Das du ein Anliegen hattest, kann das Ordnungsamt nicht wissen. Du wirst wahrscheinlich Widerspruch einlegen müssen und erkläre, dass du jemanden abgeholt hast. Derjenige sollte dir das aber auch schriftlich geben, damit du einen Nachweis hast.Ich habe in einer Straße geparkt, wo stand Zufahrt für Anlieger bis Baustelle frei. Mit Sackgassen Schild.
(Bilder sind am Ende angehängt). Da ich jemanden besucht und abgeholt habe, bin ich Anlieger. (Kann gerne gegoogelt werden)