es gibt auch aufhebungsverträge bei auszubildenden 🙂
allerdings würde ich dir auch raten diesen erst zu machen, wenn du eine neue stelle gefunden hast
quelle: dgb-jugend
Am besten ist eignet sich ein Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung! Im Unterschied zur Kündigung kündigt beim Aufhebungsvertrag nicht eine Partei der anderen. Beim Aufhebungsvertrag lösen Azubi und Ausbilder das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen auf. Im Klartext heißt das, beide, Azubi und Ausbilder, wollen das Ausbildungsverhältnis nicht fortsetzen. Ein Aufhebungsvertrag kann also nur zustande kommen, wenn sich Ausbilder und Azubi einig sind. Den Zeitpunkt der Vertragsauflösung können Azubi und Ausbilder dabei frei vereinbaren, es gibt also keine Fristen, die eingehalten werden müssen.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag sinnvoll?
Bei einem von dir gewünschten Ausbildungsplatzwechsel kann ein Aufhebungsvertrag unter Umständen die einfachste Möglichkeit sein, wenn dein Ausbilder mit deinem Weggang einverstanden ist. Unterschreibe einen Aufhebungsvertrag aber nur, wenn du bereits einen neuen Lehrvertrag hast oder ganz sicher bist, dass du in dem Betrieb nicht bleiben willst, denn wenn der Aufhebungsvertrag einmal freiwillig unterschrieben ist, kann man nichts mehr machen! Wenn du die Berufsausbildung aufgeben willst, ist in der Regel eine ordentliche Kündigung mit vier Wochen Frist wegen Berufsaufgabe besser.
Was ist der Nachteil bei einem Aufhebungsvertrag?
Wenn du einen Aufhebungsvertrag unterschreibst, bist du mitschuldig am Verlust deines Ausbildungsplatzes. In diesem Fall kann dir bei einer folgenden Arbeitslosigkeit dein Arbeitslosengeld eine Zeitlang gesperrt werden! Außerdem kannst du gegen einen Aufhebungsvertrag - im Unterschied zu einer Kündigung durch den Ausbilder - keinen Widerspruch einlegen, da ja deine Zustimmung nötig war.
LG
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