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Gast
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Hallo Forum.
Hier mein Fall
Tochter angegehende 13 Jährige
Vater hat seit 12 1/2 jahren kein kontakt.
Ich habe gerichtlich seit 2005 ein anerkenntnis urteil.
Bekam das letzte mal UVG als sie 7 jahre alt war.
Nun heute schreiben vom Job Center:
Sehr geehrte Fr. Xxxxx
Wir haben mit dem kindesvater besprochen dass dieser ab dezember 15 immer zum 15. Eines monats 259€ kindesunterhalt zu ihren händen zahlt weil er nach unserer berechnung zur zahlung eines unterhaltes in dieser höhe imstande ist.
Ich bitte um mitteilung der bankdaten zwecks weiterleitung an den kindesvater.
Andernfalls muss der laufende unterhalt an das job center abgeführt werden, im gegenzug erhalten sie dann aber weiterhin ungekürzte leistungen.
Herr ...... möchte eine abänderung des anerkenntnisurteils von ........2005 durchführen.
Zuvor möchte er jedoch ihre zustimmung zur abänderung haben, da er nach aktueller prüfung nicht mehr in der lage ist den vormals titulierten betrag in dieser höhe zu zahlen.
Meine Frage: was soll ich tun?
Muss ich den UVG selbst zurück zahlen?
Hier mein Fall
Tochter angegehende 13 Jährige
Vater hat seit 12 1/2 jahren kein kontakt.
Ich habe gerichtlich seit 2005 ein anerkenntnis urteil.
Bekam das letzte mal UVG als sie 7 jahre alt war.
Nun heute schreiben vom Job Center:
Sehr geehrte Fr. Xxxxx
Wir haben mit dem kindesvater besprochen dass dieser ab dezember 15 immer zum 15. Eines monats 259€ kindesunterhalt zu ihren händen zahlt weil er nach unserer berechnung zur zahlung eines unterhaltes in dieser höhe imstande ist.
Ich bitte um mitteilung der bankdaten zwecks weiterleitung an den kindesvater.
Andernfalls muss der laufende unterhalt an das job center abgeführt werden, im gegenzug erhalten sie dann aber weiterhin ungekürzte leistungen.
Herr ...... möchte eine abänderung des anerkenntnisurteils von ........2005 durchführen.
Zuvor möchte er jedoch ihre zustimmung zur abänderung haben, da er nach aktueller prüfung nicht mehr in der lage ist den vormals titulierten betrag in dieser höhe zu zahlen.
Meine Frage: was soll ich tun?
Muss ich den UVG selbst zurück zahlen?