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Kündigung wegen Vertrauensbruch

Karin

Aktives Mitglied
Zu Sachlage: Befristeter Vertrag (2 Jahre), endet normalerweise Ende März 2018, neuer Vórgesetzer der die Betroffenen los werden wollte.

Betroffener verschafft sich Zugang zu einem Büro, welches abgeschlossen ist. Schlüssel hängt in einem Code-gesicherten Kasten an dieser Tür. Der Code ist ein "offenes Geheimnis" unter den Kollegen. Es gibt keine schriftliche Anweisung diesen Raum nicht zu betreten. Betroffener und sein Kollege wurde dabei beobachtet und 4 Tage später wurden die beiden freigestellt, dann kam die fristgerechte Kündigung ohne Angabe von Gründen.Es gab kein Fehlverhalten vorher, keine Abmahnung, es wurde nichts entwendet, mal wollte ein "Example statuieren" und das Vertrauensverhälntis ware weg (das wurde nur mündlich gesagt).

Ist das überhaupt rechtens? Meines Erachtens hätte erst abgemahnt worden müssen. Wir gehen zum Anwalt aber vielleicht hat schon mal einer einen Tipp?
 
ich denke folgendes:

Wenn die Vorgehensweise der Kollegen üblich ist, wenn es dazu einen fachlich-sachlichen Grund gab, den abgeschlossenen Raum zu betreten, dann sind die beiden Kollegen lediglich ihrer Arbeit nachgegangen.

Für diese Version spricht, dass die Kündigung keinen Grund enthielt. Insofern erscheint die Kündigung ungerechtfertigt.

Dass der abgeschlossene Raum im Prinzip leicht zu betreten ist, wußte der neue Vorgesetzte ggf. nicht, weil er eben noch neu ist. Aber seine Unkenntnis darf den Kollegen nicht zur Last gelegt werden.
 
Hallo
Eigentlich kann man dazu nichts sagen, deine Mitteilung ist nicht
ausreichend.

Du wirst selber wissen ob das erlaubt war oder nicht, der Raum
war abgeschlossen ?
Es muss auch nicht alles aufgeschrieben sein, was man darf
und was nicht, es gibt aber einen Grund warum der Raum
abgeschlossen war.

Warum war der Raum abgeschlossen? das wird auch der
Anwalt oder später sogar der Richter fragen.
Lg.
 
Sagen wir`s mal so: Wenn`s der Tresorraum war, wars ein Vertrauensbruch 😀

Für mich ist es grundsätzlich kein Vertrauensbruch wenn jemand in einen frei zugänglichen Raum eintritt. Auch dann nicht wenn der Raum zwar abgeschlossen ist aber jeder bekanntermaßen Zugang zum Schlüssel hat. Es kann ja sein, dass man wichtige Unterlagen sucht, sich den Locher vom Kollegen ausleiht oder in seinem Urlaub die Blumen gießt. Die Frage ist also ganz konkret welche Absicht der Kollege verfolgte, bzw welche Gefahr bei diesem Raum bestand (persönliche Unterlagen, Geld?).

Wir haben auch abgeschlossene Räume, die Kunden nicht betreten sollen. Jeder Kollege weiß aber wie er an den Schlüssel kommt. Besprechungsräume, Pausenräume, Büros von beurlaubten Kollegen, Technikräume sind mitunter verschlossen, es gibt aber diverse sachliche Gründe sie zu betreten.

Umgekehrt mahne ich aber auch davor dem neuen Cheff "Entlassungsabsicht" zu unterstellen. Wenn er das nicht gerade vor versammelter Mannschaft gesagt hat, würde ich dies nicht aussprechen.

Zur rechtlichen Würdigung:
Meines Wissens muss der Kündigungsgrund nicht in der Kündigung stehen. Genießt der MA aber einen Kündigungsschutz gem. KSchG und vermutet eine Kündigung die dagegen verstößt, dann sollte sicher ein Anwalt aufgesucht werden. Der einfachste erste Schritt wäre aber zu fragen "WARUM wurde mir gekündigt?" Ein gestörtes Vertrauensverhältnis muss ja eine Konkrete Ursache haben. Bisher vermutet ihr nur, dass es an dem Raum lag.
 
ich denke folgendes:

Wenn die Vorgehensweise der Kollegen üblich ist, wenn es dazu einen fachlich-sachlichen Grund gab, den abgeschlossenen Raum zu betreten, dann sind die beiden Kollegen lediglich ihrer Arbeit nachgegangen.

Der Gund war sich Material zu besorgen, welches eben nur in diesem Raum lagert, um die Arbeit weiter ausführen zu können.

Hallo

Du wirst selber wissen ob das erlaubt war oder nicht, der Raum
war abgeschlossen ?
Es muss auch nicht alles aufgeschrieben sein, was man darf
und was nicht, es gibt aber einen Grund warum der Raum
abgeschlossen war.

Warum war der Raum abgeschlossen? das wird auch der
Anwalt oder später sogar der Richter fragen.
Lg.

Weil es das Meisterbüro war, das ist aus Prinzip abgeschlossen wenn der Meister nicht in dem Raum ist. Ansonsten gibt es da keine vertraulichen Unterlagen etc.

Zur rechtlichen Würdigung:
Meines Wissens muss der Kündigungsgrund nicht in der Kündigung stehen. Genießt der MA aber einen Kündigungsschutz gem. KSchG und vermutet eine Kündigung die dagegen verstößt, dann sollte sicher ein Anwalt aufgesucht werden. Der einfachste erste Schritt wäre aber zu fragen "WARUM wurde mir gekündigt?" Ein gestörtes Vertrauensverhältnis muss ja eine Konkrete Ursache haben. Bisher vermutet ihr nur, dass es an dem Raum lag.

Nein es ist keine Vermutung. er Grund ist der Raum, das wurde vom Personalleiter so gesagt und daß die Vertrauensbasis zerstört ist.


Wir waren eben beim Anwalt: Der hat sich einen gegrinst. Die Kündigung ist nicht rechtens, zig Formfehler und somit wird jetzt auch Wiedereinstellung geklagt.
 
Ja, es ist in der Tat schon ein starkes Stück, wie das dort abgelaufen ist.

Sicher ist die Kündigung unwirksam.

Sicher kannst Du auf Wiedereinstellung klagen.

Aber mal ehrlich:

Möchtest Du danach in diesem Unternehmen WIRKLICH wieder anfangen?

Gut, Du kannst den gerichtlichen Weg bis zum Schluss gehen und hast sicherlich auch gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.

Doch würde ich mich an Deiner Stelle bereits schon nach neuen Stellenangeboten umsehen und Bewerbungen schreiben.

Denn selbst wenn Du den Prozess gegen Deinen AG gewinnst, kannst Du trotzdem als großer Verlierer dort herausgehen. Bedenke, es ist immer nur ein Pyrrhussieg.

Einen Rechtsstreit gegen den Arbeitgeber zu führen macht das Verhältnis zwischen MA und AG in jedem Fall kaputt und könnte einen neuen Kündigungsgrund für den AG eröffnen.

Hier kann man den Grundsatz anführen "Wen der Arbeitgeber nicht formal und ordentlich kündigen kann, den versucht er sehr wahrscheinlich dann rauszuekeln". Und das passiert dann meistens durch Mobbing bzw. Bossing. Und wenn es keinen geeigneten Kündigungsgrund gibt, kann ein AG auch willkürlich einen erfinden, z.B. "Schlechtleistung" bzw. dass die Fähigkeiten und Kenntnisse nicht ausreichten, um seine Arbeitsaufgaben zu erfüllen.

Kaum ein solches Unternehmen, kaum ein solcher Vorgesetzter möchte diese Schmach des verlorenen Prozesses auf sich sitzen lassen und daraufhin nach Vergeltung dürsten.

Es muss zwar nicht so passieren. Ich wünsche Dir auch, dass Dir das erspart bleibt.

Aber wenn es so wäre. Wenn der neue Vorgesetzte Euch daraufhin das Leben zur Hölle machen würde, würdest Du Dir das dann wirklich noch antun wollen?

Allein ein Unternehmen, dass ohne jeglichen Schlichtungs- und Belehrungsversuch einen Mitarbeiter einfach willkürlich und unvorangekündigt an die Luft setzt, stinkt ja schon zum Himmel.

Ich finde, selbst eine Abmahnung wäre hier evtl. noch überzogen, da es sich um kein konkretes Fehlverhalten handelte, sondern schon als normaler Arbeitsalltag in der Firma integriert war und zuvor auch nie gerügt wurde. Eine Abmahnung dient eigentlich nur dazu, formell ein Fehlverhalten zu rügen und einer Wiederholungsgefahr entgegenzuwirken. Es hätte gereicht, wenn der neue VG gesagt hätte, dass er es nicht wünscht, wenn in seiner Abwesenheit sein Büro betreten wird. Auch wenn die Arbeitsabläufe dadurch beeinträchtigt werden. Nach einem deutlichen Hinweis, kann man ja die Wiederholungsgefahr ja auch nicht gleich automatisch voraussetzen.


Mein erster Gedanke in so nem Fall wäre "Tschüss und weg! Ich suche mir was Neues!".

Und ich kann mir nicht vorstellen, dass Du es nötig hättest, für ein Unternehmen zu arbeiten, das Abmahnungen und Kündigungen für sich instrumentalisiert, um seine Mitarbeiter zu schikanieren.
 
Betroffener verschafft sich Zugang zu einem Büro, welches abgeschlossen ist. Schlüssel hängt in einem Code-gesicherten Kasten an dieser Tür. Der Code ist ein "offenes Geheimnis" unter den Kollegen. Es gibt keine schriftliche Anweisung diesen Raum nicht zu betreten.

Wenn der Code unter den Kollegen weitergegeben wurde ist das ein offensichtlicher regelwidriger Verstoß. Sonst bräuchte man ja diese Sicherungseinrichtung nicht.

Somit liegt zweifelsfrei ein Vertrauensbruch vor. Wer den Code nicht offiziell hat, hat in diesen Räumen nichts verloren.

Die wären bei mir auch hochkant geflogen und die anderen, bekämen eine Abmahnung und der Code wird geändert.
 
Wenn die bisherigen Chefs von der Weitergabe des Codes wußten und es stillschweigend akzeptierten, dann ist der Code von dem Sinn her sinnlos geworden.... und kann - auf Grund der Akzeptanz - auch keinen Vertrauensbruch mehr darstellen.
 
Offensichtlich wussten die Chefs es nicht.

Es ist schon ein starkes Stück, dass Mitarbeiter, die einen Zugangscode haben, diesen einfach weitergeben.

Irgendwo hört es auf.
 

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