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Kündigung 7 Tage vor Vertragsende

G

Gast

Gast
Guten Tag,

kurz zur Erklärung: Ich bin (noch) über eine Zeitarbeitsfirma angestellt.
In letzter zeit gab es allerdings einige Probleme (z.B. Mobbing).
Bei einem Gespräch wurde sich so weit geeinigt das der Vertrag nicht verlängert wird. Logischer Weise.
Nun habe ich die Kündigung bekommen. Sieben Tage bevor der Arbeitsvertrag ausläuft.
Für die Kündigung gibt es an sich keine Gründe (wurde auch von der Firma gesagt).

Ich habe schon andere Arbeit, die ich aber erst im Mai beginnen kann.

Da ich erst dieses eine Jahr gearbeitet habe, habe ich keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld o.ä.
Also fehlen mir eben von diesem Jahr die 7 Tage.

Um meine Miete usw. zu bezahlen, kann ich allerdings nicht einen Monat ohne Einkommen sein und müsste diesen Monat mit Arbeitslosengeld überbrücken.

Meine Familie rät mir dazu eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Hat das einen Sinn?

Was kann ich tun?


Viele Grüße
 

Artemisia

Aktives Mitglied
Auf jeden Fall Klage einreichen, sonst gibt es kein Arbeitslosengeld. Lass dich mal bei der Agentur für Arbeit beraten! I.d.R. ist es so, dass sie dich erst klagen lassen und erst in Abhängigkeit vom Ergebnis zahlen.
Viel Glück!
 
D

Deichgräfin

Gast
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen gilt ,eine gesetzliche Kündigungsfrist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss vom Arbeitgeber gekündigt werden,
denn ohne schriftliche Kündigung vom Arbeitgeber läuft der Vertrag
stillschweigend weiter und wird zu einem normalen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn ich richtig informiert bin.

Nach meiner Meinung ist dir die schriftliche Kündigung einfach zu spät
zugestellt worden.
In meinen Augen kein Grund keinen Anspruch auf AlG zu haben.
 
S

sharon2

Gast
Hallo Gast,
also, soviel ich weiß, muß, wenn du eine kündigung bekommen hast, ein Grund vorliegen, warum es überhaupt zu einer kündigung gekommen ist.
Es ist eine frechheit, was sich die arbeitgeber alles einfallen lassen....
Ich würde auch auf jeden Fall Klage einreichen, denn das ist der oberhammer.
Ich glaube, nämlich nicht, daß , wenn du zum Arbeitsamt gehst und mit denen über deinen fall sprechen willst, daß sie dir helfen... die wollen doch auch nicht , daß Arbeitslosengeld " aus dem Fenster werfen ", hoffe, du weißt , wie ich das meine.....?
Gehe einen Schritt weiter..........verlieren kannst du nichts.... eher nur gewinnen ! Ich wünsche Dir dabei ...VIEL GLÜCK!!!!
 
A

anle

Gast
Die gesetzliche Kündigungsfrist ist länger als die 7 Tage, die du noch hättest arbeiten können, bis dein Vertrag sowieso ausgelaufen wäre. Ich verstehe nicht, wieso dein AG dir da noch kündigt. Das muss ja schon eine fristlose Kündigung gewesen sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich ein AG nur 7 Tage vor Vertragsablauf in die Nesseln einer offensichtlich fristlosen oder nicht ordnungsgemäßen Kündigung setzt und damit einen Prozeß riskiert anstatt den Vertrag ruhig in 7 Tagen einfach auslaufen zu lassen.

Oder hat er dir einfach nur geschrieben, dass der Vertrag nicht verlängert wird? Das wäre dann aber keine Kündigung, sondern nur eine schriftliche Info an dich, die er dir noch nicht einmal geschuldet hätte, da der Vertrag ja sowieso nur befristet war. Du musst dich umgehend arbeitssuchend melden.

Wenn dein Vertrag sowieso in 7 Tagen ausläuft, worauf willst du klagen ? Befristet ist befristet und der AG braucht keine Gründe, damit der Vertrag auch wirklich ausläuft.
 
A

anle

Gast
Auch bei befristeten Arbeitsverträgen gilt ,eine gesetzliche Kündigungsfrist.
Ein befristeter Arbeitsvertrag muss vom Arbeitgeber gekündigt werden,
denn ohne schriftliche Kündigung vom Arbeitgeber läuft der Vertrag
stillschweigend weiter und wird zu einem normalen unbefristeten Arbeitsvertrag, wenn ich richtig informiert bin.
Das stimmt nicht. Ein befristeter Vertrag läuft mit dem im Vertrag genannten Datum einfach aus. Es bedarf keiner Kündigung und keiner weiteren Info des AG.
 
D

Deichgräfin

Gast
Das stimmt nicht. Ein befristeter Vertrag läuft mit dem im Vertrag genannten Datum einfach aus. Es bedarf keiner Kündigung und keiner weiteren Info des AG.
Du hast recht, danke für die Richtigstellung.
Habe mich vertan ,das was ich schrieb gilt nur für
befristete Arbeitsverträge mit besonderen Extra-Klauseln

Ich hoffe die Threaderstellerin wusste,dass man sich
bei befristeten Arbeitsverträgen bereits drei Monate vor Ablauf
bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden muss,
ansonsten gibt es eine Sperre.
§ 37b SGB III
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
Guten Abend,

ich melde mich nochmal zu Wort :)
Ich wurde fristgerecht gekündigt zum 01.03.2008 ohne Angabe von Gründen.

Am 08.03.2008 läuft mein Vertrag aus.

Wie gesagt hatte ich ein paar Probleme mit der Firma und in einem Gespräch wurde auch gesagt das sie es nicht zulassen das ich dann arbeitslos auf der Tasche vom Staat liege, weil ich mir keine Mühe gebe etwas neues zum passendem Zeitpunkt zufinden (was eine Unterstellung ist - eine von vielen).

Ich werde mich später mal anmelden, damit es nicht ganz so unpersönlich ist.


Viele Grüße und einen schönen Abend
 

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