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Knöllchen ohne Grund

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Ich habe in einer Straße geparkt, wo stand Zufahrt für Anlieger bis Baustelle frei. Mit Sackgassen Schild.
(Bilder sind am Ende angehängt). Da ich jemanden besucht und abgeholt habe, bin ich Anlieger. (Kann gerne gegoogelt werden)
Das du ein Anliegen hattest, kann das Ordnungsamt nicht wissen. Du wirst wahrscheinlich Widerspruch einlegen müssen und erkläre, dass du jemanden abgeholt hast. Derjenige sollte dir das aber auch schriftlich geben, damit du einen Nachweis hast.
 
Anlieger bezieht sich auf Eigentümer und deren Mieter, die mit ihrem Grundstück an dieser Straße angrenzen. Nicht auf Bedürfnisse anderer Menschen.
 
Zuerst möchte ich mal anmerken, dass einige hier einen Scherz mit geltendem Recht verwechseln: Ein Anlieger ist jemand, dessen Haus oder Wohnung sich in dieser Straße befindet. Dass das jeder ist, der ein Anliegen hat, ist eine scherzhafte Umdeutung. Es sollte doch eigentlich klar sein, dass das nicht so gemeint ist, schließlich hat ja jeder immer bei allem ein Anliegen, was für eine Rechtskategorie sollte das denn sein?

Und dann: Im Ordnungsamt arbeiten Menschen. Und da kann man anrufen. Wenn du im Recht sein solltest, wirst du vermutlich nicht zahlen müssen. Wenn nicht, dann schon. Quelle: drei Anrufe in ähnlichen Fällen beim hiesigen Ordnungsamt. Zweimal wurde mir nachvollziehbar erklärt, wo mein Fehler war, einmal wurde mir recht gegeben und das Verwarngeld erlassen. Wichtig ist es, nicht direkt erregt und empört anzurufen, sondern freundlich interessiert.
 
Anlieger bezieht sich auf Eigentümer und deren Mieter, die mit ihrem Grundstück an dieser Straße angrenzen. Nicht auf Bedürfnisse anderer Menschen.

Zuerst möchte ich mal anmerken, dass einige hier einen Scherz mit geltendem Recht verwechseln: Ein Anlieger ist jemand, dessen Haus oder Wohnung sich in dieser Straße befindet. Dass das jeder ist, der ein Anliegen hat, ist eine scherzhafte Umdeutung. Es sollte doch eigentlich klar sein, dass das nicht so gemeint ist, schließlich hat ja jeder immer bei allem ein Anliegen, was für eine Rechtskategorie sollte das denn sein?

Wann gelte ich als Anlieger?
Anlieger sind Personen, die ein an der Straße anliegendes Grundstück aufsuchen möchten. Sie müssen nicht zwangsläufig der Besitzer bzw. Bewohner dieses Grundstücks sein, sondern können dieses zum Beispiel auch nur zum Zweck eines Besuchs oder einer Erledigung aufsuchen.

Quelle:
 
Zuerst möchte ich mal anmerken, dass einige hier einen Scherz mit geltendem Recht verwechseln: Ein Anlieger ist jemand, dessen Haus oder Wohnung sich in dieser Straße befindet. Dass das jeder ist, der ein Anliegen hat, ist eine scherzhafte Umdeutung. Es sollte doch eigentlich klar sein, dass das nicht so gemeint ist, schließlich hat ja jeder immer bei allem ein Anliegen, was für eine Rechtskategorie sollte das denn sein?
Das stimmt so nicht:

 
Es gibt übrigens Zusatzschilder mit „Anlieger frei“ und dann auch noch „Anwohner frei“. Letzteres ist tatsächlich nur für Personen gedacht, die dort wohnen. Anlieger sind jedoch alle, die ein Anliegen haben von Handwerkern, die in dem Bereich etwas zu tun haben, bis hin zu Besuchern. Natürlich sollte der Ordnungsbehörde glaubhaft gemacht werden bzw. sollte man beweisen können, dass man tatsächlich ein Anliegen hatte.
 
In meiner Umgebung dürfen nur Anwohner mit Anwohnerparkausweis parken, Anlieger bekommen Knöllchen. Handwerker wollen zb ungern kommen, weil sie nur Anlieger sind und nicht parken dürfen. Sie bekommen regelmäßig Knöllchen, aber nur 10 Euro.
Das könnte bei dir auch so sein.
 
Ok. Um noch ein paar zusatz Informationen zu geben.

Das Auto ist auf meinen Vater zugelassen.
Dieser hat in der besagten Straße ein Eigentumshaus. In diesem Haus habe ich jemanden abgeholt.

Ich habe weder vor einer Garage noch vor einem abgesenkten Bordstein geparkt.

Auf den Schildern steht Anlieger frei.
Selbst wenn da Anwohner steht, mein Vater ist
A. Eigentümer
B. Als zweit Adresse dort gemeldet.

Als hat dieses Auto jedes Recht dort zu stehen.
Das absolute Halteverbot gilt nicht in dem Bereich wo der Wagen parkte. Erst 3 Autos vor meinem.

Ich stand als einziges ortsfremdes Kennzeichen dort und habe als einziges ein Knöllchen bekommen.

Einfach schlucken und zahlen mache ich nicht. Es gibt keinen Grund für diese Knöllchen. Sagt sogar mein Augenzeuge.
Selbst wenn es nur 10€ sind. Das machen sie 10 mal am Tag, dann haben die 100€ beisammen.
 
Du kannst ja Einspruch erheben und Erklärungen abliefern, ob das klappt, sei mal dahingestellt. Woher soll die Verkehrsüberwachung wissen, welches Auto wohin gehört, wenn keine Bewohnerparkausweise da sichtbar sind?
 
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