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Kündigung Minijob

S

SonneinderNacht

Gast
Hi,
kennt sich jemand damit aus?
Ich habe einen Minijob als Springerkraft an einer Schule, wo ich durchschnittlich alle 7 Monate zum Einsatz komme.

Jetzt habe ich mir zum 01.12. eine Stelle als Übungsleiterin gesucht. Die Springerstelle wollte ich dann auch kündigen, aber ich wollte erstmal abwarten bis ich den Arbeitsvertrag von der neuen Stelle habe. (Der leider immer noch nicht da ist).

Jetzt fing ich also am 01. Dezember an zu arbeiten und am Tag vorher rief mich meine Chefin von der Springerstelle an, dass ich für jemanden einspringen müsste bis Weihnachten.

Das geht nun aber allein schon deswegen nicht, weil ich dann zu viel verdienen würde diesen Monat, würde dann aus Hartz IV rausfliegen und hätte dadurch zu wenig Geld um im Januar alle Rechnungen zu begleichen.

Jedenfalls hatte ich dann versucht die Springerstelle erstmal zu übernehmen und beide Jobs auszuüben. Nach 2 Tagen rief ich dann meinen Chef von der Springerstelle an, dass ich mich krank melden muss, war total überarbeitet. Mein Chef bettelte dann förmlich, dass ich es noch irgendwie versuche die Arbeit zu übernehmen, auch mit verkürzten Arbeitszeiten. Das hatte ich dann auch versucht, aber auch das ging nicht, sodass ich mich nun wieder krank gemeldet habe.

Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll/muss:

Wie schnell kann ich die Springerstelle kündigen? Brauche ich nun eine Krankmeldung? Wenn ja, welche Stunden würden mir dann bezahlt werden? Weil ja mit meinem Chef vereinbart war, dass ich versuche "so viel wie möglich" zu arbeiten, wobei andererseits an der Schule auch viele Stunden ausfallen, die ich dann logischerweise auch nicht gearbeitet habe.
Und kann mein Chef überhaupt verlangen, dass ich zur Verfügung stehe, wenn ich sonst monatelang nichts von ihm höre?

LG
 

Sisandra

Moderator
Hi,
kennt sich jemand damit aus?
Ich habe einen Minijob als Springerkraft an einer Schule, wo ich durchschnittlich alle 7 Monate zum Einsatz komme.

Jetzt habe ich mir zum 01.12. eine Stelle als Übungsleiterin gesucht. Die Springerstelle wollte ich dann auch kündigen, aber ich wollte erstmal abwarten bis ich den Arbeitsvertrag von der neuen Stelle habe. (Der leider immer noch nicht da ist).

Jetzt fing ich also am 01. Dezember an zu arbeiten und am Tag vorher rief mich meine Chefin von der Springerstelle an, dass ich für jemanden einspringen müsste bis Weihnachten.

Das geht nun aber allein schon deswegen nicht, weil ich dann zu viel verdienen würde diesen Monat, würde dann aus Hartz IV rausfliegen und hätte dadurch zu wenig Geld um im Januar alle Rechnungen zu begleichen.

Jedenfalls hatte ich dann versucht die Springerstelle erstmal zu übernehmen und beide Jobs auszuüben. Nach 2 Tagen rief ich dann meinen Chef von der Springerstelle an, dass ich mich krank melden muss, war total überarbeitet. Mein Chef bettelte dann förmlich, dass ich es noch irgendwie versuche die Arbeit zu übernehmen, auch mit verkürzten Arbeitszeiten. Das hatte ich dann auch versucht, aber auch das ging nicht, sodass ich mich nun wieder krank gemeldet habe.

Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll/muss:

Wie schnell kann ich die Springerstelle kündigen? Brauche ich nun eine Krankmeldung? Wenn ja, welche Stunden würden mir dann bezahlt werden? Weil ja mit meinem Chef vereinbart war, dass ich versuche "so viel wie möglich" zu arbeiten, wobei andererseits an der Schule auch viele Stunden ausfallen, die ich dann logischerweise auch nicht gearbeitet habe.
Und kann mein Chef überhaupt verlangen, dass ich zur Verfügung stehe, wenn ich sonst monatelang nichts von ihm höre?

LG
Wie schnell du kündigen kannst hängt davon ab, wie lange du dort schon beschäftigt bist. Näheres zu den Kündigungsfristen findest du in dem folgenden Link. Du muss ein bisschen scrollen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/...5_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html
 
K

kasiopaja

Gast
Wie schnell du kündigen kannst hängt davon ab, wie lange du dort schon beschäftigt bist. Näheres zu den Kündigungsfristen findest du in dem folgenden Link. Du muss ein bisschen scrollen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/...5_arbeitsrecht/08_kuendigungsschutz/node.html
Die längeren Fristen, in Abhängigkeit zur Beschäftigungsdauer, gelten nur für den Arbeitgeber.

Für den Arbeitnehmer gilt , sofern im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, die gesetzliche Kündigungsfrist.

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats.
 
K

kasiopaja

Gast
Hi,
kennt sich jemand damit aus?
Ich habe einen Minijob als Springerkraft an einer Schule, wo ich durchschnittlich alle 7 Monate zum Einsatz komme.

Jetzt habe ich mir zum 01.12. eine Stelle als Übungsleiterin gesucht. Die Springerstelle wollte ich dann auch kündigen, aber ich wollte erstmal abwarten bis ich den Arbeitsvertrag von der neuen Stelle habe. (Der leider immer noch nicht da ist).

Jetzt fing ich also am 01. Dezember an zu arbeiten und am Tag vorher rief mich meine Chefin von der Springerstelle an, dass ich für jemanden einspringen müsste bis Weihnachten.

Das geht nun aber allein schon deswegen nicht, weil ich dann zu viel verdienen würde diesen Monat, würde dann aus Hartz IV rausfliegen und hätte dadurch zu wenig Geld um im Januar alle Rechnungen zu begleichen.

Jedenfalls hatte ich dann versucht die Springerstelle erstmal zu übernehmen und beide Jobs auszuüben. Nach 2 Tagen rief ich dann meinen Chef von der Springerstelle an, dass ich mich krank melden muss, war total überarbeitet. Mein Chef bettelte dann förmlich, dass ich es noch irgendwie versuche die Arbeit zu übernehmen, auch mit verkürzten Arbeitszeiten. Das hatte ich dann auch versucht, aber auch das ging nicht, sodass ich mich nun wieder krank gemeldet habe.

Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll/muss:

Wie schnell kann ich die Springerstelle kündigen? Brauche ich nun eine Krankmeldung? Wenn ja, welche Stunden würden mir dann bezahlt werden? Weil ja mit meinem Chef vereinbart war, dass ich versuche "so viel wie möglich" zu arbeiten, wobei andererseits an der Schule auch viele Stunden ausfallen, die ich dann logischerweise auch nicht gearbeitet habe.
Und kann mein Chef überhaupt verlangen, dass ich zur Verfügung stehe, wenn ich sonst monatelang nichts von ihm höre?

LG
Prinzipiell kannst Du nicht für die eine Stelle krankgeschrieben sein und in einer anderen arbeiten.
 
G

Gelöscht 5176

Gast
als Übungsleiterin steht dir doch steuer- und sozialabgabefrei 2400 € im Jahr zu. Das kannst du auch neben einem Minijob ausüben. Alle 7 Monate beim Minijob zum Einsatz kommen ist doch ein Witz

Kannst du dich nicht mit deinem Chef vom Minijob einigen, wann du eingesetzt wirst?

Was ich nicht ganz verstehe: du fliegst aus Hartz 4 heraus? Für mich klingt das so, als ob du das bedauern würdest.


Ist doch toll. wenn du endlich dein eigenes Geld verdienen kannst, eigenständig und unabhängig wirst und nicht mehr auf staatliche Hilfe angewiesen bist.
 

lilawelt

Aktives Mitglied
also ich zurzeit auch als werkstudentin tätig. da habe ich eine kündigungsfrist von 2 wochen.
denke nicht, dass es bei dir so streng ist.
jeder weiß, dass man sonst krank macht. bei anderen posten, wo man tatsächlich täglich kommt, macht so eine lange kündigungszeit sind. daher kündige einfach und nimm den anderen job an.
 

Renasia

Aktives Mitglied

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