Bundeszentralregister und MiStra sind zwei unterschiedliche Dinge.
Eine Mitteilung in Strafsachen - MiStra - ist ein Anschreiben, in dessen Anlage eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Verfügung (Strafbefehl, Urteil) zur Kenntnisnahme übersandt wird. Eine MiStra-Mitteilung wird nie auf einem Strafbefehl oder Urteil vermerkt, höchstens der Eintritt der Rechtskraft.
Eine MiStra hat folgenden Inhalt:
"(Absendende Stelle) ........., den ....... 20....
An
.....
Mitteilung nach Nr. ...
der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen.
Die Mitteilung darf nur im Rahmen der §§ 19 Abs. 1, 18 Abs. 1 Satz 2 EGGVG verwertet werden, es sei denn, dass eine zweckändernde Nutzung ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Der Zweck ergibt sich aus der angegebenen Bestimmung der MiStra. Sind die übermittelten Daten im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 EGGVG nicht erforderlich, ist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 EGGVG zu verfahren. ...
Anlage: ...... (Kop. SB oder Urteil)
Und wie schon erwähnt, diese Mitteilung wird als vertraulich verschlossen übersandt.
Blablabla soll ja durchaus keine schlafenden Hunde wecken, aber eine Frage bei der Behörde wird dort kaum einen auf die Idee bringen, ach so, wir hätten ja doch noch den Arbeitgeber informieren sollen ... Der Ausgangspunkt ihrer Frage war ja der, ob es der Dienstherr erfährt oder nicht und ob eine Kündigung möglich wäre. Die Sache ist nun einmal geschehen, das kann sie nicht mehr rückgängig machen, ich habe es so verstanden, dass der Druck für sie ziemlich groß ist, dass bei jedem Telefonanruf oder Türöffnen ihr Vorgesetzter/Chef käme und Bescheid wüsste.
Es kommt im Einzelfall auch immer auf das Vergehen und auf den Job an, auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind nicht unfehlbar und machen auch Fehler oder begehen Straftaten, neben der strafrechtlichen Konsequenz gibt es noch die disziplinarischen Maßnahmen, die ein Dienstherr ergreifen kann. Aber im konkreten Fall ist dazu zu wenig bekannt, als dass man spekulieren könnte, wie der Dienstherr reagieren könnte ...
Lg Eisherz