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Krankheit bei Prüfung

S

snoopy

Gast
Ich war eine Woche vor meiner praktischen Prüfung zum Werkzeugmacher an einer Psychose erkrankt. Jetzt meine Frage,da ich mich nicht in meinen Betrieb traue:

- besteht mein Ausbildungsverhältnis weiter oder enedet wie im Vertrag steht am 28.02.
 
Ein Ausbildungsvertrag endet erst mit bestehen der Ausbildungsprüfung. EGAL, was in Deinem Arbeitsvertrag steht. Das kannst Du im Berufsbildungsgesetz (BBIG) nachlesen.
Beim Nichtbestehen der Prüfung hast Du die Möglichkeit die Prüfung noch einmal zum nächstmöglichen Termin zu wiederholen.

Wie das allerdings bei Deinem Krankheitsfall aussieht ( bspw., ob Du ein amtsärztliches Attest bei der IHK abgeben musst) weiß ich nicht genau. Ich denke aber auf jeden Fall, dass Du entweder demnächst noch einmal an einer nachgezogenen praktischen Prüfung teilnimmst, oder zum nächstmöglichen allgemeinen Prüfungstermin (durchschnittlich in einem halben Jahr, je nach Beruf) Deine Prüfung machst.

Du bist aber auf jeden Fall weiter im Ausbildungbetrieb beschäftigt. Das einzige kleine Problem, was ich sehe, könnte der ärztliche Nachweis für Deine Psychose sein.

Ich empfehle Dir für solche Fragen eine Forum der IG Metall speziell für Azubis ( was nicht heisst, dass ich hier für Gewerkschaften im allgemeinen werbe...) in dem Dir Fachmänner in Sachen Arbeitsrecht gerne Deine Fragen beantworten. Hat mit in der Ausbildung auch sehr geholfen und ist flotter und kostenloser Rat.

http://www.jugend.igmetall.de/content.ausbildung/content.ausbildung.23/index.html

Alles Liebe

Joana
 

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