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kündigung wegen strafbefehl im öffentlichen dienst? angst....

Zitat aus dem Vorgenannten:
(2) Entsprechend ist in Strafsachen wegen eines Vergehens zu verfahren, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Dienstes bzw. des Berufes zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen.

Das meinte ich ja auch, hat denn die Verhängung des Strafbefehls wegen Deines Vergehens mit Deinem Job zu tun?
Genau sagen wird Dir keiner können, ob jetzt eine MiStra an Deinen Dienstherrn geht oder nicht.
Hättest Du die Möglichkeit, jemandem Vertrautes in Deiner Behörde Dich zu öffnen? Könntest Du einen Vertrauten vom Personalrat dazu befragen?

Eisherz

naja es war betrug, aber auf "privater" basis (obwohl das öffentliche interesse bekundet wurde). mit dem dienst oder dienstherren hat das an sich nichts zu tun.
ich wüsste nicht wem ich mich da öffnen könnte ohne für immer schief angeschaut zu werden. habe solche angst dass mein direkter vorgesetzter davon erfährt (morgen, übermorgen....) und ich rausgeschmissen werde. 🙁
 
wie, die gucken da nicht rein?
wann erfolgt denn die mitteilung wenn sie erfolgt? ich habe schon wieder angst vor der arbeit morgen, da ich ständig denke "gleich wirst du gekündigt"....

Neinich meine damit, das sich doch das Gericht oder Staatsanwaltschaft nicht die Arbeit macht jeden Arbeitgeber über eine Änderung und Erneuerung mitzuteilen.

Also guckt die Verwaltung doch da nur mal rein wie z.b. in AuSchu
Die sitzen doch nicht vor Mistra und suchen nach deinem Namen. Weisst du was ich meine?!
Nur durch Zufall sehen die es doch nur. Also ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine Mitteilung den den AG fertig.
 
naja es war betrug, aber auf "privater" basis (obwohl das öffentliche interesse bekundet wurde). mit dem dienst oder dienstherren hat das an sich nichts zu tun.
ich wüsste nicht wem ich mich da öffnen könnte ohne für immer schief angeschaut zu werden. habe solche angst dass mein direkter vorgesetzter davon erfährt (morgen, übermorgen....) und ich rausgeschmissen werde. 🙁


Wieso "Obwohl das öffentliche Interesse bekundet wurde" ?
Wusste der Dienstherr darüber bescheid?
 
Neinich meine damit, das sich doch das Gericht oder Staatsanwaltschaft nicht die Arbeit macht jeden Arbeitgeber über eine Änderung und Erneuerung mitzuteilen.

Also guckt die Verwaltung doch da nur mal rein wie z.b. in AuSchu
Die sitzen doch nicht vor Mistra und suchen nach deinem Namen. Weisst du was ich meine?!
Nur durch Zufall sehen die es doch nur. Also ich kann es mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine Mitteilung den den AG fertig.


habe aber dummerweise bei der vernehmung meinen arbeitgeber angegeben... meine "stellung" steht auch im strafbefehl. ist das mistra eine art programm? kenne mich da nicht aus.


"Wieso "Obwohl das öffentliche Interesse bekundet wurde" ?
Wusste der Dienstherr darüber bescheid? "

nein wusste er nicht. es war betrug im privaten rahmen, die staatsanfwaltschaft hat das öffentliche interesse bekundet.
 
MiStra ist die Mitteilung in Strafsachen, es könnte durchaus möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Mehrfertigung an die Personalabteilung versendet.

Aber blablabla, ich meinte, ob Du Dich einem wirklich Vertrauten auf Deiner Behörde öffnen könntest ... die der Schweigepflicht unterliegen. Wie sieht es denn mit Deinem Chef selber aus, denn es ist ja für Dich kein Zustand, wenn Du jeden Tag zitterst, dass die Sache ans Tageslicht kommt. Ich weiß nicht, vermutlich würde ich selber in die Offensive gehen und mich offenbaren, damit ich wieder zur Ruhe kommen könnte. Wenn der Betrug bzw. die Betrugshandlung in keinster Weise mit Deinem Job zu tun haben könnte, dürfte es auch keine weiteren Konsequenzen geben für Dich, allerdings hatte ich schon geschrieben, die Anforderungen an die Ehrlichkeit, Treue usw. gerade im öffentlichen Dienst könnten anders gewertet werden.

Eisherz
 
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Mir wurde erzählt es sei ein Programm aber ich bin mir da nicht mehr so sicher wenn ich das hier so lese.

So wie ich den Personalrat mal verstanden hatte, kann die Verwaltung in dieses Programm schauen. Aber wenn ich das hier so lese glaub ich, der Personalrat hatte selber nicht so die Ahnung.

ABER ich kann es mir nicht anders vorstellen, weil macht sich das Gericht die Mühe den Arbeitgeber raustzsuchen und anzuschreiben?
Wäre ja mal interessant, bin selber mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Ich such jetzt mal, DAS interessiert mich jetzt sehr.

Ich lass morgen meinen Freund mal fragen ok?
 
MiStra ist die Mitteilung in Strafsachen, es könnte durchaus möglich sein, dass die Staatsanwaltschaft eine Mehrfertigung an die Personalabteilung versendet.

Aber blablabla, ich meinte, ob Du Dich einem wirklich Vertrauten auf Deiner Behörde öffnen könntest ... die der Schweigepflicht unterliegen. Wie sieht es denn mit Deinem Chef selber aus, denn es ist ja für Dich kein Zustand, wenn Du jeden Tag zitterst, dass die Sache ans Tageslicht kommt. Ich weiß nicht, vermutlich würde ich selber in die Offensive gehen und mich offenbaren, damit ich wieder zur Ruhe kommen könnte. Wenn der Betrug bzw. die Betrugshandlung in keinster Weise mit Deinem Job zu tun haben könnte, dürfte es auch keine weiteren Konsequenzen geben für Dich, allerdings hatte ich schon geschrieben, die Anforderungen an die Ehrlichkeit, Treue usw. gerade im öffentlichen Dienst könnten anders gewertet werden.

Eisherz

ich halte deinen vorschlag für gar nicht so schlecht, allerdings traue ich mich das nicht. mein chef hat einen sehr guten draht zu einem direkten kollegen von mir und ist nicht gerade das was man einen menschenfreund nennt. er würde mich verachten, das weiß ich. andererseits macht mich dieser zustand wirklich irre! aber was ist wenn keine mitteilung erfolgt? dann habe ich mich vor ihm "ausgezogen" ohne dass es nötig gewesen wäre...
die tat hat nichts mit meinem job zu tun, absolut nicht. es ist wirklich eben die frage wie das gewertet wird.
 
Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)

Mir wurde erzählt es sei ein Programm aber ich bin mir da nicht mehr so sicher wenn ich das hier so lese.

So wie ich den Personalrat mal verstanden hatte, kann die Verwaltung in dieses Programm schauen. Aber wenn ich das hier so lese glaub ich, der Personalrat hatte selber nicht so die Ahnung.

ABER ich kann es mir nicht anders vorstellen, weil macht sich das Gericht die Mühe den Arbeitgeber raustzsuchen und anzuschreiben?
Wäre ja mal interessant, bin selber mal mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Ich such jetzt mal, DAS interessiert mich jetzt sehr.

Ich lass morgen meinen Freund mal fragen ok?

ja danke, das wäre lieb von dir! vielleicht bekommt er ja etwas raus.. was macht dein freund beruflich?
 
Also, man muß sich schon wundern, wie manche über den Staat denken. In vorauseilendem Gehorsam nimmt man an, daß es den totalen Überwachungstaat schon gäbe.

Es gibt keine automatischen Meldung - weder vom Staatsanwalt ( vom Gericht ) noch vom BZR.
Dort können bestimmte Behörden Auskunft erhalten. Das heißt, daß Behörden Auskunft erhalten, die mit den Daten etwas anfangen können. Das ist zuerst mal die Polizei, die dort z.B. erfährt ob gegen den gerade Kontrollierten z.B. ein Haftbefehl vorliegt.

Übrigens kann man selbst auch im BZR nachfragen. Geht z.B. über die eigene Gemeinde - dort beantragt man das und darf es dann lesen. ( wird aber dannach vernichtet )

Mein Rat: Gar nichts machen. Es wird überhaupt nichts passieren.
 
Ich sag jetzt mal nicht wie der Staat drauf ist. Schweigen ist da besser.

Was ich nur gehört hatte war, dass der Arbeitgeber sich Askunft aus dem Mistra holen kann in dem steht dann alles wo ein Urteil gefällt worden ist.

Hoffentlich denkt mein Freund daran zu fragen, habe ihn gestern ausdrücklich darum gebeten.
 

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