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Kindesvater zahlt zu wenig Unterhalt

  • Starter*in Starter*in Tramnovi
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Neustes Update.

Meine Schwester schickte mir Auszüge aus einem Skype-Chat zwischen ihr und meinem Ex, dort erzählt er haarklein seinen Unterhaltsbetrug. Er bekommt wohl ab August ne Lohnerhöhung, bekommt dann über 1500 € und will das nicht angeben. Sollte ich das der Unterhaltsstelle melden und können die das überhaupt kontrollieren. auch forderte er mich auf, doch mit anzugeben, das er alle 14 Tage die Kinder nimmt, um seine Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastung abzusetzten, ich bekäme doch den Rest von der UHV-Stelle. Was soll man da noch sagen? kann man den nicht wegen Betruges anzeigen. Und wird die Lohnerhöhung denn mit angerechnet, wenn man jetzt schon weiß, das sie kommt,die brauchen doc nur in der Firma nachzufragen, ob das stimmt.
 
In regelmäßigen Abständen kannst du eine Gehaltsoffenlegung verlangen.
Es wäre geschickt bis August/September zu warten und dann eine aktuelle Gehaltsoffenlegung anzufordern.

Ist der Zeitraum noch nicht um, dann kann dies vielleicht mit dem Hinweis gemacht werden, dass du Kenntnis über eine Gehaltserhöhung erlangt hast.

Das würde ich eventuell über einen Anwalt machen, wenn du eh schon davon ausgehst, dass er weiter mauscheln möchte.
Ich muss aber auch sagen, dass ich mich mit dem Weg über das Jugendamt (und deren Möglichkeiten) nicht gut auskenne, weil mein Kind bei Trennung bereits 12 Jahre alt und dieser Weg von daher für mich eh uninteressant war.

Der Unterhaltsvorschuss währt ja auch nicht ewig, dazu ist er recht niedrig.
 
Hallo, ich habe auch ein Problem. Und zwar war der Vater von meiner Tochter ( 7 Jahre alt) bis vor 3 Monaten in Untersuchungshaft. In der Zeit habe ich von seiner Mutter den Unterhalt bekommen, damit er keine Schulden machen muss. Nun bekomme ich inzwischen von ihm nur 200€, obwohl ich 272€ bekommen müsste. Er muss demnächst seine Strafe absitzen und darf aber am Wochenende nach Hause. Er ist inzwischen verheiratet und hat mit seiner Frau auch ein gemeinsames Kind. Nun hab ich mit bekommen, dass er arbeitet und mir hat er gesagt, er kann mir die 272€ nicht geben, weil er ja kein Einkommen hat. Er und sein Bruder führen ein Autohandel, das heisst sie sind selbständig! was kann ich da machen? Er sagt nämlich, er muss nur das zahlen, was er damals in der Unterhaltsurkunde unterschrieben hat. Das waren damals 192€ und da war meine Tochter erst 6 Monate alt. 2Weiss da jemand, wie die Rechtslage in dem Fall ist???
Liebe Grüsse
 
Na entweder gehtst du zum JA und die schreiben ihn dann an oder du nimmst gleich einen Anwalt. Zur Zeit kannst du nur die alten Titel vollstrecken, dienTitel müssen abgeändert werden. Wenn er da nicht freiwillig zustimmt, denn er muss da zum JA hin und die Urkunden (neuenTitel, die mit seinem Einkommensnachweisen ausgerechnet werden) unterschreiben. Macht er das nicht, musst du vor Gericht gehen.
 
AW: Du hast das Sorgerecht !

Hey,Tramnovi !



"






Deine Heirat betrifft den KU nicht! (Wie kommst Du denn auf sowas?)
Oder wird Dein Bald-Ehemann beide Kinder ADOPTIEREN?!



Micky
Sie schrieb nicht das die Heirat den Unterhalt betrifft, sondern den Unterhaltsvorschuss und er wird gem. §1 (1) Abs.1 nur dann gewährt wenn die Mutter (oder Vater)bei dem das Kind lebt ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von seinem Ehegatten oder Lebenspartner dauernd getrennt lebt ................
 
Hey,Tramnovi !


Bei 1500 Eu Netto stünden hier ca.500-600 Eu als KU zur Verfügung !!!

Micky

Der Selbstbehalt beim nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen liegt bei 770,-€ und bei einem erwerbstätigen Unterhaltspflichtgen bei 950,-€. Mit enthalten sind 360,-€ Mietkosten/Nebenkosten/Heizkosten
 
Also mir wurde vom Jugendamt gesagt, das bei Heirat man keinen Unterhaltsvorschuss mehr bekommt, auch wenn der Mann, den man heiratet nicht der vater der Kinder ist. Und das mit der Schweiz habe ich genauso wie mein Vorredner gehört, das es eben kein Abkommen zwischen deutschland und der Schweiz gäbe, allerdings dürfte der Vater ja dann auch nie wieder nach Deutschland kommen oder? weil ja dann sofort vollstreckt werden würde. Heute ist übrigens der 20. und er hat noch nicht mal die lächerlichen 92 € gezahlt, dieser A****.
Nochmal: Es ist richtig, dass wenn du (das elternteil bei dem das Kind lebt) heiratest, du keinen Unterhaltsvorschuss mehr erhälst. Ich weiss nicht wo Micky das her hat, dass weiterhin UV gezahlt wird.
Unterhaltsvorschuss, das ist richtig wird für 72 Monate gewährt max. aber bis 12.
Sobald du heiratest, egal wenn, erlicht dein Anspruch auf UV
 
Geht der Unterhaltsvorschuss nicht automatisch mit einer Beistandschaft einher?

Weil sie mit der Heirat den Unterhaltsvorschuss verliert und der Kindsvater eben nicht zahlt, obendrein in der Schweiz nicht gepfändet werden kann.

Nein das sind 2 unterschiedliche Paar Schuhe.

Eine Beistandstand ist abr nur zu empfehlen, da sie kostenfrei ist, der Beistand hinter dem Unterhaltspflichtigen her ist, Vaterschaften feststellt und eben alles was die Einbringung vom Unterhalt betrifft. Der Unterhaltstitel wird beim Amt erstellt/beukundet oder eben gerichtlich eingeklagt. Den rechtskräftigen Titelbekommt man bei beendigung der Beistandschatf ausgehändigt

Die Unterhaltsvorschusskasse bewilligt eben nur den Mindesunterhalt abzüglich dem Kindergeld. Sind im Jahr 2011 133,-€ bis 6 J. und bis 12.J sind es 180,-€ (Kindergeld bereits abgezogen)

Hast du aber zum UVG noch eine Beistandschaft, arbeiten die beiden Stellen miteinander zusammen.

Und klar, wenn du eine Beistandschaft hast und der KV/KM zum Unterhalt verpflichtet endet die Beistandschaft erst dann wenn das Kind Volljährig wird, das Elternteil keine Beistandschaft mehr wünscht, die Eltern wieder zusammen ziehen und und und. Aber der angelaufende Rückstand in der Unterhaltsvorschusskassen und auch bei der Beistandschaft muss vom unterhlatspflichtigen Elternteil wieder ausgeglichen/zurückgezahlt werden.

Auch müssen arbeitslose Zahlungspflichtige vorweisen, dass sie sich um Arbeit bemühen.
 
Hallo!

Alos ich war ja gestern bei der Unterhaltsstelle und habe von meinem Ex die Einkommensnachweise, die er mir gab, hingegeben. Was nicht dabei war, war sein Einkommenssteuerbescheid, ich weiß, das er eine macht. Das JA sagte, die hätten da keine Handhabe, das von ihm einzufordern, wenn er sagt, er macht keine. Stimmt das denn so? Denn Steuerrückerstattungen müssen doch auc eingereicht werden und bei der Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Die 2 Faruen gaben mir aber auch den Tipp, ab Nov. mir einen Anwalt zu nehmen, und den Mindestunterhalt einzuklagen. Sie haben jetzt den neuen Unterhalt allerdings ihne die Lohnerhöhung (denn die steht ja noch nicht drauf) ausgerechnet und schicken ihm das zu und er müsste das beim JA beurkunden lassen, macht der eh nicht. Das neuste ist auch, sagte mir meine Schwester, das er seine Unterhaltszahlungen so gering wie möglich ausfallen lassen will und sich noch eine Riesterrente anschaffen will. Da sagte mir aber das JA, da ihm ja schon 100 € Betriebsrente angerechnet werden, das das genug sei und ihm eine zusätzliche Rente nicht angerechnet würde.
Auch könnbten die von ihm jetzt wohl nur die Beträge der alten Titel fordern, erst wenn es neue Titel gäbe, müsste er mehr zahlen.
Und das mit den 12 Monaten, aus denen immer sein Unterhalt berechnet wird, wären nur Richtwerte, jedes JA macht das anders und man könne auch, wie z.B. bei Lohnerhöhungen, eine Abänderungsklage erheben und dann würde sofort mit dem neuen Einkommen gerechnet. Ist ja auch irgenwie logisch, denn wenn jemand z.B. 12 Monate ALG II hatte und dann ne Arneit, müsste er ja dann erstmal nichts zahlen, wen man die 12 Monate rückwirkend rechnet. auch Familiengerichte rechnen immer mit dem aktuellen Einkommen, er kann sogar aufgefordert werden sich einen Nebenjob zu suchen, wenn er nicht mal den Mindestunterhalt zahtl.
Naja, ich denke das wird noch lustig mit diesem A******* (sorry), aber das ist er wirklich, er gibt keinen Cent zuviel für seine Kinder aus, lebt aber in einer 3-Zimmer-Wohnung, fährt mit Auto auf Arbeit, wo er 500 m von Arbeit entfernt wohnt und will noch alles mögliche angerechnet bekommen.
 
Also die Unterhaltsvorschusskasse darf (Erstattungs)ansprüche aus der Jahressteuer geltend machen.

So kenn ich es nur, denn wenn keine anderen Mittel mehr zur Einbringung des Unterhaltes bringen müssen härtere Schritte eingeleitet werden.
Immer nur böse mit dem Finger winken....da lachen die Unterhaltspflichtigen doch drüber.


Ich seh immer 2 Seiten
 
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