfalls ich würde das nicht mit mir machen lassen.
oder du bleibst da und das nächste mal wenn sie geld von der verlangt wegen einer normalen kassendifferenz, dann lässt du dir das schriftlich geben: indem drinnensteht dass sie eine normale kassendifferenz von dir verlangt ohne den verdacht du haben dich einem diebstahl zu bezichtigen.

aber du wirst sehen das wird sie nicht eh nicht unterschreiben.. falls doch dann hast du sie am A****....😀
 
Ich würde erst kündigen, wenn ich einen neue Ausbildungstelle hätte und die Kammer kann dir da helfen, also einfach versuchen und am besten kommende Woche dort mal vorbei gehen. Aber ist deine Entscheidung.

Zu deinen Fragen:

Ja, eine Kündigung muss immer schriftlich sein, auch als Azubi. Eine mündliche Kündigung hat keinerlei Bedeutung.

Ein Aufhebungsvertrag als Azubi 😕 Habe ich noch nie gehört und kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen, dass es so etwas gibt.
 
es gibt auch aufhebungsverträge bei auszubildenden 🙂
allerdings würde ich dir auch raten diesen erst zu machen, wenn du eine neue stelle gefunden hast


quelle: dgb-jugend

Am besten ist eignet sich ein Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung! Im Unterschied zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen. Beim Aufhebungsvertrag lösen Azubi und Ausbilder das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Im Klartext heißt das, beide, Azubi und Ausbilder, wollen das Ausbildungsverhältnis nicht fortsetzen. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur zustande kommen, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt also keine Fristen, die eingehalten werden müssen.

Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?

Bei einem von dir gewünschten Ausbildungsplatzwechsel kann ein Aufhebungsvertrag unter Umständen die einfachste Möglichkeit sein, wenn dein Ausbilder mit deinem Weggang einverstanden ist. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen! Wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst, ist in der Regel eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe besser.

Was ist der Nachteil bei einem Aufhebungsvertrag?

Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, bist du mitschuldig am Verlust deines Ausbildungsplatzes. In diesem Fall kann dir bei einer folgenden Arbeitslosigkeit dein Arbeitslosengeld eine Zeitlang gesperrt werden! Außerdem kannst du gegen einen Aufhebungsvertrag - im Unterschied zu einer Kündigung durch den Ausbilder - keinen Widerspruch einlegen, da ja deine Zustimmung nötig war.

LG
4711
 
🙂

der aufhebungsvertrag ist sinnig wenn man die ausbildung weiterführen will, nur eben woanders. wie du voher schon selbst geschrieben hast, bei einer kündigung kann die ausbildung nicht fortgesetzt werden. so verbaut man sich wenigstens nicht alle chancen und muss sich neu orientieren.
der nachteil ist eben, der ausbilder muss dem aufhebungsvertrag zustimmen, was bei einer kündigung eben nicht der fall ist. will der ausbilder also seinem azubi noch eins reinwürgen, siehts schlecht aus..
 
Naja ich habe zwar Zweifel dran, dass mein Ausbilder einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde. Obwohl meine "Chefin" das bereits mal von mir verlangt hat........
Aber das war im Januar und da hätte mein Papa unterschreiben müssen. Das hat er aber nicht gemacht.
Ich muss wohl doch die Kündigung bevorzugen.
Die Kammer kann mir bei der Suche einer neuen Lehrstelle helfen?
Die werden aber dann nicht bei meinem Chef anrufen und das vorher schon ankündigen?
 
Naja ich habe zwar Zweifel dran, dass mein Ausbilder einem Aufhebungsvertrag zustimmen würde. Obwohl meine "Chefin" das bereits mal von mir verlangt hat........
Aber das war im Januar und da hätte mein Papa unterschreiben müssen. Das hat er aber nicht gemacht.
Ich muss wohl doch die Kündigung bevorzugen.
Die Kammer kann mir bei der Suche einer neuen Lehrstelle helfen?
Die werden aber dann nicht bei meinem Chef anrufen und das vorher schon ankündigen?

sagen wir mal so, im regelfall wird das alles diskret behandelt. natürlich gibt es den ein oder anderen übereifrigen mitarbeiter (wie überall), der vielleicht versucht mit der firma in kontakt zu treten.
mein rat ist, wende dich wiegesagt an die kammer, schilder ihnen die lage und bitte um diskretion. frage nochmal nach, wie es sich mit einer kündigung verhält. wenn du jetzt metzgereifachverkäuferin lernst, kannst du das wiegesagt nicht mehr fortführen. evtl hilft dir die kammer auch einen aufhebungsvertrag auszuhandeln, so dass du (wenn du dann eine neue stelle gefunden hast) auch gleich weitermachen kannst. in die berufsschule kannst du auch eine zeitlang gehen (übergangszeit) ohne einen betrieb zu haben, da musst du aber auch mit deinem rektor informieren und das mit ihm abklären.

du musst halt wissen was du willst. willst du deinen beruf weiterlernen, dann solltest du dir was einfallen lassen wie du einen aufhebungsvertrag bekommst.
wenn du was ganz anderes machen willst, ist es egal.

LG
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Kündigung- fristlos, wie etc.? Beruf 18
B Kündigung im Lebenslauf erwähnen? Ist das zulässig? Beruf 143
A Kündigung nach 35 Jahren Beruf 23

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben