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Kirchensteuer - Mahnung von Evangelische Kirche

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Dann solltest du die Herrschaften mal anschreiben und einen Nachweis fordern, aus welchem hervorgeht, wie du Mitglied der Kirche geworden sein sollst. Die wollen was von dir, also stehen die in der Beweispflicht.
 
Dann solltest du die Herrschaften mal anschreiben und einen Nachweis fordern, aus welchem hervorgeht, wie du Mitglied der Kirche geworden sein sollst. Die wollen was von dir, also stehen die in der Beweispflicht.

So einfach ist das leider nicht. Ich habe/hatte ein ähnliches Problem. Auf einmal tauchte auf meiner Lohnsteuerkarte der Vermerk ev. auf. Niemals nie gewesen. Also auf zum Einwohnermeldeamt. "In meinem Computer steht, dass sie evangelisch sind" "Nein, das ist ein Fehler, bin ich nicht!" "Doch, sind sie, weil das hier steht!".
Auf dem Amtsgericht sagte man mir, ich müsse halt austreten. Wollte ich aber nicht, da ich dann Kirchensteuer bis zu meinem Austritt nachzahlen müsste, außerdem kann ich ja nicht austreten, weil ich ja gar nicht drin bin(meine Einstellung).
Auf dem Kirchenamt konnte man mir auch nicht weiterhelfen, konnte mir aber "meine" Heimatgemeinde nennen.

Ich hoffe jetzt auf Verständnis beim Finanzamt, sonst wird das ein teurer Spaß. Und das ausgerechnet mir, wo ich mit Kirche und diesem Kram wirklich nichts am Hut habe.
 
@ Amelia

In Deinem Fall gibt es ja eine LSt-Karte wo ----- bei der Religionszugehörigkeit steht , irgendeine bevor der Fehler aufgetreten bist.

Also würde ich die evangelische Kirche auffordern nachzuweisen , wann ich in dem Jahr in dem erstmals "EV" auf der LSt-Karte steht eingetreten bin oder - andernfalls - zu bestätigen, dass ich nicht Mitglied bin.

Dann müsste sich das klären lassen.
 
Hmmm... mag vielleicht von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Hier in S-H ist es so, dass man als Berufsanfänger mit Abgabe seiner Lohnsteuerkarte beim Arbeitgeber darlegen muss, ob und welcher Kirche man angehört.
Da fragt das FA auch selbst nach, wenn keine Angaben gemacht worden sind. Gibt man an, es besteht keine Kirchenzugehörigkeit, ist das durch Bescheinigung nachzuweisen.
Einfach nur eine Kirchensteuerveranlagung durch bloße Existenz ist ja Wahnwitz! Das soll und muss erstmal nachgewiesen werden.
 
Einfach nur eine Kirchensteuerveranlagung durch bloße Existenz ist ja Wahnwitz! Das soll und muss erstmal nachgewiesen werden.

Ist leider wirklich so. Kein Scherz. Man kommt mit Pech aus der Kiste wirklich nicht mehr heraus. "Die sollen mir nachweisen, dass ich nicht drin bin" gilt leider nicht. Ein bekannter Fehler im System. Und ein ziemlich häufiger Fehler- ich habe hin- und hertelefoniert und bin echt gegen Wände gelaufen. Die Einzigen, die interessiert waren, war ein Fernsehmagazin. Die drehten grad einen Beitrag dadrüber. Ich wollt aber nicht ins Fernsehen😱
 
Ist leider wirklich so. Kein Scherz. Man kommt mit Pech aus der Kiste wirklich nicht mehr heraus. "Die sollen mir nachweisen, dass ich nicht drin bin" gilt leider nicht. Ein bekannter Fehler im System. Und ein ziemlich häufiger Fehler- ich habe hin- und hertelefoniert und bin echt gegen Wände gelaufen. Die Einzigen, die interessiert waren, war ein Fernsehmagazin. Die drehten grad einen Beitrag dadrüber. Ich wollt aber nicht ins Fernsehen😱

Ok, hier im Norden sträubt sich die Kirche natürlich auch gegen Flüchtige, doch in dieser Form ist mir das nicht bekannt geworden. Das Einzige halt, dass du die Bescheinigung vorlegen musst, dass du nicht Kirchenmitglied bist. Die immerhin 20 Euronen kostet. Soviel wie ein Kirchenaustritt. 😎 Tut weh, scheint aber Pflicht zu sein.
Einziger Vorteil: warst du nie Teil der Kirche, kannst du zu keiner Kirchensteuer herangezogen werden, auch nicht nachträglich.
 
@AmeliaS

Hast du eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich dagegen vorgehen. Wenn du jetzt weiterhin in der Kirche bist, werden die sich doch fragen, wieso du dann jetzt nicht ausgetreten bist.


Ok, hier im Norden sträubt sich die Kirche natürlich auch gegen Flüchtige, doch in dieser Form ist mir das nicht bekannt geworden. Das Einzige halt, dass du die Bescheinigung vorlegen musst, dass du nicht Kirchenmitglied bist. Die immerhin 20 Euronen kostet. Soviel wie ein Kirchenaustritt. 😎 Tut weh, scheint aber Pflicht zu sein.
Einziger Vorteil: warst du nie Teil der Kirche, kannst du zu keiner Kirchensteuer herangezogen werden, auch nicht nachträglich.

Ich war nie Teil der Kirche, muss deshalb keine 20 Euro zahlen? Das wäre jetzt zwar nicht die Welt, aber aus Trotz würde ich das Geld sowieso nicht zahlen. 😀
 
Da sind bei "Kirchensteuerabzug" zwei horizontale Striche, also gleich null.

Kopier das einfach, schreib einen kurzen Brief, dass da wohl ein Irrtum vorliegen muss und leg als Nachweis die Kopie bei.

Ich denk, damit hat sich die ganze Sache erledigt.

Bei mir war das damals auch seltsam... ich hab 1999 geheiratet und bin einen Monat später aus der Kirche ausgetreten. Hab dann auch keine Kirchensteuer mehr abgezogen bekommen, auch bei der Steuererklärung (gemeinsam mit meinem Ex-Mann) lief immer alles glatt.

Dann war 2004 die Trennung, 2005 hab ich das erste Mal eine Steuererklärung für mich allein gemacht - wollte das FA auf einmal eine riesige Kirchensteuer-Nachzahlung von mir! 😱

Ich bin dann mit meiner Austritts-Erklärung von 1999 zum FA gedackelt und die Sache war vom Tisch.
 

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