Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kündigung des Mietverhältnisses...

O

Oh_jee, oh_jee

Gast
Nochmals eine Frage zum Sachverhalt!

Es gab ein Mietverhältnis mit deinem Freund und einem Kumpel.

Dann bist Du zum Freund gezogen.

Was ist mit dem alten Mietvertrag?

Besteht der noch?

Wurde ein neuer Mietvertrag mit Dir und deinem Freund geschlossen?

Wenn nicht, gilt der alte Mietvertrag wo Dein Freund gesamtschuldnerisch für die Schulden seines Kumpels haftet. Und ein Rückstand von zwei Monaten rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung.
 
O

Oh_jee, oh_jee

Gast
Außerdem habe ich Angst, wieder zum Anwalt zu gehen. Was ist, wenn er meinen halb fertigen Antrag auf Beratungshilfe nicht abschickt? So einen ähnlichen Fall hatte eine ehemalige Arbeitskollegin...
Ich bin ja noch in der Ausbildung und habe deshalb nicht viel...

:(

Hast Du einen Mietvertrag unterschrieben?

Wenn nein, dann kannst Du so oft zum Anwalt rennen wie Du willst, nur dass dies dir nichts nutzt, wenn Du kein Vertragspartner bist. Dann kannst du auch das mit der Rechtschutzversicherung vergessen.
 
N

Noraxy

Gast
Nochmals eine Frage zum Sachverhalt!

Es gab ein Mietverhältnis mit deinem Freund und einem Kumpel.

Dann bist Du zum Freund gezogen.

Was ist mit dem alten Mietvertrag?

Besteht der noch?

Wurde ein neuer Mietvertrag mit Dir und deinem Freund geschlossen?

Wenn nicht, gilt der alte Mietvertrag wo Dein Freund gesamtschuldnerisch für die Schulden seines Kumpels haftet. Und ein Rückstand von zwei Monaten rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung.
Es gibt einen neuen, den ich unterschrieben habe. Erst gab es 3 Monaten einen befristeten und dann einen unbefristeten.
2 MOnatsmieten waren ja garnicht im Rückstand. 1. Monat haben beide voll bezahlt im 2. Monat nur die Hälfte und den 3. Monat gab es mit den beiden ja nicht.
 
N

Noraxy2

Gast
Hier noch mal was für dich.. Ohje Ohje :)

"Zum Schutz des Wohnraummieters kann der Vermieter nur bei berechtigtem Interesse ordentlich kündigen, § 573 BGB.
Der vertragstreue Mieter soll so vor willkürlichen Kündigungen und dem Verlust seines Lebensmittelpunktes geschützt werden. ( so Begründung in der Bundestagsdrucksache 7/2011) Die Regelung ist nach herrschender Meinung verfassungskonform, wenn sie auch im Einzelfall zu unangemessenen Ergebnissen führen kann."

Klar ist, dass man irgendwann einen rausbekommt, sei es durch rausekeln... was weiß ich... :(
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Ghosting aus Sicht des „Täters“… Sonstiges 35

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben