Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Kontopfändung

G

Gast96

Gast
Das Konto meiner Mutter bei der Postbank wird gepfändet. Der Dispo wurde von 1000€ auf 0 gesetzt. Meine Mutter bekommt nur Rente und Kindergeld. Kommt sie überhaupt an das Geld ran? Ich habe hier gelesen, dass Sozialleistungen in den ersten 7 Tagen nach Eingang nicht Pfändbar sind. Kann sie das Geld trotzdem Abheben, obwohl der Dispo auf 0 ist? Wir brauchen das Geld ja schließlich...
 
Hallo Gast!

Ich weiß nicht,wie hoch die Rente deiner Mutter ist.Soweit ich weiß,ist die
Rente ab einer bestimmten Höhe pfändbar.Deine Mutter muß den Selbstbehalt
prüfen lassen,und dementsrechend einen Antrag vor Gericht stellen.Mit
dem Kindergeld kann ich nur in eigener Sache sprechen.Mir wird es bei
meiner Kontopfändung ausgezahlt.Trotzdem sollte deine Mutter auch
dieses überprüfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen Tinchen 🙂
 
Das Konto meiner Mutter bei der Postbank wird gepfändet. Der Dispo wurde von 1000€ auf 0 gesetzt. Meine Mutter bekommt nur Rente und Kindergeld. Kommt sie überhaupt an das Geld ran? Ich habe hier gelesen, dass Sozialleistungen in den ersten 7 Tagen nach Eingang nicht Pfändbar sind. Kann sie das Geld trotzdem Abheben, obwohl der Dispo auf 0 ist? Wir brauchen das Geld ja schließlich...

Wird tatsächlich gepfändet oder verrechnet die Bank den Dispo mit dem Einkommen? Gibt es einen Vollstreckungsbescheid?

Rente ist keine Sozialleistung, wird pfändungstechnisch wie jedes andere Einkommen auch behandelt.

Empfehle schnellstens neues Konto zu eröffnen und die Rentenzahlung dort hinzuleiten.

Online-Antrag bei Deutscher Bank ist sehr zu empfehlen, da auch bei negativer Schufa Konto eingerichtet wird.
 
Hallo !

Ich muss etwas berichtigen .:


Pfändung von Renten

Eine Rente ist bei einer Geldforderung - wie auch Arbeitslohn oder Gehalt - nur eingeschränkt pfändbar. Pfändbar ist nämlich nur der Teil der Rente, der über der Pfändungsfreigrenze liegt, die sich aus der Tabelle zur Zivilprozessordnung ergibt. Diese richtet sich nach der Höhe des Einkommens und der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen. So können beispielsweise von einer monatlich ausgezahlten Rente in Höhe von 980 Euro nur monatlich 35 Euro gepfändet werden. Wenn der Rentner noch seiner Frau zum Unterhalt verpflichtet ist, kann bei 980 Euro gar nichts gepfändet werden. Die Prüfung und Festlegung der Höhe des pfändbaren Betrags erfolgt vor Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch das Vollstreckungsgericht beim Amtsgericht.

Eine bestehende Schuld sollte mit Absprache der Post Hausbank geklärt werden und eine Teilzahlung zu vereinbaren . Das umgehen einer bestehende Schuld durch ein neues Kontoe kann ich dem Mitglied Stan leider nicht beipflichten .

Sonstiges siehe Links :

http://www.zsb-stuttgart.de/beratung_infos_04.htm


http://72.14.221.104/search?q=cache...age+nichts+pfändbar&hl=de&gl=de&ct=clnk&cd=10

http://www.bmj.bund.de/enid/0,aa1ee...92d09313734/Presse/Pressemitteilungen_58.html

Viele Grüße Ollie
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Stans Auskunft war schon richtig: Die Rente wird pfändungstechnisch sicherlich wie ein Einkommen behandelt.

Hier dürfte es aber um eine ganz andere Frage gehen, die bisher nicht beantwortet ist: Wenn dieses Konto bereits überzogen ist - was ich annehme - dann stellt sich doch die Frage, ob die kontoführende Bank berechtigt ist, ZUERST die Rente einzubehalten, bis das Konto ausgeglichen ist?
 
Also Stans Auskunft war schon richtig: Die Rente wird pfändungstechnisch sicherlich wie ein Einkommen behandelt.

Hier dürfte es aber um eine ganz andere Frage gehen, die bisher nicht beantwortet ist: Wenn dieses Konto bereits überzogen ist - was ich annehme - dann stellt sich doch die Frage, ob die kontoführende Bank berechtigt ist, ZUERST die Rente einzubehalten, bis das Konto ausgeglichen ist?


Hallo Mikenull !

Dieser Satz ist maßgeblich " Eine Rente ist bei einer Geldforderung - wie auch Arbeitslohn oder Gehalt - nur eingeschränkt pfändbar "

Ich betone nochmals " nur eingeschränkt pfändbar und nicht alles "

Wenn die Hausbank z.B. die Postbank ( Früher Postgiroamt ) einen Pfändungsbeschluss vorliegen hat , hat die Hausbank das recht den
bewilligten Dispokredit zu kündigen und etwaige Forderungen gegen den Kontoinhaber/s Gelder/n nicht auszuzahlen .
 
Hallo Gast96

Hier dürfte es aber um eine ganz andere Frage gehen, die bisher nicht beantwortet ist: Wenn dieses Konto bereits überzogen ist - was ich annehme - dann stellt sich doch die Frage, ob die kontoführende Bank berechtigt ist, ZUERST die Rente einzubehalten, bis das Konto ausgeglichen ist?
Das hatte ich auch so gesehen. Dispo und Pfändung sind zwei verschiedene Sachen. Meine Bank war nicht bereit, mir zur Rückzahlung meines Dispos einen Kredit zu gewähren, was durch die niedrigeren Zinsen für mich wesentlich günstiger gewesen wäre. Sie hätten mein Arbeitslosengeld für die Kreditraten nicht pfänden dürfen, den Dispo dürfen sie allerdings trotzdem heruntersetzen.

Es macht jetzt wenig Sinn, wenn ich mich da schlau mache, dafür kenne ich mich nicht ausreichend aus. Ich habe nur im Kopf, dass die Bank den Dispo tatsächlich von heute auf morgen auf 0 setzen darf, dass man mit der Bank über die Rückzahlung verhandeln sollte, z.B. eine stufenweise Kürzung des Dispos - 50 oder 100 Euro im Monat - und dass es ansonsten nicht so leicht ist, dagegen anzugehen.

Wie gesagt, mein Wissen ist ungenau, aber ich würde zuerst sofort zur Bank gehen und über den Dispo verhandeln.

Günter
 
Hallo Gast96


Das hatte ich auch so gesehen. Dispo und Pfändung sind zwei verschiedene Sachen. Meine Bank war nicht bereit, mir zur Rückzahlung meines Dispos einen Kredit zu gewähren, was durch die niedrigeren Zinsen für mich wesentlich günstiger gewesen wäre. Sie hätten mein Arbeitslosengeld für die Kreditraten nicht pfänden dürfen, den Dispo dürfen sie allerdings trotzdem heruntersetzen.

Es macht jetzt wenig Sinn, wenn ich mich da schlau mache, dafür kenne ich mich nicht ausreichend aus. Ich habe nur im Kopf, dass die Bank den Dispo tatsächlich von heute auf morgen auf 0 setzen darf, dass man mit der Bank über die Rückzahlung verhandeln sollte, z.B. eine stufenweise Kürzung des Dispos - 50 oder 100 Euro im Monat - und dass es ansonsten nicht so leicht ist, dagegen anzugehen.

Wie gesagt, mein Wissen ist ungenau, aber ich würde zuerst sofort zur Bank gehen und über den Dispo verhandeln.

Günter

Die Bank hat das Recht das Konto zu kündigen und von daher sind sämtliche Beweglichen Sachen z.B. EC-Karte ( wenn man bei der Bank das Konto behalten darf , dann gibt es eine andere Karte
zum Abheben von Guthaben etc. ) , Kreditkarte dem Kredit Institut herauszugeben . Ein Rechtsanspruch besteht für den Kontoinhaber nicht .

Ein etwaiger überzogenes Konto ist auszugleichen .

Falls das Kreditinstitut das Konto kündigt , kann man sich ein Konto plus
einrichten lassen .
 
Und darum ging es mir ja nur, trotz der ewigen Wiederholungen. Die Bank setzt beim Eintreffen eines Pfändungsbeschlusses den Dispo auf 0 zurück und rechnet nun eingehende Beträge zuerst auf den überzogenen Dispo an.
Da sollte man sich also tatsächlich sofort - wie das Günter erklärt - mit dem Institut in Verbindung setzen und einen Ratenkredit für die Überziehung aushandeln.
Immerhin wäre Stands Vorschlag, blitzartig die Rente auf ein neues Konto einzahlen zu lassen, auch noch eine Möglichkeit. Zwar nicht fein, aber nicht gesetzeswidrig. Ich wüßte auch noch eine Möglichkeit, die ich Konz´ Steuerbuch entnommen habe, aber man will ja niemand auf sowas loshetzen...
 
Wir haben letzte Woche einen Brief von der Postbank bekommen, in dem meiner Mutter angeboten wurde die überziehung mit monatlichen Raten abzubezahlen. Im Brief stand auch drinne, dass Sie sich die Sozialleistungen innerhalb von 7 Tagen auszahlen lassen kann. Es müsste also klappen, obwohl das Konto überzogen ist.
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 1) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben