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Kindsunterhalt

G

Gast

Gast
Hallo Forum.
Hier mein Fall

Tochter angegehende 13 Jährige
Vater hat seit 12 1/2 jahren kein kontakt.

Ich habe gerichtlich seit 2005 ein anerkenntnis urteil.
Bekam das letzte mal UVG als sie 7 jahre alt war.
Nun heute schreiben vom Job Center:

Sehr geehrte Fr. Xxxxx

Wir haben mit dem kindesvater besprochen dass dieser ab dezember 15 immer zum 15. Eines monats 259€ kindesunterhalt zu ihren händen zahlt weil er nach unserer berechnung zur zahlung eines unterhaltes in dieser höhe imstande ist.

Ich bitte um mitteilung der bankdaten zwecks weiterleitung an den kindesvater.
Andernfalls muss der laufende unterhalt an das job center abgeführt werden, im gegenzug erhalten sie dann aber weiterhin ungekürzte leistungen.

Herr ...... möchte eine abänderung des anerkenntnisurteils von ........2005 durchführen.
Zuvor möchte er jedoch ihre zustimmung zur abänderung haben, da er nach aktueller prüfung nicht mehr in der lage ist den vormals titulierten betrag in dieser höhe zu zahlen.

Meine Frage: was soll ich tun?
Muss ich den UVG selbst zurück zahlen?
 
G

Gast

Gast
Wenn ich das geld annehme bekomm ich es in voller höhe auf meine leistung angerechnet.
Wenn ich den titel abgebe so ist er schulden frei und am end bezahlt er 2 mal unterhalt, und dann sagt er pech gehabt bekommst nichts mehr selbst schuld hast ja den titel abgegeben oder wie?
 
A

Anwalt für Familienrecht

Gast
Bitte konsultiere einen Anwalt.

Die hier getätigten Aussagen sind vollumfänglich inkorrekt.

Du benötigst hier dringend fachliche Hilfe.

Gruße
Martin
 

strandstuermer

Aktives Mitglied
in diesem fall wäre es wohl schlauer den titel freiwillig abzuändern wegen der anrechnung.
zudem spart du dann gerichtsgebüren, die bei der erfolgreichen abänderungsklage immerhin den 12 fachen monatsunterhalt als streitwert haben.

ihn pauschal klagen zu lassen macht nur sinn, wenn du relatuv sicher bist, dass er mit der klage nixht durchkommt und so klingt der brief des JA keineswegs. vorsicht also!
 
C

chrismas

Gast
ihn pauschal klagen zu lassen macht nur sinn, wenn du relatuv sicher bist, dass er mit der klage nixht durchkommt und so klingt der brief des JA keineswegs. vorsicht also!
Der Brief kam vom Jobcenter und nicht vom Jugendamt. D.h. das Jobcenter fühlt sich dazu berufen, fern jedweder Realität, sich um den Unterhaltsanspruch zu kümmern.
 

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