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könnte ich zu meinem freund ziehen ?

  • Starter*in Starter*in schnegge89
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    freund
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S

schnegge89

Gast
hallo !
ich habe ziemlichen stress zuhause!
meine mudda will mich rausschmeissen ..
da ich noch kein eigenes einkommen habe weil ich erst 17 bin kann ich mir also keine eigene wohnung leisten !!!
dürfte ich theoretisch zu meinem freund ziehen ? und was ist meine mudda verpflichtet zu zahlen ?
gruß !
 
Zuletzt bearbeitet:
Guten Tag schnegge89,
du bist erst 17 also muss du dich an ein Jugendamt wenden. Die entscheiden dann, ob du zu deinem Freund darfst oder nicht. Bis zum 25. Lebensjahr ist deine Mutter Unterhaltspflichtig.

Gruß
 
JewPro meinte:
Guten Tag schnegge89,
du bist erst 17 also muss du dich an ein Jugendamt wenden. Die entscheiden dann, ob du zu deinem Freund darfst oder nicht. Bis zum 25. Lebensjahr ist deine Mutter Unterhaltspflichtig.

Gruß

@jew

nochmal, ich glaube du verwechselst etwas, wie auch schon in einem anderen thread.unterhaltspflichtig ist man soweit ich weiss bis 18, es sei denn schnegge macht dann noch schule oder ne ausbildung oder etwas ähnliches. da müssen die eltern bis 27 zahlen.

LG
 
Guten Abend Gast 4711,
ich gehe mal davon aus, dass die Schule macht und nicht bis 27 sondern bis 25 hab mich erkundigt.

Gruß
 
aha*ich such trotzdem mal weiter*
u wie lange wird deiner meinung nach kindergeld gezahlt?

LG

Gast
 
JewPro meinte:
Guten Abend Gast 4711,
ich gehe mal davon aus, dass die Schule macht und nicht bis 27 sondern bis 25 hab mich erkundigt.

Gruß


Hallo JewPro,

möchte hier nochmals, wie in dem anderen Thread, Dein überschaubares Wissen in diesen Dingen etwas ausweiten:

Zitat aus dem anderen Thread:

Tatsache ist, die Unterhaltspflicht bzw. Unterhaltsberechtigung zwischen Angehöriger der geraden Linie besteht immer. Das ist im BGB geregelt.

Aufgrund der Änderungen der Gesetzgebung im SGB, hier Hartz IV, sieht es nun so aus, dass Kinder bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren von der ARGE nicht mehr eine eigene Wohnung finanziert bekommen. Dabei beruft sich die ARGE auf die bestehende Unterhaltspflicht. Wie überall gibt es auch hier Ausnahmen wie z.B. zerrüttete Verhältnisse. Stellt sich die Frage, ob hier tatsächlich ein solcher Ausnahmetatbestand vorliegt. Muss mit der ARGE vor Ort abgeklärt werden.

Gruß
 
also ich hab nichts gefunden zwecks unterhaltszahlungen bis 25.

aber:
Unterhaltsansprüche

privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind

oder eben wenn sie eine ausbildung machen.
kindergeld gibts momentan bis 27..(das weiss ich aus eigener erfahrung,meine eltern bekommen es nämlich auch noch u ich bin 26)

aber ich geb zu, alles irgendwie sehr verwirrend.

fakt ist, da sie noch 17 is, ist sie auf jeden fall unterhaltspflichtig.

also liebe grüße

gast
 
Gast 4711 meinte:
1. also ich hab nichts gefunden zwecks unterhaltszahlungen bis 25.

2. fakt ist, da sie noch 17 is, ist sie auf jeden fall unterhaltspflichtig.

also liebe grüße

gast

Zu 1. Kannst Du ja auch nicht. Wieso, das habe ich weiter oben erläutert.

Zu 2. Sie ist nicht unterhaltspflichtig, sondern unterhaltsberechtigt. Bei pflichtig, da müsste sie zahlen. Bitte nicht verwechseln.🙂
 
tja ich nehm mall an ohne zu wiesen wie alt(wahrscheinlich sogaer ein wengi mehr) kann dir niemand helfen
 
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