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Knöllchen ohne Grund

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Lonely Muffin

Aktives Mitglied
Hallo Ihr lieben,

ich habe heute ein Knöllchen bekommen und wollte eure Meinung dazu hören.

Ich habe in einer Straße geparkt, wo stand Zufahrt für Anlieger bis Baustelle frei. Mit Sackgassen Schild.
(Bilder sind am Ende angehängt). Da ich jemanden besucht und abgeholt habe, bin ich Anlieger. (Kann gerne gegoogelt werden)

Auf der anderen Straßenseite stehen Schilder die Besagen das absolutes Halte und Parkverbot herrscht.

Auf meiner Seite :
Hinter meinem Auto nochmal eine Erinnerung das eine Sackgasse auf einen zukommt und die Zufahrt zu einer anderen Straße gesperrt ist.

3 Autos parken vor mir. Vor dem 3 Auto steht auch ein absolutes Halteverbot Schild das in Richtung links zeigt. Also nicht zu meinem Auto hin.

Jetzt stand ich also mit 3 anderen Fahrzeugen da, und habe als einziges ein Knöllchen bekommen.


Ich warte natürlich ab, ob da etwas vom Ordnungsamt oder der Stadt oder so kommt.
Aber ich wollte dennoch mal eure Meinung dazu hören.



IMG_20250204_182742.jpg
Schild hinter meinem Auto


IMG_20250204_182817.jpg
Schild 3 Autos vor mir

IMG_20250204_162131.jpg
Schilder andere strasenseite
 
Wenn ein Halteverbotsschild mit einem Pfeil links zur Straße hinzeigt, bedeutet dies, dass ab diesem Punkt ein Halteverbot beginnt. Das selbe gilt natürlich für ein Parkverbot. Ein Schild mit Pfeil nach rechts zum Gehweg hebt dieses wieder auf. Allerdings parkst du ja anscheinend vor dem Beginn des Halteverbotes von daher sehe ich das Knöllchen auch als unberechtigt an. (Ist der Dacia dein Auto?)

Ob du Anlieger bist oder nicht, spielt in der Praxis keine Rolle, da sich dies eh nicht beweisen lässt. Was steht denn auf dem Knöllchen? "Sie parkten im absoluten Halteverbot?" oder sinngemäß "Sie waren kein Anlieger"?
 
Ja

Das ich in den nächsten Tagen Post von der Stadt ... Erhalte. Bezüglich bestimmter Paragraphen ist mein parken unzulässig.
(Kurzfassung)
In dem Schreiben wird ja irgendwas von Widerspruch stehen, bzw. welche Möglichkeiten es dazu gibt, Das kannst du ja versuchen.

Den schon bekannten Paragraphen würde ich mal im Internet bei Google oder Co eingeben.
Vielleicht erfährst du dann schon mehr dazu , was dir genau vorgeworfen wird.

Es gibt auch so Anliegerausweise. Wenn die andern einen solchen haben, wird meist an der Windschutzscheibe von innen angebracht, dann sind die vielleicht deswegen im Vorteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich denke auch nicht, dass dein Knöllchen etwas mit dem Halteverbot zu tun hat.
"Anlieger" bedeutet nicht gleich Bewohner, sondern "Anliegen", dass du ein Anliegen, also einen Grund hast dort zu halten oder kurz zu parken.
Das Abholen einer Person zählt also als Anliegen.
Du kannst getrost Einspruch gegen das Knöllchen einlegen.
 
Kommt echt drauf an was für Paragraphen das sind. Einspruch kann die Sache auch nur teurer machen. Dann ist noch die Frage, Verwarngeld oder Bußgeld? Nur bei letzterem ist Einspruch möglich. Dazu muss aber erstmal ein Bußgeldverfahren eröffnet werden. Und alleine dieses ist schon deutlich teuerer.
 
In dem Schreiben wird ja irgendwas von Widerspruch stehen, bzw. welche Möglichkeiten es dazu gibt, Das kannst du ja versuchen.
Es wird dann nochmal geprüft und meist fällt die Prüfung nicht zu deinen Gunsten aus, dann kannst auch noch die Verfahrensgebühr zahlen.

Einfach zahlen.

VG
 
Das ist mein Knöllchen.
§24 StVG ist allgemein gehalten
§56 OWiG ist die Verwarnung durch die Behörde
§57 OWiG ist die Verwarnung durch die Person die das ausgeteilt hat

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Es wird dann nochmal geprüft und meist fällt die Prüfung nicht zu deinen Gunsten aus, dann kannst auch noch die Verfahrensgebühr zahlen.

Einfach zahlen.

VG
Kommt drauf an, ich würde das abwägen, bzw. kommt auch auf die Höhe des Busgeldes an.
Die Politessen können ja schließlich auch mal einen Fehler machen.
 
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