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kündigung wegen strafbefehl im öffentlichen dienst? angst....

Ja, das kann schon sein. Aber wer macht das schon? Entscheidend ist doch, daß es keine "automatische" Auskunft an irgendjemand gibt.
Wahrscheinlich wäre es überhaupt am vernünftigsten, selbst zuerst nachzufragen.
 
Eine MiStra-Mitteilung an den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst oder gleichgelagerten Behörden (in deren Anhang dann eine Mehrfertigung eines Strafbefehls oder Urteils übersandt wird), geschieht dann, wenn die begangene Tat Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorruft. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an.

Diese Mitteilungen gehen an die Leitung der Behörde oder Beschäftigungsstelle und werden als "vertrauliche Personalsache" gekennzeichnet.

Eisherz

Blablabla: Wenn Du noch nicht weitergekommen bist, warum fragst Du nicht bei der Behörde nach, die Dir den Strafbefehl zugestellt hat, damit Du wieder zur Ruhe kommst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ändert ja nichts an meiner Einschätzung. Wenn der Richter das automatisch an den Arbeitgeber weitergeben würde - wäre es auf dem Urteil ( Strafbefehl ) vermerkt.
 
ja natürlich aber dann kann der Arbeitgeber bzw der Personalchef noch immer bei der TE melden. So seh ich das.
Nachher geht keine Auskunft an den Arbeitgeber und sie hat die shclafenden Hunde geweckt. Muss auch nicht sein.

Ich wäre da vorsichtig!
 
Richtig! Und wenn man Bescheid wissen will, geht man auf seine Gemeinde und beantragt dort selbst Einsicht ins Zentralregister. Davon erfährt niemand was.
 
Bundeszentralregister und MiStra sind zwei unterschiedliche Dinge.

Eine Mitteilung in Strafsachen - MiStra - ist ein Anschreiben, in dessen Anlage eine gerichtliche oder staatsanwaltschaftliche Verfügung (Strafbefehl, Urteil) zur Kenntnisnahme übersandt wird. Eine MiStra-Mitteilung wird nie auf einem Strafbefehl oder Urteil vermerkt, höchstens der Eintritt der Rechtskraft.

Eine MiStra hat folgenden Inhalt:

"(Absendende Stelle) ........., den ....... 20....

An​
.....

Mitteilung nach Nr. ...
der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen.​


Die Mitteilung darf nur im Rahmen der §§ 19 Abs. 1, 18 Abs. 1 Satz 2 EGGVG verwertet werden, es sei denn, dass eine zweckändernde Nutzung ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Der Zweck ergibt sich aus der angegebenen Bestimmung der MiStra. Sind die übermittelten Daten im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 EGGVG nicht erforderlich, ist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 EGGVG zu verfahren. ...​


Anlage: ...... (Kop. SB oder Urteil)

Und wie schon erwähnt, diese Mitteilung wird als vertraulich verschlossen übersandt.


Blablabla soll ja durchaus keine schlafenden Hunde wecken, aber eine Frage bei der Behörde wird dort kaum einen auf die Idee bringen, ach so, wir hätten ja doch noch den Arbeitgeber informieren sollen ... Der Ausgangspunkt ihrer Frage war ja der, ob es der Dienstherr erfährt oder nicht und ob eine Kündigung möglich wäre. Die Sache ist nun einmal geschehen, das kann sie nicht mehr rückgängig machen, ich habe es so verstanden, dass der Druck für sie ziemlich groß ist, dass bei jedem Telefonanruf oder Türöffnen ihr Vorgesetzter/Chef käme und Bescheid wüsste.

Es kommt im Einzelfall auch immer auf das Vergehen und auf den Job an, auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind nicht unfehlbar und machen auch Fehler oder begehen Straftaten, neben der strafrechtlichen Konsequenz gibt es noch die disziplinarischen Maßnahmen, die ein Dienstherr ergreifen kann. Aber im konkreten Fall ist dazu zu wenig bekannt, als dass man spekulieren könnte, wie der Dienstherr reagieren könnte ...

Lg Eisherz

 
Nein ich hatte verstanden sie wolle bei ihrem Arbeitgeber nachfragen. Das meinte ich mit schlafenden Hunden wecken.
Ich persönlich würde nicht direkt mit dem Dienstherren sprechen. Aber bekanntlich ist ja: wie man es macht, macht man es falsch.

Klar ist Mistra was anderes, ich weiss das. War dann bestimmt nicht für mich erklärt 🙄
 

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