dr.superman
Sehr aktives Mitglied
Also es war nicht einfach heraus zu kriegen,
aber die abgebende Uni meinte nun, dass auch Leistungen nachgetragen werden können, wenn man nicht mehr immatrikuliert ist.
Voraussetzung ist, dass man für die Prüfung auch gemeldet war.
aber die abgebende Uni meinte nun, dass auch Leistungen nachgetragen werden können, wenn man nicht mehr immatrikuliert ist.
Voraussetzung ist, dass man für die Prüfung auch gemeldet war.