Ja, es ist in der Tat schon ein starkes Stück, wie das dort abgelaufen ist.
Sicher ist die Kündigung unwirksam.
Sicher kannst Du auf Wiedereinstellung klagen.
Aber mal ehrlich:
Möchtest Du danach in diesem Unternehmen WIRKLICH wieder anfangen?
Gut, Du kannst den gerichtlichen Weg bis zum Schluss gehen und hast sicherlich auch gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.
Doch würde ich mich an Deiner Stelle bereits schon nach neuen Stellenangeboten umsehen und Bewerbungen schreiben.
Denn selbst wenn Du den Prozess gegen Deinen AG gewinnst, kannst Du trotzdem als großer Verlierer dort herausgehen. Bedenke, es ist immer nur ein Pyrrhussieg.
Einen Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber zu führen macht das Verhältnis zwischen MA und AG in jedem Fall kaputt und könnte einen neuen Kündigungsgrund für den AG eröffnen.
Hier kann man den Grundsatz anführen "Wen der Arbeitgeber nicht formal und ordentlich kündigen kann, den versucht er sehr wahrscheinlich dann rauszuekeln". Und das passiert dann meistens durch Mobbing bzw. Bossing. Und wenn es keinen geeigneten Kündigungsgrund gibt, kann ein AG auch willkürlich einen erfinden, z.B. "Schlechtleistung" bzw. dass die Fähigkeiten und Kenntnisse nicht ausreichten, um seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.
Kaum ein solches Unternehmen, kaum ein solcher Vorgesetzter möchte diese Schmach des verlorenen Prozesses auf sich sitzen lassen und daraufhin nach Vergeltung dürsten.
Es muss zwar nicht so passieren. Ich wünsche Dir auch, dass Dir das erspart bleibt.
Aber wenn es so wäre. Wenn der neue Vorgesetzte Euch daraufhin das Leben zur Hölle machen würde, würdest Du Dir das dann wirklich noch antun wollen?
Allein ein Unternehmen, dass ohne jeglichen Schlichtungs- und Belehrungsversuch einen Mitarbeiter einfach willkürlich und unvorangekündigt an die Luft setzt, stinkt ja schon zum Himmel.
Ich finde, selbst eine Abmahnung wäre hier evtl. noch überzogen, da es sich um kein konkretes Fehlverhalten handelte, sondern schon als normaler Arbeitsalltag in der Firma integriert war und zuvor auch nie gerügt wurde. Eine Abmahnung dient eigentlich nur dazu, formell ein Fehlverhalten zu rügen und einer Wiederholungsgefahr entgegenzuwirken. Es hätte gereicht, wenn der neue VG gesagt hätte, dass er es nicht wünscht, wenn in seiner Abwesenheit sein Büro betreten wird. Auch wenn die Arbeitsabläufe dadurch beeinträchtigt werden. Nach einem deutlichen Hinweis, kann man ja die Wiederholungsgefahr ja auch nicht gleich automatisch voraussetzen.
Mein erster Gedanke in so nem Fall wäre "Tschüss und weg! Ich suche mir was Neues!".
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du es nötig hättest, für ein Unternehmen zu arbeiten, das Abmahnungen und Kündigungen für sich instrumentalisiert, um seine Mitarbeiter zu schikanieren.