G
Gelöscht 77808
Gast
Ein Arbeitsvertrag ist dazu da, dass man dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit zur Verfügung stellt und im Gegenzug Entgelt bekommt, von dem auf Dauer leben kann.
Ein Arbeitsvertrag enthält Regelungen, wieviel Arbeit gegen welches Entgelt zu leisten ist.
Sicher gibt es auch Arbeit auf Abruf ( Post?), wo es einen Generalvertrag gibt, und mit Beginn der Tätigkeit für den Tag ein Vertrag geschlossen wird, der abends endet. Krankheitsfortzahlung und Urlaubsentgelt gibt es nicht. hierdurch wird man aber auch bei Nichtantritt der Arbeit bei der Krankenkasse abgemeldet. So eine Art Arbeit kennt die brasilianische Frau eines Kollegen, der dadurch immer das problem hat, sie privat versichern zu müssen, wenn sie in ihre Heimat reisen.
Insgesamt halte ich einen Vertrag, nach dem alle 7 Monate angerufen wird, jedoch für keinen Vertrag, der Einkünfte sichern soll oder kann.
Davon abgesehen bin ich aber kritisch, ob Du überhaupt Leistung bringen kannst oder möchtest, wenn Du schon nach zwei Tagen krank wirst, da Du nach §5 ArbZG zwischen zwei Schichten 11 Stunden Ruhezeit gehabt hättest...
Ein Arbeitsvertrag enthält Regelungen, wieviel Arbeit gegen welches Entgelt zu leisten ist.
Sicher gibt es auch Arbeit auf Abruf ( Post?), wo es einen Generalvertrag gibt, und mit Beginn der Tätigkeit für den Tag ein Vertrag geschlossen wird, der abends endet. Krankheitsfortzahlung und Urlaubsentgelt gibt es nicht. hierdurch wird man aber auch bei Nichtantritt der Arbeit bei der Krankenkasse abgemeldet. So eine Art Arbeit kennt die brasilianische Frau eines Kollegen, der dadurch immer das problem hat, sie privat versichern zu müssen, wenn sie in ihre Heimat reisen.
Insgesamt halte ich einen Vertrag, nach dem alle 7 Monate angerufen wird, jedoch für keinen Vertrag, der Einkünfte sichern soll oder kann.
Davon abgesehen bin ich aber kritisch, ob Du überhaupt Leistung bringen kannst oder möchtest, wenn Du schon nach zwei Tagen krank wirst, da Du nach §5 ArbZG zwischen zwei Schichten 11 Stunden Ruhezeit gehabt hättest...