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Kündigung wegen Krankheit???

Hallo ,

ich hoffe mir kann jemand weiter helfen meine Schwester rief mich gestern verzweiflt an sie war zu einem Personalgespräch Ihre Vorgesetzten redeten um den heißen Brei aber es fiel der Satz sie sollte eine schriftliche Vereinbarung unterschreiben und die Firma würde darauf acht geben das Sie nicht gespeert würde...sie hat aber vorerst nichts Unterschrieben und das Schreiben auch noch nicht zu Gesicht bekommen

Das ist doch eine Frechheit Sie ist chronisch Krank geworden durch den Job und arbeitet seid ein paar Jahren unbefristet dort nun war sie häufiger Krank aber nicht monatelang Sie klärte ihre nächste Vorgesetzte auch auf was ihr fehlt etc.

Meine Frage wie sollte Sie sich nun verhalten wie kommen wir dagegen an.

Sie lebt dazu alleine und hat ein Kredit für ein Auto - wenn sie arbeitslos wird hat sie ein riesen Problem (obwohl sie für den Kredit sicher eine Ratenschutzvers. abgeschlossen hat und ein Kredit für Auto wird glaube ich berücksichtigt oder )

1000 Dank vorab
 
also eine kündigung wegen einer krankheit, dass darf man nicht. die frage ist, was in dieser vereinbarung drin steht. sie sollte sich das schreiben mal geben lassen und durchlesen, auf jeden fall nichts unterschreiben. nie! die frage ist, was als kündigungsgrund angegeben wird. aber ich denke, auf jeden fall sollte sie vor gericht gehen und sich nen anwalt holen
 
also eine kündigung wegen einer krankheit, dass darf man nicht.

Da stimmt leider so nicht. Häufige Krankheit ist durchaus ein Küdigungsgrund.

Das ist auch berechtigt, denn was soll denn der Handwerksmeister machen, der drei Angestellte hat, von denen einer mehrmals im Jahr 6 Wochen krank ist? Er muss ihm jedes mal den Lohn weiterzahlen, ohne dass eine Leistung erbracht wird. Das kann vielleicht in Großunternehmen verkraften, aber nicht ein Handwerker.
 
mach dir da erstmal keine gedanken!
wenn es wegen der krankheit sein sollte muß der arbeitgeber ja erstmal nachweisen dass die beschäftigung von ihr für ihn nicht mehr rentabel ist! sprich, sie müßte schon "verdammt" oft krank sein!

ausserdem verstehe ich das mit der vereinbarung nicht..was soll denn das für eine sein? was wird da geregelt?

ansonsten personalvertretung anrufen falls es eine gibt oder einen anwalt der auf arbeitsrecht spezialisiert ist!
AUF GAR KEINEN FALL irgendwas unterschreiben ohne jdn gelesen zuhaben der weiß ob das überhaupt rechtens ist!

lg, kena
 
Ich denke die Vereinbarung wird eine Art Aufhebungsvertrag sein, die aber darauf hinausläuft das der Schwester gekündigt wird, damit Ihr keine Sperren drohen.​



Nach der Rechtsprechung müssen die folgenden drei Voraussetzungen vorliegen, damit eine krankheitsbedingte Kündigung wirksam ist (fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, ist die Kündigung unwirksam):​
  1. Es müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die die Prognose weiterer Erkrankungen des Arbeitnehmers in dem bisherigen Umfang rechtfertigen. Diese Voraussetzung heißt "negative Gesundheitsprognose".
  2. Es muß feststehen, daß die zu erwartenden Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen des Arbeitgebers führen. Eine solche Interessenbeeinträchtigung liegt vor allem dann vor, wenn es aufgrund der Fehlzeiten des Arbeitnehmers zu Störungen des Betriebsablaufs oder zu erheblichen Belastungen des Arbeitgebers mit Lohnfortzahlungskosten kommt.
  3. Schließlich muß eine Interessenabwägung vorgenommen werden. Sie muß zugunsten des Arbeitgebers ausgehen, d.h. sie muß ergeben, daß ihm bei einer umfassenden Abwägung der beiderseitigen Interessen unter Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses, der Krankheitsursachen, der Fehlzeiten vergleichbarer Arbeitnehmer und des Lebensalter des Arbeitnehmers die oben festgestellte Beeinträchtigung seiner Interessen (siehe Punkt 2.) nicht mehr weiter zugemutet werden kann.
Weiter Infos:

http://www.gesetze-im-internet.de/kschg/
 

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