S
Stan
Gast
aber jetzt ist es eh zu spät, man muss nämlich innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim arbeitsgericht einreichen, sonst ist die kündigung wirksam, egal ob sie rechtens war oder nicht ...
3 wochen sind vorbei ...
Und zwar schon seit etwa 52 Wochen! 😎