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Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt

  • Starter*in Starter*in Tramnovi
  • Datum Start Datum Start
Ja ab Nov. bekomme ich aber keinen UHV mehr und überall lese ich, das bei Berechn ung des Unterhalts auch der Steuerbescheid (Rückerstattung) angegeben werden muss. Er macht das aber nicht, obwohl ich ziemlich sicher weiß, das eine Steuererklärung gemacht wird von ihm. Mich kotzt das sowieso langsam an, ihm immer hinterher zu rennen, Unterhalt müsste er eigenlich laut altem Titl am 15. zahlen, das wird jeden Monat später.:mad: Aber immer den tollen Vater spielen.
 
Dann soll das Jugendamt sich an das Finanzamt wenden!!! WO ist das Problem???
Wir machen das auch immer auf gut Glück wenn die nicht zahlen wollen. Und wenn das Elternteil, bei dem das Kind lebt, dies auch noch bestätigt, ja dann erst recht
 
Habe beim Finanzamt angerufen, die sagten die könnten auch dem JA wegen Datenschutz keine Auskunft geben, ich solle zum Rechtsanwalt gehen.
 
Theorie und Praxis.....

Ersteres ist im Grunde total einfach und klar - wäre da nicht der Mensch, der sich dem widersetzt....🙁

Aus eigener bitterer Erfahrung kann ich dir nur raten, dir so rasch wie möglich einen Anwalt zu nehmen und einen Titel zu holen, der ggf. zu einer Lohnpfändung berechtigt.

Ich habe den Fehler damals gemacht, darauf zu verzichten und es später bitter bereut.

Denn der Vater deiner Kinder muss eindeutig mehr löhnen - es gibt einen Selbstbehalt von gut 1000 E und alles, was drüber liegt, fließt in die Unterhaltsberechnung ein.

Hast du im Inet schon mal in die Düsseldorfer Tabelle geschaut, was dir in etwa zusteht?

Such dir kompentente Unterstützung, denn es gibt einen Punkt, an dems zu spät ist - auch bittere Erfahrung....😱
 
Habe beim Finanzamt angerufen, die sagten die könnten auch dem JA wegen Datenschutz keine Auskunft geben, ich solle zum Rechtsanwalt gehen.

Das war ja abzusehen das du dort keine Auskunft bekommst.

Also, das Jugendamt kann aber sicher eine Abtretung machen und die Steuer die der Schuldner lt. seiner Einkommenssteuererklärung zurückerstattet beommen würde einbeziehen und auf den Unterhaltsrückstand anberechnen.
Also die UVG machts
 

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