Zitat aus dem Vorgenannten:
(2) Entsprechend ist in Strafsachen wegen eines Vergehens zu verfahren, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Dienstes bzw. des Berufes zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen.
Das meinte ich ja auch, hat denn die Verhängung des Strafbefehls wegen Deines Vergehens mit Deinem Job zu tun?
Genau sagen wird Dir keiner können, ob jetzt eine MiStra an Deinen Dienstherrn geht oder nicht.
Hättest Du die Möglichkeit, jemandem Vertrautes in Deiner Behörde Dich zu öffnen? Könntest Du einen Vertrauten vom Personalrat dazu befragen?
Eisherz
naja es war betrug, aber auf "privater" basis (obwohl das öffentliche interesse bekundet wurde). mit dem dienst oder dienstherren hat das an sich nichts zu tun.
ich wüsste nicht wem ich mich da öffnen könnte ohne für immer schief angeschaut zu werden. habe solche angst dass mein direkter vorgesetzter davon erfährt (morgen, übermorgen....) und ich rausgeschmissen werde. 🙁