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Gast
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Hallo , folgene frage stellt sich
Ich bin 2010 aus der Kirche ausgetreten , habe aber weiterhin meine Kirchensteuer bezahlt .
Erst im märz 2014 habe ich dieses beim Finanzamt angegeben.
Nun muss ich für das Jahr 2014 , sprich die ersten 3. monate meine Kirchensteuer absetzen .
Das heisst das ich nun 230 Euro deswegen nachzahlen muss .
Nun meine Frage :
Kann ich durch die Bescheinigung "Kirchensteuer austritt 2010 " meine zuviel gezahlten Kirchensteuer zurückfordern , oder würden da noch andere kosten auf mich zukommen wenn ich nun einspruch gegen den Einkommenssteurtbescheid einlege ??
Ich bin 2010 aus der Kirche ausgetreten , habe aber weiterhin meine Kirchensteuer bezahlt .
Erst im märz 2014 habe ich dieses beim Finanzamt angegeben.
Nun muss ich für das Jahr 2014 , sprich die ersten 3. monate meine Kirchensteuer absetzen .
Das heisst das ich nun 230 Euro deswegen nachzahlen muss .
Nun meine Frage :
Kann ich durch die Bescheinigung "Kirchensteuer austritt 2010 " meine zuviel gezahlten Kirchensteuer zurückfordern , oder würden da noch andere kosten auf mich zukommen wenn ich nun einspruch gegen den Einkommenssteurtbescheid einlege ??