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Kündigung rechtswirsam zustellen?

Theaf

Mitglied
Hallo,

wir haben ein kleines Problemchen und ich würde mich gerne versichern, keinen Fehler zu machen.

Wir haben vor ein paar Wochen unseren Wohnwagen verkauft und versucht, den Stellplatz zu kündigen.
Dann sind wir beim Vermieter vorbeigefahren, um die Kündigung abzugeben. Er war nicht anwesend
und seine Frau wollte die Kündigung nicht annehmen. Abends war er dann zwar anwesend, sagte uns
jedoch, wir sollten die Kündigung mit der Post schicken. Haben auch wir gemacht, 2x per Einschreiben.
Jedesmal kam das Einschreiben zurück mit dem Vermerk Annahme verweigert.

Müssen wir die Kündiging nun "gewaltsam" zustellen oder reicht es aus, einfach keine Miete mehr zu
zahlen, denn die beiden haben ja mitbekommen, daß wir kündigen wollten?

Danke für Eure Antworten.

Thea
 
nichts mehr zahlen.
Ihr habt die Belege von zwei eingeschriebenen Zustellversuchen.
Das gilt.
Wenn sie sich da rauswinden wollen müssen sie schon handfeste Beweise bringen, warum sie nicht annehmen konnten.
Monatelanger Spitalsaufenthalt oder Weltreise (aber alles mit Beweismaterial).
Wobei sogar in solchen Fällen eine Vertrauensperson die Post übernehmen sollte/müsste.
Haben sie keine derartigen Beweise, waren sie auch nicht abwesend = eure Kündigung gilt vor Gericht.

2 Zustellversuche, beide nicht angenommen, gilt vor Gericht nach "Treu und Glauben" als zugestellt.

Andere Möglichkeit wäre, das Schreiben durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.
Kostet aber euch Geld und ihr müsst dann diese Kosten vom Gegner bekommen bzw. einklagen.

Hier "Treu und Glauben":
http://de.wikipedia.org/wiki/Treu_und_Glauben
 
Zuletzt bearbeitet:
Es besteht auch die Möglichkeit, die Kündigung durch den Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen.

Denn bisher ist die Kündigung nicht zugestellt, da Annahme verweigert. Wie es im Streitfall ausgeht, das weiß nur der liebe Gott.

Hat der Vermieter ein Fax? Dann Fax senden und zusätzlich nochmals Zustellung über Post. Oder Brief mit Zeugen in den Briefkasten werfen und Zeugen notieren das auf dem Briefumschlag mit Uhrzeit und Datum. Zeugen sollen auch bestätigen können, was im Briefumschlag war.
 
Es genügt höchstwahrscheinlich nicht. Weil ihr nicht beweisen könnt, was im Umschlag war.
Auf jeden Fall Zeugen - wie oben geschildert - für das Schreiben, und auch für die Zustellung besorgen.
GV wäre ganz sicher, sogar dann wenn die Annahme verweigert wird.
 
Die Kündigung muss nur im Wirkungsbereich eingehen beim Vermieter und mehr nicht!

Wenn er daher die vorherigen beiden Übergabeeinschreiben nicht angenommen hat, lasst es als Einwurfeinschreiben zustellen, sollte das Schreiben dann wieder zurück kommen, nicht aufmachen, denn den Inhalt kennt ihr ja und dann ab dem Zeitpunkt zum Wirksam werden der Kündigung nichts mehr zahlen.

Sollte der Vermieter dann irgendwelche gerichtliche Mahnbescheide erlassen wollen, habt ihr sowohl die Übergabeeinschreiben wie auch die das Einwurfeinschreiben, die beweisen, dass der Vermieter die Kündigung nicht annehmen wollte und nicht darauf verweisen kann, dass etwas nicht angekommen sei!

Alternativ dazu könnt ihr aber auch irgendeine Person X damit beauftragen, die Kündigung zu zustellen, so habt ihr dann einen unbeteiligten Dritten als Zeugen, dass die zugestellt worden ist!
 
Man scheint immer noch zu meinen, daß allein ein Einschreiben genügt - damit ist aber lediglich dokumentiert das ein Briefumschlag geschickt wurde. Wenn der Vermieter mitsamt Zeugen behauptet im Briefumschlag wäre nur ein leeres Papier gelegen dann muß der Mieter beweisen, daß es eben anders war. Und das geht halt schlecht.
 
Man scheint immer noch zu meinen, daß allein ein Einschreiben genügt - damit ist aber lediglich dokumentiert das ein Briefumschlag geschickt wurde. Wenn der Vermieter mitsamt Zeugen behauptet im Briefumschlag wäre nur ein leeres Papier gelegen dann muß der Mieter beweisen, daß es eben anders war. Und das geht halt schlecht.

bin gespannt wie er das behaupten will wenn er den Brief nicht angenommen hat
 
Das geht, wenn man böswillig ist. Weiß man ja hier nicht in letzter Konsequenz. Man sollte aber bedenken, daß es eine Gerichtsverhandlung darüber erst viele Monate später gebe und der Richter dort einfach nach Aktenlage entscheidet.
Sowas geht im Hau-Ruck-Verfahren am Vormittag wenn der Richter was weiß ich, 30 Fälle durchnimmt und sich sicher nicht um jede Einzelheit kümmern kann.

Ich habe übrigens lediglich mal wieder aus dem lesenswerten Buch der "Neuen Rechtsirrtümer" von Anwalt Dr.Ralf Höcker zitiert, der in diesem Fall entweder die Zustellung mit Hilfe von Zeugen oder - das ist teuer - durch den GV empfiehlt.
immt, wenn er den Brief erst gar nicht annimmt, hat der Kündigende keine schriftliche Empfangesbetätigung. Also noch einfacher.
 

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