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Kündigung in der Ausbildung

G

Gast

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hallo,

ich hoffe, ich bin hier richtig und man kann mir hier weiterhelfen.
ich bin 26, alleinerziehende mama und derzeit in einer ausbildung zur bürokauffau. (ich habe einen beruf gelernt, nach trennung-> neuorientierung)

im august bekam ich solche rückenschmerzen, dass ich zeitweise nicht laufen konnte. ich wurde krankgeschrieben.
im november jetzt mussten man mich operieren und ich befinde mich derzeit in einer ambulanten reha.
mein ausbildungsbetrieb hat mich für die zwischenprüfung im februar angemeldet, bin aber wie gesagt seit august schon krankgeschrieben.

ich hab angst, dass man mich jetzt kündigt, weil ich ja schon so lange fehle.
ich weiß, mein AG wird mich unter druck setzen, dass ich von alleine eventuell gehe.

die "sozialtante" von der reha sagt, es wäre möglich, dass man mich kündigt, eben weil ich soviele fehlzeiten hab, aufgrund dieser krankheit.
eine andere sache ist, dass meine reha- ärztin mich für arbeitsunfähig im jan/febr 07. sie will mir das auch bescheinigen und ich muss jetzt auch in psychologische behandlung.
ich bin doch nicht bekloppt. ich habs im rücken und nicht im kopp! und das man angst um seinen arbeitsplatz, in meinem fall der ausbildungsplatz, hat ist doch wohl mehr als normal, oder nicht?

nun gut, aber wer weiß rat, wegen der kündigung seitens des arbeitgebers wegen krankheit.
§§ wären nicht schlecht.

ich danke schon mal im vorraus.
 
In der betrieblichen Ausbildung ist nach der Probezeit keine ordentliche Kündigungsmöglichkeit seitens des Betriebs vorgesehen. Die bei langer Krankheit mit negativer Prognose oft ausgesprochene personenbedingte Kündigung mußt du als Azubi grundsätzlich nicht befürchten.

Allerdings wirst du nur dann zur Abschlussprüfung zugelassen, wenn du die geforderte Ausbildungszeit auch weitgehend absolviert hast (tolerierte Fehlzeiten 10-20%). Eventuell wirst du die krankheitsbedingte Ausfallzeit anhängen müssen.

Zur Zwischenprüfung im Februar würde ich an deiner Stelle, wenn irgend möglich, hingehen, denn bei dieser Prüfung ist dabeisein alles. Das Ergebnis ist völlig unwichtig, zumal du, aufgrund deiner Krankheit und der Befürchtung, dass dich dein AG unter Druck setzen könnte, wohl eher keine Kandidatin für die Übernahme sein wirst.

Alle Fragen rund um die betriebliche Ausbildung sind im BBIG geregelt.
 
Hallo,

als ALGII Empfänger weiß ich wie scheixxe es ist auf einen Job angewiesen zu sein.
Klar, kannst Du zur Zwischenprüfung hingehen, aber die frage ist was das bringt.
Hast Du den versäumten Unterrichtsstoff zu Hause nachgeholt?
Kannst Du den ganzen Stoff aufarbeiten?
Wenn ja, könnte es klappen.
Wie ist das Verhältnis zu Deiner Firma?
Sie haben dich wahrscheinlich zur Ausbildung eingestellt, weil du interessant für sie bist.
Hast Du schon mit deinem Chef über Deine Bedenken gesprochen?

Vielleicht könnt Ihr den Vertrag ändern, daß du im nächsten Sommer nochmal mit der Ausbildung beginnst?

Gruß Hajooo
 
guten morgen,

ich habe diesen thread gestern abend eröffnet und mich später dann doch entschlossen mich anzumelden.

@hajooo
die zwischenprüfung dient ja eigentlich nur dazu, den wissenstand des azubis zu überprüfen, ob er eventuellen stützunterricht brauch etc.
den vertrag zu ändern geht leider nicht.
wenn ich mit meinem chef über meine bedenken spreche, weiß er wo meine schwäche liegt und ich will ihm da keine chance geben, sondern gleich entgegen wirken, sobald er aufmuckt.
ich arbeite schon die ganze zeit den stoff auf, soweit es geht.
es ist natürlich immer was anderes, wenn in der berufsschule noch ein lehrer hinter dir steht, den du zur not mal fragen kannst.

@sphinx
ja, ich werde auf jeden fall zur zwischenprüfung hingehen.

frage ist, die angehängtezeit, muss mich mein AG dann in dieser zeit weiterbeschäftigen???

es ist alles so bekloppt.

lg fenina
 
Hallo fenina,

da du schon 26 bist und bereits eine Ausbildung hast, kann die Ausbildung in deinem Fall von Anfang an abgekürzt werden. Dazu mußt du einen Antrag auf Verkürzung (aufgrund von Alter/ vorheriger abgeschlossener Ausbildung/ mittlerer Reife od. Abi) bei der zuständigen Kammer stellen. Dein AG müsste diesen Antrag mitunterschreiben.

Durch die Verkürzung könntest du auch bei 6 Monaten Fehlzeit bei einer regulären 3jährigen Ausbildungszeit normal zur Abschlussprüfung zugelassen werden. Falls du tatsächlich in dieser kürzeren Zeit zu wenig gelernt hättest und durch die Prüfung fallen solltest, dann müsste dein AG dich bis zur nächsten möglichen Prüfung weiterbeschäftigen.

Am besten du gehst mal bei der IHK vorbei und lässt dich dort gründlich beraten.
 
hallo sphinx,

ja das werde ich in jedem falle tun, nur da hab ich wieder das prob, dass ich ja jetzt zur reha bin, zwar ambulant, aber ich bin erst 18 uhr wieder da.
na ja, ich werd es schon irgendwie hinkriegen.....

danke

lg fenina
 
Hallo Fenina,

theoritsch und nach den Buchstaben des Gesetzes hast Du natürlich einen besonderen Kündigungsschutz als Auszubildende, der nicht durch Krankheit aufgehoben wird.Und Dein AG muß Dich auch die verlängerte Ausbildungszeit beschäftigen, für den Fall das Du durch die Prüfung rasselst.Also Krankheit allein oder eine mißlungene Zwischenprüfung sind kein Kündigungsgrund.
Allerdings warne ich mal vor zuviel Leichtgläubigkeit an Gesetze.Als ich im Januar meinen Unfall hatte und im Krankenhaus lag,bekam ich von meinem Arbeitgeber,bei dem ich im 2.Ausbildungsjahr zur Bankkauffrau war,noch Blumen.Als feststand,daß ich eine Behinderung zurückbehalte bekam ich die Kündigung.Der Betriebsrat meines Arbeitgebers hatte der Kündigung zwar widersprochen,aber über die Formalie hat man sich drüber hinweggesetzt,weil die Hauptfürsorgestelle....man höre und staune....der Kündigung zugestimmt hat.Begründung zum einen,das Ausbildungsziel ist in angemessener Zeit nicht mehr zu erreichen und der Arbeitgeber beschäftigt bereits ausreichend behinderte Arbeitnehmer und eine weitere Belastung sei ihm nicht zuzumuten.
Natürlich hätte ich klagen können,aber.....woher die Kraft vom Krankenbett aus nehmen.....
Ich bin zwar heute eher froh,das ich da nie wieder hin muß,weil mir das den ewigen Brechreiz erspart,wenn ich eine der Filialen heute schon seh,aber als ich noch im Krankenhaus die Kündigung bekam,hab ich schon darüber nachgedacht,welche Brücke ich nehmen kann.
Ich will Dir natürlich keine Angst machen,aber sei bitte vorsichtig mit Arbeitgebern.Es gibt sicherlich welche mit sozialem Gewissen und Verantwortung,aber leider auch andere.Und kündige nicht von Dir aus.

Gruß
Anna
 

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