Yannick
Sehr aktives Mitglied
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Sicher ist die Kündigung unwirksam.
Sicher kannst Du auf Wiedereinstellung klagen.
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Wenn die Kündigung wegen Formfehlern unwirksam ist, gibt es keine
Wiedereinstellung, da der Vertrag nicht beendet wurde.
Zum Thema:
Wenn man durch welche Umstände auch immer in den Besitz des Codes
kommt, ist das doch keine Genehmigung diesen auch zu benutzen. In
einem Meisterbüro können sehr sich wohl vertrauliche, personalrelevante
Unterlagen befinden.
Andererseits bleibt die Frage, ob die allgemeine Nutzung des Codes und
das gelegentliche unberechtigte Betreten des Meisterbüros den Vorge-
setzten bekannt war und somit geduldet wurde. Da der Betrieb mit einer
Kündigung reagierte, kann man das wohl verneinen.
Der Richter wird sich mit der Frage befassen, ob Deine Handlung das Ver-
trauensverhältnis wirklich so nachhaltig beschädigt hat, dass dem Arbeit-
geber eine weitere Zusammenarbeit nicht zugemutet werden kann.
Ob man auf eine Abfindung hoffen darf weiß ich nicht. Da der befristete Ver-
trag (2 Jahre), in diesem Fall nach einem Jahr endet, wird die Abfindung
wohl kaum die Kosten des Rechtstreites decken. Im Hinblick auf den weit-
eren beruflichen Weg der TE halte ich es für besser, den Vertrag möglichst
nicht zu beenden und die gewonnene Zeit für eine intensive Stellensuche
aus 'ungekündigter Stellung' zu nutzen.
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