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Kindesunterhalt und Insolvenz

Hallo Leute,
bitte denke jetzt nicht, dass ich mit dem Forum und mit Euch nichts mehr zu tun haben möchte. Aber mein Kopf ist momentan ganz schön leer. Ich habe auch keine Ahnung, wie es in meinem Fall weitergeht. Wie ich gelesen habe, kann er zu einer Wiederholung der Gerichtsverhandlung kommen kann. Aber das kann es doch wohl nicht sein. Im Anhang des Schreibens vom Gericht steht ja sogar, dass man als Zeuge bis zu 1000 Euro Strafe bekommen kann, wenn man nicht erscheint. Da kann es doch nicht sein, dass der Beschuldigte gar nicht erscheint und es etl. eine Wiederholung der Verhandlung geben soll. Irgendwie ist das alle "zu hoch" für mich.
LG icke
 
Hallo paps1959,
habe mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de rein geschaut. Da steht er (noch) nicht drin. Also kann es sein, dass er noch keine Inso angemeldet hat, oder diese noch nicht bearbeitet wurde, oder???
Deine Tipps sind ganz gut. Mal sehen, was ich dann machen kann. Aber was kann ich jetzt noch machen, um an das Geld meines Sohnes zu bekommen?????
Danke sagt icke
😕🙂😉
 
Hallo Leute,
ich habe heute mal im Amtsgericht angerufen, wo am Dienstag die Gerichtsverhandlung war. Ich kann es noch immer nicht glauben, was die mir dort geantwortet haben. Weil ich ja nur als Zeuge geladen war, bekomme ich über den aktuellen Stand "KEINE AUSKÜNFTE". Das kann doch wohl nicht wirklich wahr sein. Es bekommen nur endweder ein Rechtsanwalt oder das Jugendamt eine Auskunft. Mir wurde gesagt:" Ich habe ja eh nicht von dem Urteil". Geld bekomme ich trotzdem von Ihm nicht. Nun habe ich beim Jugendamt angerufen und die wollen sich das Urteil schicken lassen. Gut ist aber, was das Jugendamt gesagt hat, wir brauchen das Urteil ja sowieso, weil deshalb die Unterhaltsschulden nicht mit in die evtl. spätere Insomasse fließt. Nun habe ich ja wieder etwas Hoffnung, das wenigsten mein Kind das Geld später mal einklagen kann.
Ist die ganze Sache doch wohl nicht um sonst gewesen.
Naja, mal schauen, wann ich von irgendwo mal wieder Bescheid bekomme.
LG sagt icke
 
Hallo paps1959,
habe mal unter www.insolvenzbekanntmachungen.de rein geschaut. Da steht er (noch) nicht drin. Also kann es sein, dass er noch keine Inso angemeldet hat, oder diese noch nicht bearbeitet wurde, oder???
Deine Tipps sind ganz gut. Mal sehen, was ich dann machen kann. Aber was kann ich jetzt noch machen, um an das Geld meines Sohnes zu bekommen?????
Danke sagt icke
😕🙂😉

Alternativ kannst Du auch unter www.insolnet.de

nachschauen
 
Hallo Lucia,
in wie weit soll das Inso denn vereinfacht werden? Kann du es bitte etwas näher beschreiben???
LG icke
 
Hier steht alles:

http://www.bmj.bund.de/enid/7c7559793d5717e0d0a342bc3b93d6f1,68ce3b706d635f6964092d0934363036093a0979656172092d0932303037093a096d6f6e7468092d093038093a095f7472636964092d0934363036/Pressestelle/Pressemitteilungen_58.html

Reform im Insolvenzrecht: Verbraucherinsolvenzverfahren vereinfacht, Lizenzen künftig insolvenzfest
Berlin, 22. August 2007

Das Bundeskabinett hat heute einen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries vorgelegten Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Insolvenzverfahren für Verbraucher reformiert wird. „Das Entschuldungsverfahren wird vereinfacht. Trotzdem schafft es einen sozial gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen von Gläubigern und Schuldnern –unbürokratischer als bisher. Es bietet dem redlichen Schuldner eine faire Chance für einen Neubeginn ohne Schulden“, betonte Zypries ...

# Einführung eines neuen Versagungsgrundes bei der Restschuldbefreiung für Schuldner die Eigentums- oder Vermögensdelikte begangen haben oder wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurden.
# Versagung der Restschuldbefreiung für einen Schuldner, der als vertretungsberechtigtes Organ einer Gesellschaft oder als deren Gesellschafter den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens pflichtwidrig und schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig gestellt hat.
lg Lucia
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallöchen,
nun sind bereits 2 Wochen vergangen und ich weiß nicht, wie es weitergeht. Aus der Gerichtsverhandlung weiß ich nicht, was geworden ist. Geld bekomme ich immer noch nicht vom Kindesvater.
Könnt ihr mir einen Rat geben, was ich jetzt machen soll???????
Ich weiß, das mein Ex Tag für Tag fleißig arbeitet. Komisch ist, dass er seine Autoraten wahrscheinlich zahlt, sonst hätte er sein Auto schon nicht mehr. Was kann ich gemeinsam mit dem Jugendamt noch unternehmen?????
Für eure Hilfe währe ich euch dankbar.
Gruß icke
 
Hallo icke,
wenn er schwarz arbeitet, dann zeige ihn an. Aber mache das nur, wenn du sicher bist. Denn auch bei Hartz4 darf man dazu verdienen, es muss aber gemeldet sein.
Ansonsten, falls du arbeitest, beantrage den Kinderzuschlag, denn Unterhaltsvorschuss ist sicher bei dir schon abgelaufen oder? Schöpfst du alle finanziellen Möglichkeiten aus, die du hast? Ich meine, alle Hilfen, die es so gibt?
 
Hallo Lucia,
Bei wem soll ich ihn denn anzeigen???? Er ist selbstständig und arbeitet nur in seine eigene Tasche.
Kinderzuschlag kann ich nicht beantragen. Hatte ich schon versucht. Die haben mir geschrieben, dass wir angeblich zu viel Geld verdienen. Da ist mir bald das Messer in der Hose aufgegangen. Ich arbeite 18 Stunden die Woche und meine Mann arbeitet auch. Aber das er auch für 2 Kinder ( 11,5 und 14 Jahre) hohe Unterhaltszahlungen leistet, das will einfach keiner wahr haben.
Und mein Ex lacht sich eins ins Fäustchen.
Ich weiß nun bald nicht mehr weiter.
Wir werden immer wieder dafür bestraft, dass wir einer Arbeit nachgehen und dem Staat deshalb nicht auf der Tasche liegen.
Ich weiß, es klingt hart aber in unserer Situation habe ich das schon oft zu spüren bekommen.
LG icke
 

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