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Kündigung vS Aufhebungvertrag

  • Starter*in Starter*in Karsten
  • Datum Start Datum Start
Ich weis nur, wenn ich einen Aufh. unterschreibe, bekomme ich 3 Monate keine Leistungen beim Arbeitsamt aber da du selber kündigen möchtest, ist das eh egal.😉
Wesentlicher Unterschied zwischen Kündigung und Aufhebungsvertrag ist, dass man gegen eine Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgehen kann, gegen einen Aufhebungsvertrag jedoch nicht.
Das wiederrum ist auch bei dir nicht gegeben, da du selbst kündigst.🙂

Keine Ahnung, was bei dir sinnvoller ist.
Im Arbeitszeugnis wird anstatt: Herr XY verläßt uns leider....
steht meist: Wir haben uns im gegenseitigen Einverständnis getrennt....

Ich habe mal gelernt, nie einen Aufhebungsvertr. zu unterschreiben, denn dann war was faul.....
 
Doch, man kann auch mit Aufhebungsvertrag Leistungen vom Arbeitsamt bekommen. Wichtig ist, dass aus dem Vertrag hervorgeht, dass Dir ansonsten betriebsbedingt gekündigt würde und dass es im Betrieb keine andere Stelle für Dich gegeben hätte, ohne Dich bei einem Wechsel schlechter zu stellen (eine Schlechterstellung musst Du nicht hinnehmen).

Bitte Deinen Arbeitgeber, eine solche Klausel einzubauen, dann stehst Du mit einem Aufhebungsvertrag in der Tat besser da.
 
Meine Info ist,Kündigt man im gegenseitigem Einvernehmen oder Selber,erhält man drei Monate keine Sozialleistungen !
Auf alle Fälle,würd ich mich kündigen lassen um Sozialleistungen zu erhalten !
Viel Glück und Erfolg bei deinem beruflichen Werdegang
 
Danke.

Mein Chef meinte ich kann mit Vertraglich feStgelegter Aufhebung LeiStungen bekommen. Leider falSch.

Ob daS nun Sein UnWiSSen War. Ich Weiß eS nicht. Aber ich ahne nicht guteS.

KarSten
 
Danke.

Mein Chef meinte ich kann mit Vertraglich feStgelegter Aufhebung LeiStungen bekommen. Leider falSch.

Ob daS nun Sein UnWiSSen War. Ich Weiß eS nicht. Aber ich ahne nicht guteS.

KarSten

Niemand kann dich zwingen, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Sag deinem Chef, dass er dir eine ordentliche Köndigung geben soll und damit ist die Sache erledigt.
 

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