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Knolle

Status
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Jetzt mal ganz allgemein: nach der Argumentation des Fragestellers/der Fragestellerin dürfen Politessen nur ein Knöllchen verteilen, wenn das jeweilige Auto ab der Sekunde ab der es geparkt wurde bis zu dem Moment, wo es wieder wegfährt, beobachtet wurde?

Was soll das denn für eine Argumentation sein? Danach wäre nahezu jedes verteiltes Knöllchen nicht Rechtens. Das mag eine Auffassung sein, aber ich glaube nicht, dass sie irgendwo stand hält - außer vielleicht beim örtlichen Hasenzuchtverein 🙂
 

Hallo Der Kommentator,

schau mal hier: Knolle. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Es gibt Zustandsdelikte und Dauerdelikte.
Parke ich ausserhalb von Linien, so ist die Tat bereits dann vollendet, wenn der Zustand dokumentiert wurde. Wie lange ich dort parke ist dabei unerheblich.

Parken länger als eine halbe Stunde über der zulässigen Zeit ist ein Dauerdelikt.
Das Dauerdelikt erfordert zur Bestimmung des Zeitraums (=Höhe des Verwarngeldes),weder Beginn noch Ende zu schätzen sondern festzustellen.
Zudem unterbricht ein Wegfahren die Dauer, also muss auch dies dokumentiert sein, zB durch Beobachtung oder Ventilstellung oder Kreidestrichlein.

Praktische Bedeutung hat so etwas beim Dönerboten nebenan, der im ViertelstundenTakt fährt und kommt. Man könnte ein Foto von der Parkscheibe gegen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr machen um zu behaupten, er habe die Parkscheibe einfach vor gedreht, also die Parkzeit überschritten.
 
Nö - Vorwürfe derart erhebe ich einer Behörde gegenüber erst mal nicht, es steht nicht im Verhältnis.
Dazu braucht man auch Akteneinsicht, schließlich steht ihr Gegenvorwurf der falschen Beschuldigung meinerseits im Raum, wenn ich nicht aufpasse.
Es wird darauf hinaus laufen, dass ich damit argumentiere, dass sie sich geirrt hat.

Ich hab unterdessen nach vollziehen können, wie sie den Vorwurf konstruiert hat:
Auto mit Parkscheibe gesehen, Uhrzeit ausgerechnet wie lange legal geparkt sein kann, Festsetzen des ordnungswidrigen Zeitbeginns eine Minute danach. Auf die Uhr sehen, feststellen, dass der theoretische Zeitbeginn über 1 Stunde 30 Minuten zurück lag, Knolle schreiben: Du hast länger als 1,5 Stunden da gestanden.

Rechnerisch stimmt das so, allerdings hätte sie den Wagen zum Zeitbeginn sehen müssen, sonst kann sie den Zeitraum nicht berechnen.
Den Wagen konnte sie nicht sehen, weil er nicht da war:
Deswegen stimmt der Zeitraum nicht und reduziert sich auf vielleicht 5-7 Minuten.
Die Anzeige ist falsch.

Was hier falsch ist, ist deine Denke.
 
Sorry du bist nicht ganz koscher.
Du hast wirklich keinen Plan.
Wenn du so argumentierst, würde ich als Sachbearbeiter eine MPU anordnen. Nur um zu überprüfen, ob du auch weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen solltest.
Wegen einmal Parkscheibe vergessen so einen Aufriss zu veranstalten, dass ist definitiv nicht mehr normal.

Das wäre in diesem Fall auch angebracht weil er keinerlei Schuld bei sich sieht
 
Es gibt Zustandsdelikte und Dauerdelikte.
Parke ich ausserhalb von Linien, so ist die Tat bereits dann vollendet, wenn der Zustand dokumentiert wurde. Wie lange ich dort parke ist dabei unerheblich.

Parken länger als eine halbe Stunde über der zulässigen Zeit ist ein Dauerdelikt.
Das Dauerdelikt erfordert zur Bestimmung des Zeitraums (=Höhe des Verwarngeldes),weder Beginn noch Ende zu schätzen sondern festzustellen.
Zudem unterbricht ein Wegfahren die Dauer, also muss auch dies dokumentiert sein, zB durch Beobachtung oder Ventilstellung oder Kreidestrichlein.

Praktische Bedeutung hat so etwas beim Dönerboten nebenan, der im ViertelstundenTakt fährt und kommt. Man könnte ein Foto von der Parkscheibe gegen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr machen um zu behaupten, er habe die Parkscheibe einfach vor gedreht, also die Parkzeit überschritten.

Mal ehrlich du solltest dich untersuchen lassen irgendetwas in deinem Kopf ist ganz schön kaputt.
Wegen der paar Euronen so einen Aufriss zu machen ist mehr als lächerlich und nicht normal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Zustandsdelikte und Dauerdelikte.
Parke ich ausserhalb von Linien, so ist die Tat bereits dann vollendet, wenn der Zustand dokumentiert wurde. Wie lange ich dort parke ist dabei unerheblich.

Parken länger als eine halbe Stunde über der zulässigen Zeit ist ein Dauerdelikt.
Das Dauerdelikt erfordert zur Bestimmung des Zeitraums (=Höhe des Verwarngeldes),weder Beginn noch Ende zu schätzen sondern festzustellen.
Zudem unterbricht ein Wegfahren die Dauer, also muss auch dies dokumentiert sein, zB durch Beobachtung oder Ventilstellung oder Kreidestrichlein.

Praktische Bedeutung hat so etwas beim Dönerboten nebenan, der im ViertelstundenTakt fährt und kommt. Man könnte ein Foto von der Parkscheibe gegen 16.00 Uhr und 20.00 Uhr machen um zu behaupten, er habe die Parkscheibe einfach vor gedreht, also die Parkzeit überschritten.
Dann erhebe Einspruch und klage, falls dieser Einspruch abgelehnt wird.
Viel Spaß dabei.
 
Ich kenne derartige Uneinsichtigkeit von Autisten. Da muss im Kopf nichts kaputt sein. Mit Argumentation kommt man dann nicht weiter.
Ich meine mal gehört zu haben, dass du, Piepel, autistische Strukturen hast. Oder irre ich mich?
 
Wenn du beweisen kannst, mache es.
Wenn du es nicht beweisen kannst, lasse es.
Mache es aber in jedem Fall gescheit. Manche deiner Ausführungen lesen sich etwas wirr.

Man kann soetwas beweisen und wird Recht bekommen, wenn man es denn kann.
 
Wenn du willst zahle ich dir die Knolle, das du wieder in Ruhe schlafen kannst.
 
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