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Kontopfändung

Hallo ,
und die Postbank ist die einzige Anlaufstelle um noch ein Konto
zu bekommen , wenn ein Bankkonto wegen Pfändung etc. gekündigt wurde .

Man nenn das Konto " Postgiro Positiv-Konto" 😉

Viele Grüße
Cylon
 
Mein Bekannter auch und die sind nicht in der Schufa. Die Raiffeisenbanken sind unabhängige kleine Banken, für die sich ( manchmal ) der Aufwand mit der Schufa nicht lohnt. Die Schufa selbst gibt als Mitglieder der Raiffeisenbanken einen Bestand von weniger als 90% an. Also heißt es suchen, wenn man eine finden will. Oder mal im Internet nachsehen.
 
Auch wenn es vielleicht nicht mehr Aktuell ist: Nicht schlecht, was hier geschrieben steht. Aber die Pfändungsfreigrenze ist zum 01.07.2005 auf 985,15 Euro für Alleinstehende angehoben worden (BGBl I05S0493). Alles, was darunter ist, ist nicht pfändbar. Bei einer Kontopfändung muß die Bank aber alles, was nach 7 Tagen noch auf dem Konto ist, an den Gläubiger überweisen. Unpfändbar sind nur Sozialleistungen (siehe SGB I, §§ 54, 55).
Die Bank darf den Dispo von heute auf morgen kündigen.:mad:
Danach ist auch jeder Eingang auf das Konto für 7 Tage nicht pfändbar. Das heißt, daß die Bank die Kohle rausrücken muss. Wichtig ist: Sofort eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Amtsgericht besorgen, damit das Konto wieder freigegeben wird (innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses).

Was ein neues Konto angeht: Die magischen Worte lauten: "Freiwillige Selbstverpflichtung". Diese Selbstverpflichtung sind die Banken eingegangen, um eine gesetzliche Regelung, die die Regierung Kohl 1995 einführen wollte, zu verhindern. Das zieht nicht bei Privatbanken - die stellen sich quer und wollen am liebsten sowie so nur Geldsäcke als Kunden haben - aber ich denke im Zweifelsfall sollte man in den sauren Apfel beissen und zur Sparkasse wechseln.

Ähem: Wer das BGBl zu den Pfändungsfreigrenzen haben will:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf
Da gibt's auch 'ne Tabelle, was bei wieviel Lohn gepfändet werden darf.

Hrrmpff! Den wichtigsten Satz habe ich mal wieder vergessen:Dies ist keine Rechtsberatung, und stellt nur meine persönliche Meinung dar!(mit 'nem schönen Gruß an mitlesende Abmahn-Rechtsverdreher😀 )
 
Zuletzt bearbeitet:
Auch wenn es vielleicht nicht mehr Aktuell ist: Nicht schlecht, was hier geschrieben steht. Aber die Pfändungsfreigrenze ist zum 01.07.2005 auf 985,15 Euro für Alleinstehende angehoben worden (BGBl I05S0493). Alles, was darunter ist, ist nicht pfändbar. Bei einer Kontopfändung muß die Bank aber alles, was nach 7 Tagen noch auf dem Konto ist, an den Gläubiger überweisen. Unpfändbar sind nur Sozialleistungen (siehe SGB I, §§ 54, 55).
Die Bank darf den Dispo von heute auf morgen kündigen.:mad:
Danach ist auch jeder Eingang auf das Konto für 7 Tage nicht pfändbar. Das heißt, daß die Bank die Kohle rausrücken muss. Wichtig ist: Sofort eine einstweilige Anordnung beim zuständigen Amtsgericht besorgen, damit das Konto wieder freigegeben wird (innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses).

Was ein neues Konto angeht: Die magischen Worte lauten: "Freiwillige Selbstverpflichtung". Diese Selbstverpflichtung sind die Banken eingegangen, um eine gesetzliche Regelung, die die Regierung Kohl 1995 einführen wollte, zu verhindern. Das zieht nicht bei Privatbanken - die stellen sich quer und wollen am liebsten sowie so nur Geldsäcke als Kunden haben - aber ich denke im Zweifelsfall sollte man in den sauren Apfel beissen und zur Sparkasse wechseln.

Ähem: Wer das BGBl zu den Pfändungsfreigrenzen haben will:
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl105s0493.pdf
Da gibt's auch 'ne Tabelle, was bei wieviel Lohn gepfändet werden darf.

Hrrmpff! Den wichtigsten Satz habe ich mal wieder vergessen:Dies ist keine Rechtsberatung, und stellt nur meine persönliche Meinung dar!(mit 'nem schönen Gruß an mitlesende Abmahn-Rechtsverdreher😀 )

Hallo ;-)

Die Eingabe mag wohl korrekt sein aber die Sparkasse/KSK nimmt sehr ungerne unzahlungsfähige/nicht zahler als neues Kontomitglied !!!

Die Post ist die wirklich einzige Alternative und zwar nennt man das Konto
" Plus/Positiv Konto - man bekommt beim eröffnen des Kontos kein Dispokredit " , und man sollte die Gelegenheit nützen ;-)

Alles andere steht hier im Hilferuf-Forum schon beschrieben .

Gruss Ollie
 
AW: Besserer Schutz bei Kontopfändung

Wer in finanzielle Schwierigkeiten geraten ist, soll künftig besser geschützt werden.
Das Bundeskabinett hat dafür eine Reform des Kontopfändungsschutzes beschlossen. Der Gesetzentwurf schafft einen ausgewogenen Kompromiss zwischen den Interessen von Gläubigern und Schuldnern.

Durch die Pfändung von Kontenguthaben wird ein Konto blockiert. Die Kontoinhaberin oder der Kontoinhaber können keine bargeldlosen Zahlungen mehr abwickeln. Wenn Guthaben auf einem Girokonto gepfändet werden, nimmt die Bank oder Sparkasse das zudem häufig zum Anlass, das Konto zu kündigen.

Wer aber sein Girokonto verliert, gerät in viele weitere Schwierigkeiten. Angefangen bei der Gehaltszahlung bis zur Begleichung von Miete, Strom- und Gasrechnung.

Die Reform ändert jene Vorschriften der Zivilprozessordnung, die den Kontopfändungsschutz betreffen. Jeder Inhaber eines Girokontos soll künftig von seiner Bank verlangen können, dass sein Konto als so genanntes Pfändungsschutzkonto geführt wird. Auf diesem Konto können künftig Geldeingänge in Höhe eines Sockelbetrages von zur Zeit 985,15 Euro monatlich pfändungsfrei gestellt werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen soll dieser Betrag aufgestockt werden können, zum Beispiel wenn der Schuldner Unterhaltspflichten erfüllen muss.

Verfahren werden vereinfacht

Anders als bisher ist die Art der eingehenden Einkünfte dabei bedeutungslos. Damit sind erstmals auch die Girokonten Selbstständiger geschützt.

Bislang entscheiden Vollstreckungsgerichte in einem aufwändigen Verfahren, ob Pfändungsschutz für die Inhaber von Girokonten gewährt werden soll. Der Schuldner wird infolgedessen nicht immer rechtzeitig geschützt. Zudem ist der bisherige Pfändungsschutz ist nicht einheitlich ausgestaltet, je nachdem um welche Art von Einkünften es sich handelt.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundesrat zu einer Stellungnahme zugeleitet.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2007/09/2007-09-05-Kontopfaendungsschutz.html

Wird auch endlich Zeit ...
 

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