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Kündigung bei Krankheit

B

blaucharmed

Gast
Hallo,

ich hätte da mal eine Frage.
Mein Man hatte am 18 Dez. ein arbeitsunfall und wurde operiert am Knie, war dan krankgeschrieben bzw ist noch krankgechrieben. Der Arzt und mein Mann wollten ein eingeliederungs Program starten, also war mein Mann am 18.2 bei seinem Arbeitgeber um sich für 4 std erstmal integrieren zu lassen der meinte aber das er ihn so nicht gebrauchen kann er soll kommen wenn er wieder gesund ist.

Jetzt ist es so das wir in einem Narrenverein sind und mein Mann mit dem Arzt gesprochen hat ob er den da mitmachen darf an der Fasacht, der meinte ja aber er darf halt nicht Jucken etc. ist ja klar geht nicht .

So jetzt kam gestern die kündigung,mit der Begründung da er am donnerstag in Verkleidung auf der Straße gesehen wurde von meherern Personen.

Meine Frage ist jetzt darf der Chef ihn kündigen oder nicht?

blaucharmed
 

NoBark

Aktives Mitglied
Also ich bin mir jetzt nicht sicher, ob es da irgendeinen Schutz gibt, aber mein Verstand würde mir jetzt sagen: Der Chef darf sich seine Mitarbeiter aussuchen ....
 

NoBark

Aktives Mitglied
Na ja.., wie gesagt...., ich habe davon keine große Ahnung. Vielleicht kann dir ja noch jemand einen besseren Tipp mit auf den Weg geben.

Was ich gemeint habe war halt, dass er sich als Chef wahrscheinlich sehr wohl die Entscheidung raus nehmen kann, wen er für sich arbeiten lässt.. und wen er lieber austauscht/kündigt. Dafür ist er ja der Chef. *zuckt mit den Schultern*

PS: Ich weiß ja auch nicht um welche Brange es sich handelt. In der Firma, in der ich ein paar Jahre tätig war.., wurden die Leute gekündigt, sobald sie nicht mehr in das Team passten..., oder aufgrund sonst irgendwelcher Kleinigkeiten.
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
Hallo blaucharmed,
es kommt drauf an, was er für eine Arbeit hat, wenn er nur am Schreibtisch sitzt, dann hat der Chef sehr wohl das Recht ihm zu kündigen, sollte er aber eine Arbeit haben, wo er den ganzen Tag auf den Beinen ist, ist es was anderes. Ich würde sofort eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen gegen die Kündigung.
Ich weiß ja nicht, wie gut er mit seinem Chef kann, dann könnte er natürlich auch erst noch mit ihm sprechen und ihm erklären, das der Arzt keine Probleme gesehen hat und das er auch nur kurz da war.
Eventuell auch ein Attest vom Arzt besorgen, wo drin steht, dass er so und soviel Stunden täglich stehen kann.
Viel Glück
Cutty
 
M

Monarose

Gast
Hallo!

"Kündigung bei Krankheit" gibt nicht ganz wieder, worum es geht. Nicht die Krankheit, sondern die Feierei trotz Krankschreibung ist das Problem. Ich kenne die Gesetzeslage nicht, weiß aber, dass einem Angestellten der "krankfeierte" gekündigt wurde, weil er im Freibad gesehen wurde.
Ich wäre als Arbeitgeber auch nicht sehr amüsiert, wenn mein kranker Mitarbeiter feiernd um die Häuser zöge. Verein hin oder her.

Viele Grüße

Monarose
 
B

blaucharmed

Gast
Hallo blaucharmed,
es kommt drauf an, was er für eine Arbeit hat, wenn er nur am Schreibtisch sitzt, dann hat der Chef sehr wohl das Recht ihm zu kündigen, sollte er aber eine Arbeit haben, wo er den ganzen Tag auf den Beinen ist, ist es was anderes. Ich würde sofort eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen gegen die Kündigung.
Ich weiß ja nicht, wie gut er mit seinem Chef kann, dann könnte er natürlich auch erst noch mit ihm sprechen und ihm erklären, das der Arzt keine Probleme gesehen hat und das er auch nur kurz da war.
Eventuell auch ein Attest vom Arzt besorgen, wo drin steht, dass er so und soviel Stunden täglich stehen kann.
Viel Glück
Cutty
Hallo vielen Dank mal,
also mein Mann arbeitet als LKW Fahrer wo halt des Problem ist das er mit dem operierten Knie die Kupplung drücken muß das aber noch nicht geht.
Heute morgen ist er zum Arbeitsgericht den unser Versicherungs Mensch hat uns das geraten da wir natürlich wie soll es sein, keinen Rechtschutz mehr haben, haben es vor paar Jahren gekündigt da wir es noch nie gebraucht haben, ja jetzt hoffen wir mal das das alles nicht so teuer wir kennen uns da ja nicht aus ?

Ja ich glaube reden kann man mit dem Chef nicht, den an dem Tag wo über die Eingliederung gesprochen wurde meinte er zu meinem Mann ja das er ihn so nicht gebrauchen kann und er könnte den ja jetzt "Fasnacht machen" das kam mir den auch bischen komisch vor aber wir hatten uns den ja noch mal mit dem Unfallarzt in Verbindung gesetzt der gab uns ja den grünes Licht!? Des Problem ist das in der Spedition fast jeder in einem Verein ist und alle Urlaub wollen und keiner Arbeiten mag .
 
B

blaucharmed

Gast
Hallo!

"Kündigung bei Krankheit" gibt nicht ganz wieder, worum es geht. Nicht die Krankheit, sondern die Feierei trotz Krankschreibung ist das Problem. Ich kenne die Gesetzeslage nicht, weiß aber, dass einem Angestellten der "krankfeierte" gekündigt wurde, weil er im Freibad gesehen wurde.
Ich wäre als Arbeitgeber auch nicht sehr amüsiert, wenn mein kranker Mitarbeiter feiernd um die Häuser zöge. Verein hin oder her.

Viele Grüße

Monarose
Hallo,
ja des ist so mein Mann hatte schon letztes Jahr Urlaub abgegeben nicht so das er ihn nicht bekommen hätte und des halb Krankgemacht hatte(Er hatte ja den den Unfall)
Wollte sich ja auch wieder eingliedern lassen was der chef ja nicht wollte (klar weil wenn man da nach Bern oder so runterfahrt kann man nicht einfach nach 2 std. wieder zurück fahren).Haben den ja extra den Arzt hinzugezogen der den ja sagte er darf gehen da er ja nicht bettlägrig Krank geschrieben ist.

In der Kündigung steht das er am Donnerstag von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr von meherern Personen gesehen wurde. Also nicht spät abends.

Naja jetzt mal noch abwarten
 

Cutty Sark

Aktives Mitglied
War er tatsächlich von 6.00 bis 19.00 auf dem Karneval?
Wenn das stimmt, dann kann sein Chef ja nur denken dass es ihm ja nicht so schlecht gehen kann, denn wer sich 13 Std. auf den Beinen halten kann, der kann auch LKW fahren.
Wenn der Chef die Zeugen für die Zeit vorbringen kann und ihr keine wirklich aussagekräftigen Gegenzeugen, oder etwas anderes in der Art bringen könnt, sehe ich schwarz. Was anderes wäre es, wenn er einen kaputten Arm hätte, aber das Knie kann ja so kaputt nicht mehr sein, wenn er damit 13 Std, lang rumlaufen kann und so wird es der Chef auch gesehen haben.
 
B

blaucharmed

Gast
War er tatsächlich von 6.00 bis 19.00 auf dem Karneval?
Wenn das stimmt, dann kann sein Chef ja nur denken dass es ihm ja nicht so schlecht gehen kann, denn wer sich 13 Std. auf den Beinen halten kann, der kann auch LKW fahren.
Wenn der Chef die Zeugen für die Zeit vorbringen kann und ihr keine wirklich aussagekräftigen Gegenzeugen, oder etwas anderes in der Art bringen könnt, sehe ich schwarz. Was anderes wäre es, wenn er einen kaputten Arm hätte, aber das Knie kann ja so kaputt nicht mehr sein, wenn er damit 13 Std, lang rumlaufen kann und so wird es der Chef auch gesehen haben.
Natürlich nicht geht ja gar nicht mit dem Knie morgens waren wie frühstücken und am mittag auf dem Kindernachmittag . Er schrieb wurde zwischen 6-19 Uhr von mehereren gesehen aber nicht die genaue Uhrzeit.
 

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