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Kindesunterhalt und Insolvenz

Guten Morgen Icke!
vor 5 jahren mußte der erzeuger 700km reisen um hier bei mir vor gericht zu erscheinen.im vorfeld habe ich die kinder natürlich bei meiner mutter gelassen.da ich ein temperamentvoller typ bin,war ich froh das mein freund und mein anwalt dabei waren.hinterher stellte sich heraus,das mein anwalt eine nießtüte,schlaftablette war und meine interessen nicht für mich wahr nahm.es ist ja auch nur ein staatliches verfahren was ihm kein geld einbrachte.ich war mächtig aufgeregt und erhoffte mir hilfe seitens des gerichtes.der staatsanwalt war heiß auf den erzeuger.es ging auch um schwarzarbeit und der gleichen.ich schürte hoffnung.er bekam auflagen ohne ende.er setzte sein unschuldiges,lammfrommes gesicht auf.zu guter letzt verabschiedete er sich bei mir mit grüßen an den kindern und genau da war dieses fiese lächeln in seinem gesicht.und von da an wußte ich was gehauen und gestochen war.jetzt wo ich in scheidung lebe weil auch mein jetziger mann ein schw.....denker ist,mußte ich mir ein neuen anwalt nehmen dem anderen wurde das mandat entzogen.da ich ja nun finanziell wieder alleine auf den beinen stehe,muß ich mir doch das holen was den kindern zusteht.tja und diese misere kam dabei raus.ich finde es so ungerecht das der erzeuger und mein nochehemann mehr rechte haben als ich und die kinder.und die beiden fallen die stufen noch hinauf.denen wird doch seitens des gesetzes mehr geholfen wie mir.mein anwalt ist selbst auch so erbost darüber.aber auch ihm sind in manchen dingen die hände gebunden.und nur aus diesem grund sind wir gezwungen gegenmaßnahmen zu ergreifen die aussehen wie rache.doch mir bleibt keine andere wahl.und glaube mir wenn es das letzte ist was ich tun werde,der wird seines lebens nicht mehr froh.
 
Hallo icke und mosine,

nein da habt ihr beiden Recht, es gibt noch mehr solcher Fälle. Ich bin leider auch eine davon wo der leibliche Vater nicht bezahlt.

Damals hat das Jugendamt die Anzeige gemacht ( bekommen noch 14.000 € Unterhaltsvorschuss) und konnte ihn dadurch per Gericht eine Bewährungsstrafe aufbrummen lassen. Wenn ich mir die Summe vom Unterhaltsvorschuss mal anschaue kann ich nur lachen, über den UNterhalt den ich für die ganzen Jahre noch zu bekommen habe und noch bekommen muss kommt da sicherlich eine Menge mehr zusammen. Das Jugendamt aber bekommt ihr Geld irgentwann die haben einen Titel für die gesamte Summe. Ich aber nicht,bin wieder mal die Dumme.

Hat es was gebracht? Nein nicht viel. Mein Ex bekam einen Bewährungshelfer zur Hand für die Zeit und mehr ist nicht dabei rausgekommen. Doch stimmt nicht ganz,der Bewährungshelfer hat ihm damals einen Job besorgt für ein paar Monate wo er dann doch tatsächlich für zwei Kids 200,00€ bezahlt hat. Als die Bewährungszeit abgelaufen ist hat er komischerweise auch keinen Job mehr gehabt,ist doch komisch oder?

So wie mir mein Anwalt sagte, kann man jemanden auch nur mit einer Anzeige auf Unterhaltspflichtverletzung an den Kragen wenn der jenige arbeitet und nicht zahlt ansonsten hat so eine Anzeige keinen Sinn.

Als ich damals die Anzeige hier bei der örtlichen Polizei gemacht habe, wollten die die Anzeige garnicht aufnehmen weil sie meintn ich hätte sowieso keinen Erfolg damit,echt lächerlich. Da hab ich mich gefragt auf welcher Seite die überhaupt stehen. Hat lange gedauert bis die Polizei begriffen hat das ich nicht locker lasse und ansonsten eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreiche.

Ihr seht, das Recht steht auf unserer Seite, aber dieses Recht auch zu bekommen ist scheinbar hier in Deutschland sehr schwer.

Meine Kids habe auch seit Jahren keinen Kontakt mehr zu ihrem Vater, aber nicht weil ich es nicht will,sondern weil meine Jungs gemerkt haben was ihr Vater für ein A....... ist.

Naja für meinen großen der in zwei Jahren 18 wird meint er dann nicht mehr zahlen zu müssen,aber da irrt er sich. Außerdem kann dann mein Sohn für seinen Unterhalt klagen,bin gespannt ob mein Ex das auch mit eingeplant hat.

Habe auch einen Gerichtvollzieher(ist ein Bekannter von mir) zu meinen Ex geschickt der ihm die EV abgenommen hat. Bisher hat mein Ex noch nicht versucht eine Privatinsolvenz zu beantragen.

Wie ihr seht kämpfe ich seit zig Jahren, aber richtig gebracht hat es nichts. Nur die Nerven liegen irgentwann blank.

"Icke"
Viel Glück am Dienstag

sexy-hexy
 
Hi sexy-hexy!
mir ist schon bewußt,das wir hier mit unseren problemen nicht alleine dastehen.du bist ja der beste beweis.aber was die anzeige betrifft,nunja wie soll ich es erklären,habe ich leider doch die A-karte gezogen.polizei und staatsanwaltschaft wurde eingeschalten.und wie du richtig erkannt hast,hat es uns nix gebracht.nun bekommt er zum wiederholten male eine anzeige.schon weil er offensichtlich das gericht damals angelogen hat.doch auch dieses unterfangen wird mir nix bringen.solange wie er beweise vorlegen kann das er nix hat,ist auch nix zu holen.unterhalt verjährt nicht,wenn ich richtig liege und die gesetze sich in dieser sache nicht geändert haben.das wird ein jahrelanger kampf werden.nur schade das die verantwortlichen die das verursacht haben nichts draus lernen.nein im gegenteil sie setzen noch zum gegenschlag aus.und wer ist der leidtragende?richtig....die kinder.ich will doch nur das es den kindern gut geht.für mich verlange ich nichts.ich kann für mich selbst sorgen.aber die kinder haben auch ihre bedürfnisse und können mit den meisten ihrer kumpel nicht mithalten.ich kann nur sagen ich bin stolz auf meine kinder denen es nix ausmacht wenn sie mal zurück stecken müssen.das zeugt von stärke die sie beweisen und ich muß des öfteren für mich alleine tränen vergießen vor stolz und freude.nun,ich stehe auch am anfang des krieges der insolvenz und es bleibt abzuwarten wie sich die sch.... entwickelt.hinzu kommt noch der scheidungskrieg.och ich könnte noch so viel schreiben,aber das würde hier den rahmen sprengen.
fakt ist,das sich hier die gesetzeslage ändern muß.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Leute,
heute heute meine Gerichtsverhandlung. Leider kann ich euch keine neuen Informationen geben, da die Verhandlung abgebrochen wurde, weil der Beschuldigte nicht verschienen ist. Ich weiß leider nicht, wie es weitergeht. Vielleicht bekomme ich ja einen neuen Gerichtstermin. Mal schauen. Scheinbar hält es der Erzeuger nicht für notwendig, zur Gerichtsverhandlung zu erscheinen.
Weiß einer, ob er jetzt vom Gericht auch eine Strafe für Nichterscheinen bekommt?????
LG sagt icke
 
Hallo,
kann leider mit deinem Link nicht viel anfangen. Muß auch gestehen, ich hatte bis jetzt nichts mit Gerichten zu tun. ......Versäumnisurteile...... gibt es wohl nicht bei Kindschaftangelegenheiten...
LG icke
 
Entschuldige, das habe ich überlesen.
Aber eines ist klar, es ist ein Punkt für dich, wenn er nicht erscheint, falls kein triftiger Grund vorhanden ist.
lg Lucia
 
wenn ich mich mal in das Muttergespräch einmischen darf....

Es wäre jetzt wichtig, herauszubekommen, ob die Inso eröffnet wurde.
Das lässt sich am einfachsten unter https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl
Detailsuche mit Namen und Amtsgericht nachvollziehen.

Der rückständige Unterhalt muss dann beim IV/TH zur Tabelle angemeldet werden, damit der Unterhaltsberechtigte (gesetzliche Vertreter) auch im Verfahren als Gläubiger auftreten kann.
Das hat den Vorteil, dass man zum einen u.U. einen Teil aus der Masse zurückbekommt. Zum anderen hat man alle Rechte des Gläubigers bis hin zum Antrag auf Versagung der RSB wegen Verstoßes gegen die Obliegenheiten.
Da fällt mir bei "Schwarzarbeit" sofort was ein. (Verpflichtung zur Erwerbsobliegenheit und Abführung des pfändbaren Betrages an die Masse; Auskunftspflicht gegenüber den Gläubigern/TH zu den wirtschaftlichen Verhältnissen)

Am besten die Schulden als aus "vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung" anmelden.
Sie wären dann von der Restschuldbefreiung ausgenommen.
Aber wird dies durch den Schuldner bestritten, muss der Gläubiger (also der U-Berechtigte) auf Vorsatz klagen.

Für das jetzt laufende Gerichtsverfahren gilt, es muss eine vorsätzliche Nichtzahlung des Unterhaltes nachgewiesen werden oder durch das Gericht festgestellt werden. Meist läuft es ja aber auf eine Mangelfeststellung hinaus.
Ansonsten ist das ganze Verfahren ein Schmarrn, da alle Unterhaltsforderungen bis zur Eröffnung von der Restschuldbefreiung eingeschlossen sind.

Alle nach Eröffnung auftretenden U-Schulden sind Neuschulden und müssen gezahlt werden. Auch die Titulierung ist dann wieder möglich.

Die eingetragenen Grundpfandrechte nutzen wenig, da ja die Restforderung an erster Stelle eingetragenen Gläubigers höher ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi paps1959!
Alles was du beschrieben hast,hat mein Anwalt gemacht.Ich mußte Unterlagen vorlegen usw.Der Erzeuger hat sein damaligen Awalt wohl gefeuert und ihm das Mandat entzogen,denn er tritt mit einem neuen Anwalt an.Wir haben ihm im Gericht nachgewiesen das er seit Juni 2000 kein Unterhalt zahlt.Er hat Auflagen bekommen das Haus zu verkaufen,was gott sei Dank nur auf seinen Namen lie, sodass +/-Neull bei raus kommt.Er hat auferlegt bekommen sich ein Zweitjob zu suchen.Damit wäre er zahlungsfähig.Aber Man👎 ist ja nicht blöd und hört auf zu arbeiten.Er hat gesagt ich sehe nicht ein warum ich der ollen das Geld in den Rachen schmeißen soll.Das es aber für die Kinder ist hat er dabei vergessen.Und das schlimme ist er kommt damit durch.Die Insolvenz in meinem Fall ist im April 2006 beantragt worden.Wir haben auch ein Schriftstück vorliegen in dem geschrieben steht (vom Insolvenzverwalter),das er lieber zahlen solle,da ansonsten die Gegenpartei das Insolvenzverfahren zu nichte machen könnte.Auch das hat ihn nicht abgeschreckt.Kurzer hand hat er eine Offenbarung geschickt mit den Einkommen was er angeblich hätte.Und wenn man etwas logisch nachdenkt und eins plus eins zusammen zählt,kann es nicht zum Leben reichen.Da läuft eine ganz linke Sache ab und uns sind die Hände gebunden.Solange wie er nachweisen kann das er nur Hartz IV erhält und seine jetzige Frau auch nur Hartz IV empfängt wenn überhaupt,kann ich nix machen.Darum haben wir zum Gegenschlag ausgeholt und versuchen nun mit allen Mitteln ihm die Insolvenz kaputt zu machen.Wenn ich das Geld nicht bekomme was den Kindern zusteht,soll er auch kein Bein mehr auf den Boden bekommen.Das Geld ist futsch,da kann ich mich drehen und wenden.Auch wenn Unterhalt nicht verjährt,wird er sein Lebtag nich arbeiten gehen nur um nicht zahlen zu müssen.Das letztendlich keine Rente dabei rauskommt,soweit denkt der nicht.Der kann nur soweit denken wie ein Schwein sch......... kann.Sorry ist aber so!
Aber wir sind jetzt mitten drin und auch ich muß abwarten wie sich alles entwickelt.Die Gerichtsmühlen mahlen bekanntlich langsam.
Aber ich danke dir für deine Auskunft.
@ zu dir icke!
Soweit wie ich es weiß kann er 2 mal dem Gerichtstermin fernbleiben.Beim 3 mal wird er polizeilich vorgeführt.Da es bei mir 700km waren,hatte er sich das überlegt.Denn die Streife von dort bis hierher wäre ihm mächtig teuer zu stehen gekommen.Ich hoffe icke,wir bleiben in Verbindung.Vlt kann der eine dem anderen ja helfen.Ich schaue öfters hier rein.
Bis dahin erstmal und halt die Ohren steif,ich weiß es ist schwer.Ich sehe es ja an mir.
 
Zuletzt bearbeitet:
So schwer es mir auch fällt, nicht auf diverse Ausdrucksweisen zu reagieren.
Grundsätzlich streite ich nicht ab, dass diese Möglichkeit des Restschuldbefreiungsverfahrens natürlich auch solchen Fällen einen Deckmantel der schnellen Schuldbefreiung gibt.

Fakt ist, er ist in Insolvenz. Sie haben hoffentlich zusammen mit Ihrem Anwalt den offenen Unterhalt zur Tabelle gemeldet.

Wenn dem so ist, sind Sie Gläubiger und können sich in alle Belange der Insolvenz einmischen.
Das wäre zum einen die Anmeldung der U-Schulden aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung bis hin zum Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung insgesamt. Sie sind allerdings immer in der Beweispflicht.

Wenn wichtige Anhaltspunkte existieren, dass nebenher gearbeitet wird, ist die ARGE für Hinweise wegen Sozialleistungsbetrug dankbar.
Sie (ARGE) ist verpflichtet auch bei begründetem Verdacht anonymen Hinweisen nachzugehen.

So schwer es auch finanziell fällt, sich hier selber nervlich fertig zu machen ist der falsche Weg.
 

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