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Kirchensteuer

G

Gast

Gast
Hallo , folgene frage stellt sich

Ich bin 2010 aus der Kirche ausgetreten , habe aber weiterhin meine Kirchensteuer bezahlt .

Erst im märz 2014 habe ich dieses beim Finanzamt angegeben.

Nun muss ich für das Jahr 2014 , sprich die ersten 3. monate meine Kirchensteuer absetzen .
Das heisst das ich nun 230 Euro deswegen nachzahlen muss .

Nun meine Frage :

Kann ich durch die Bescheinigung "Kirchensteuer austritt 2010 " meine zuviel gezahlten Kirchensteuer zurückfordern , oder würden da noch andere kosten auf mich zukommen wenn ich nun einspruch gegen den Einkommenssteurtbescheid einlege ??
 
G

Gast

Gast
Ich meine, wenn ein Einspruch am Ende zu einer höheren Zahlung führt, muss das Finanzamt dir das sagen und du könntest deinen Einspruch dann vor der Erteilung eines neuen Steuerbescheides zurrückziehen. Google das aber nochmal, um sicher zu gehen.
 

Daoga

Urgestein
Wenn Du selber die Kirchensteuer bezahlt hast, bist Du vermutlich kein Arbeitnehmer, weil bei Arbeitnehmern die Religionszugehörigkeit elektronisch erfaßt ist und auf Lohnbescheinigungen (für ESt oder Lohnsteuer) automatisch mitgeteilt und auch vom Arbeitgeber entsprechend berücksichtigt wird. Da für Kirchensteuer und deren Rückforderung nicht nur das Finanzamt, sondern auch die jeweilige Religionsgemeinschaft (örtliche Diözese?) zuständig ist, solltest Du zuerst googeln, an wen Du Dich konkret wenden mußt - außer ans Finanzamt, und wie für Rückforderungen die Fristen sind. Beim Finanzamt mußt Du auf jeden Fall die Einspruchsfrist einhalten (üblich: ab Bescheiddatum 1 Monat + 3 Tage für Zustellfrist).
 
G

Gast

Gast
Also ich bin normaler Arbeitnehmer.
Im märz letzten jahres bin ich aus der Kirche offiziell ausgetreten.
Habe nun die Bescheinigung vor mir liegen das ich aber schon 2014 quasi inoffiziell ausgetreten war.

Nun wollte ich fragen ob ich mir die zuviel gezahlten Kirchensteuer wieder zurück erstatten lassen kann ?
 
G

Gast

Gast
Ja bei mir ist es etwas in Vergessenheit geraten .
Es war nämlich nicht so das das Finanzamt beziehungsweise der Arbeitergeber das automatisch übermittelt bekam.

Mit inoffiziell Ausgetreten meine ich das ich zwar ausgetreten bin ,dies aber nicht offiziell beim Finanzamt angemeldet hatte .

Nun habe ich meine Steuererklärung gemacht und muss über 200 Euro Kirchensteuer für die ersten 3 Monate im Jahr 2014 zurückzahlen.

Ich denke das ich dagegen einen Einspruch einlegen sollte oder wie seht ihr das ?

Werde ich dies erstattet bekommen ?

Wie sieht es rückwirkend bis 2010 aus ? Bin nämlich von dort an ausgetreten.

Grüße
 

Daoga

Urgestein
Vergiß nicht die Einspruchsfrist einzuhalten, denn danach läuft beim Finanzamt nix mehr. Notfalls indem Du erst mal Einspruch einlegst mit dem Vermerk, daß Du die genaue Begründung (sobald Du den weiteren Verlauf herausgefunden hast) nachreichen wirst.
 
G

Gast

Gast
Ja bei mir ist es etwas in Vergessenheit geraten .
Es war nämlich nicht so das das Finanzamt beziehungsweise der Arbeitergeber das automatisch übermittelt bekam.
Erster Fehler. Du musst das dem Finanzamt melden und in der Lohnsteuerkarte vermerken lassen. Die Austrittsbescheinigung ist noch nicht der Austritt. Der Austritt ist erst gültig, wenn das auf der Lohnsteuerkarte vermerkt wurde. Vor dem 15. eines Monats i.d.R. noch im selben Monat, sonst ab dem Folgemonat.


Ich denke das ich dagegen einen Einspruch einlegen sollte oder wie seht ihr das ?
Kannst Du probieren, ist aber das Papier nicht wert. Das Finanzamt wird darauf beharren, dass Du es nicht hast eintragen lassen, somit selbst schuld bist. Du hast schlichtweg versäumt, Dich darum zu kümmern, dass der Eintrag auf der Lohnsteuerkarte erfolgt. Den macht nur das Finanzamt.

Werde ich dies erstattet bekommen ?
Nee, weil das Finanzamt keinen Fehler gemacht hat.

Wie sieht es rückwirkend bis 2010 aus ? Bin nämlich von dort an ausgetreten.
Wie gesagt, Du bist nicht ausgetreten, weil Du nichts auf der Lohnsteuerkarte hast vermerken lassen.
Bis 2010 bekommst Du sowieso nichts zurück, weil die Verjährungsfrist für das Steuerjahr 2010 schon letztes Jahr abgelaufen ist.

Sorry, aber Du hast das ordentlich verschusselt und dafür kann das Finanzamt nichts. Von daher werden sie auch nichts zurückzahlen. Der Fehler lag bei Dir. Du kannst auch nicht geltend machen, dass Du dachtest, das würde automatisch übermittelt, denn erstens hätte Dir bei der nächsten Gehaltsabrechnung auffallen müssen, dass Du immer noch Kirchensteuer zahlst und wenn nicht dann, dann spätestens Ende 2010 und Dich dann darum kümmern müssen.
 

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