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kontopfändung???

mikenull

Urgestein
das heißt nichts weiter, als das Dein Geld festliegt - bis das Gericht eine Entscheidung trifft.
Ich weiß aber nicht, wielange das dauern kann.

Nein, das ist nur zu DEINER Kenntnisnahme. Die Bank wird wohl eien Anweisung bekommen haben, zunächst an niemanden auszuzahlen.
 
J

jennifer27

Gast
ich habe heute einen pfändungs und überweisungsbeschluss von einer obergerichtsvollzieherin bekommen,wo ersichtlich ist das sie diese aufforderung an meinen arbeitgeber und meine bank gesendet haben

der antrag dafür ist am 19.09.08 gestellt worden und das letzte datum von den anträgen und formularen ist der 23.09.
dann ist da noch eine zustellungsurkunde mit dem datum des 01.10.08
ich habe diese dokumente erst heute am 07.10. zugestellt bekommen aber die daten davon sind älter als mein antrag beim amtsgericht

nun war ich doch am 29.09.beim amtsgericht und pfändungschutz beantragt und habe ja dann auch am 02.10. den beschluss erhalten das es einstweilen eingestellt ist,also quasi weder ich an geld komme noch der gläubiger

auf welche dokumente muss ich denn da jetzt achten,also ich meine was ist da jetzt aktuell??das amtsgericht müsste mir das doch melden wenn ich keinen anspruch hätte bzw. alles gepfändet und überwiesen wird oder??


ich meine ich bin schwanger und verdiene grad mal 1000 euro netto,da können die mir ja wohl den pfändungschutz verwehren oder umgehen oder??
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Mmmh, wieso an Deinen Arbeitgeber? Ist es möglicherweise doch so, das Bank UND Arbeitgeber eine Pfändung bekommen haben?

Also, ich habe da keine Ahnung - Dein Arbeitgeber müßte Dir Bescheid sagen können. Bzw. es müsste eine Freigabe vom Gericht kommen - aberd a bin ich überfragt. Warte mal ab, ob sich hier noch jemand meldet, der darüber Bescheid weiß.
 
J

jennifer27

Gast
also ich nehme mal an das sie es an meinen arbeitgeber geschickt haben,falls sie bei der kontopfändung kein erfolg haben

ich habe schon überlegt ob es sinn macht das ich nochmal zum amtsgericht gehe oder soll ich einfach noch paar tage warten??
 
G

Gast

Gast
also ich nehme mal an das sie es an meinen arbeitgeber geschickt haben,falls sie bei der kontopfändung kein erfolg haben

ich habe schon überlegt ob es sinn macht das ich nochmal zum amtsgericht gehe oder soll ich einfach noch paar tage warten??
Beim Arbeitgeber kann er ja nur das pfänden, was über der Pfändungsfreigrenze liegt.

Würde mich mal sicherheitshalber um ein neues Konto bemühen.
 

mikenull

Urgestein
Wenn der Arbeitgeber eine Pfändung vorliegen hat, nützt ein neues Konto gar nichts.
Du müsstest es am Datum sehen, ob es der Gläubiger gleichzeitig an Arbeitgeber und Bank geschickt hat. Er verfolgt damit vermutlich zwei Wege: Einmal an Deinen Lohn - an den pfändbaren Teil davon - zu kommen und - falls auf dem Konto mehr Geld wäre - auch dieses zu bekommen. ( Möglicherweise gilt das für alle Deine Konten, also auch für ein eventuell vorhandenes Sparbuch etc. )
 
J

jennifer27

Gast
also ich habe jetzt die ganze woche darauf gewartet von meinen arbeitgeber darauf angesprochen zu werden,es kam nichts und mein lohn ist auch auf dem konto gelandet also haben sie wohl nur mein konto gepfändet und nicht meinen lohn

allerdings ist mein konto immer noch gesperrt,ich meine ich war am 29.09.dort und habe den antrag gestellt und heute ist der 11.10.der sachbearbeiter sagte was von 10 tagen bis zur entscheidung.....

ich muss dringend meine miete überweisen,da ich sonst dort auch probleme kriege...........also kann ich da nicht telefonisch klären das sie es gleich entscheiden und mein konto freistellen??
denn ich muss um 9 uhr arbeiten beginnen und die öffnen dort erst um 8:30 uhr

hat denn keiner erfahrung damit wie lange sowas dauert??
 
J

jennifer27

Gast
ich verdiene monatlich nur knapp 1000 euro,da ich im mutterschutz bin und keine überstunden oder ähnliches machen darf,also nicht viel geld

aber wielange braucht denn das amtsgericht für sowas im normalen ablauf??
 
J

jennifer27

Gast
hallo ich habe nun auf mein gepfändetes konto noch eine pfändung erhalten.....
nun hab ich aber für die erste pfändung bei dem amtsgericht eine freistellung für mein unpfändbares lohneinkommen bekommen und konnte somit auch an mein geld ran

brauch ich jetzt für die neue pfändung wieder so einen freistellungsantrag oder ist der erste immer noch gültig??

ich hab noch geld auf meinen konto,wovon ich dringend rechnungen überweisen muss
 

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