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Klage gegen Bescheid der Rentenversicherung - Erfolg?

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Hallo Tulpe,

das bringt doch so nichts.
Robert Lembke hatte mal ne Sendung "Wer bin ich!"

Man muss erst einmal deine Situation kennen, deine Daten und warum du bei dem Rentenamt gelandet bist. Das ist nicht der normale Weg in deinem Alter.
Hier im Forum wird seitenlang hin und her diskutiert und dann stellt sich raus, dass doch alles anders ist.

Chrismas weist darauf in, dass es drei Träger gibt, die aber normalerweise hintereinander in einem Verfahren abgefragt werden.
Unter Umständen bedeutet sogar eine Ablehnung ein Antrag auf Rente.
Doch ins Blaue rate ich nicht mehr.

Was liegt dir überhaupt an diesem Antrag, was stellst du dir vor, was er bringen soll?
In der Regel wird man gezwungen diesen Antrag zu stellen?
Sorry Rhenus, aber ich verstehe Dich nicht :confused:

Es geht mir hier nicht darum, ob Ihr mir sagen könnt, ob MEINE Klage einen Sinn hätte oder nicht; ob irgendwelche Voraussetzungen aus meiner Vorgeschichte vorliegen, die erfolgsversprechend sind und so weiter.

Ich möchte lediglich wissen, ob hier schon mal welche geklagt haben und ob sie Erfolg hatten.

Menschen, die nicht überzeugt davon sind, dass sie absolut berechtigt sind zu klagen, werden dies auch nicht tun.

Ich kann Dir ja wegen mir kurz erklären, worum es bei mir geht, aber ich weiß nicht, wie das weiterhelfen könnte?

Ich bin seit Jahren depressiv. Schuld daran ist in erste Linie der Fakt, dass ich nie so gelebt habe, wie ich es für richtig empfunden habe. Ich habe getan, was andere für richtig und gut für mich hielten. Dieses falsche Leben betrifft vorallem meinen erlernten Beruf, den ich nun, nach erneutem Ausbruch einer Depression (bin bereits über 1 Jahr krankgeschrieben) nicht mehr ausüben will und kann! Da ich noch zu jung für das Rentendasein bin und auch gar nicht Rentner sein möchte, ist für mich der beste und sicherste Weg eine Umschulung. Da man mir an mehreren Stellen gesagt hat, dafür sei die Rentenversicherung (und nicht mehr das Arbeitsamt) zuständig, habe ich dort entsprechende Anträge gestellt.
 

Rhenus

Urgestein
Vielen lieben Dank für diesen Tip!

Ich muss sagen, dass ich gerade etwas sauer bin, dass mich meine diversen Beratungsstellen nicht darauf hingewiesen haben :(
Der Antrag hätte schon seit Monaten gestellt sein können und ich wäre schon viel weiter.......
Das ärgert mich gerade wirklich......
Da musst du nicht sauer sein, es kommt auf die Zuständigkeit an.
Nicht eine Möglichkeit einer Antragstellung entscheidet darüber, ob dem Antrag tatsächlich stattgegeben wird, sondern die Art der Förderung und Möglichkeit einer Förderung.
Diese Zusammenhänge sind sehr kompliziert, doch ich sehe keine Basis, wie man dir helfen kann.
So lasse ich anderen den Vortritt.
 

Rhenus

Urgestein
Sorry, ich dachte du antwortest nicht.

Wer hat dir dazu geraten das über das Rentenamt zu tun?
Ansprechpartner für diese Maßnahme wäre die Krankenversicherung gewesen.
Arbeitsamt ist nicht zuständig, weil du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst!

Logisch wäre jetzt einen Rentenantrag zu stellen, was wäre daran falsch?
 
C

chrismas

Gast
Das würde mich in diesem Falle auch interessieren, denn bei einer bestehenden Krankmeldung sollte die Krankenkasse die Zuständigkeit haben und nicht die Rentenversicherung.
 
G

Gelöscht 32652

Gast
Meines Wissens ist für Umschulungen das Arbeitsamt zuständig.
Ich bin mir deshalb so sicher da auch mir unter Verweis auf das Arbeitsamt eine Umschulung empfohlen wurde.
Leider war dies vor dem Zustande kommen einiger Diagnosen auf deren Grundlage ich nun Erwerbsunfähigkeits Rente beantragt habe.
Der Entscheid müsste diesen Monat noch bei mir eingehen.
 

tulpe

Sehr aktives Mitglied
Wer hat dir dazu geraten das über das Rentenamt zu tun?

Eine Sozialberaterin in einer der psychosomatischen Kliniken, in der ich war und eine öffentliche Beratungsstelle, die ich seperat aufgesucht habe (spezialisiert für Frauen im Beruf). Mit der Krankenkasse habe ich übrigens auch diverse Male telefoniert. Eine Frechheit, dass die mich nicht darauf hingewiesen haben! Geht halt nur ums Geld ......... :(

Logisch wäre jetzt einen Rentenantrag zu stellen, was wäre daran falsch?
Naja, ich fühle mich in keinster Weise als Rentner. In dem richtigen Beruf kann ich arbeiten, höchstwahrscheinlich auch ohne, dass ich wieder depressiv werde (ist zumindestens einen Versuch wert....finde ich). Notfalls werde ich diesen Antrag aber stellen; wenn die es so wollen, bekommen sie es!
 

Rhenus

Urgestein
Weißt du Tulpe,

es wird etwas knapp für dich, du kannst Rentenantrag auf Erwerbsminderung stellen.
Und Antrag auf Feststellung einer Behinderung.
Noch ein knappes halbes Jahr, dann bekommst du kein Krankengeld mehr und muss auf Hartz4.
Jetzt noch eine Klage gegen die Teilhabe, bringt dich doch nicht weiter. Das Verfahren dauert lange.
Und du bist doch arbeitsfähig. Das wird das Gericht berücksichtigen.
Also Ausgang ungewiss.
 

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