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Kindesunterhalt und Insolvenz

I

icke

Gast
Hallöchen,
kann mir irgendeiner weiterhelfen in "Sachen Unterhalt und Insolvenz"????
Mein Ex zahlt seit 1,5 Jahren keinen Kindesunterhalt mehr und hat eine "eigenen Firma", mit der es wohl jetzt nicht mehr richtig läuft und jetzt versucht er in Insolvenz zu gehen. Geht das überhaupt mit Unterhaltsschulden??????? Das Jugendamt hat alles versucht von Ihm Geld zu bekommen für den Unterhalt.
Wäre super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Danke🙂
 
Unterhaltsschulden werden – sofern nicht aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (Delikt) zur Insolvenztabelle angemeldet und festgestellt – von der Restschuldbefreiung erfasst.


Unterhaltsrückstand bis zur Eröffnung der Insolvenz fällt komplett unter die Restschuldbefreiung. Nur Unterhalt ab dem Monat der Verfahrenseröffnung ist vollstreckbar und danach voll zu zahlen.
Ob für einen Selbstständigen etwas anderes gilt bezüglich Vollstreckung, kann ich nicht sagen, aber jemand anders sicher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Selbstständige kann sofort bei Gericht den Insolvenzantrag einreichen.

Es ist keine (wie bei der Verbraucherinsolvenz vorgeschrieben) vorgeschaltete außergerichtliche Einigung vorgeschrieben.

Hoffe, dass ich mich richtig ausgedrückt und das richtige gemeint habe.
 
Vielen Dank für die Info. Also werde ich von dem offenenstehenden Betrag nichts mehr sehen. Aber so sind wohl die Gesetze. Irgendwie kann ich es trotzdem nicht verstehen. Ich denke der Staat setzt sich immer für die Kinder ein? Ich denke, dass er seine Insolvenz mit Absicht so rauszieht, dass er nicht bezahlen braucht.
Ab wann zählt dann eine verschleppte Insolvenz und das er seinen Antrag auf Inso nicht durchgeboxt kriegt???
Komisch, mich fragt keiner, wie ich es finaniell monatlich hinbekomme, aber er kommt dann mit Inso durch?????
Habe ich irgendeine Chance an mein Geld zu kommen????
Vielen Dank für eure Hilfe:🙂🙂🙂
 
Hallo icke,

hast du einen Vollstreckungstitel gegen den Vater wegen Unterhalt? Bin mir nicht sicher,aber solch ein "Unterhaltstitel" könnte ihn von der Restschuldbefreiung abhalten.

Ich an deiner Stelle würde mich schleunigst beim Anwalt erkundigen dann bist du zumindest auf der sicheren Seite. Vielleicht kann dir auch das Jugendamt darüber informationen geben.

LG sexy-hexy
 
Hallo sexy-hexy,
ja ich habe einen Vollstreckungstitel vom Jugendamt. Das Jugendamt hat auch alle Maßnahmen gegen Ihn eingeleitet ( Kontopfändung seit 5 Monaten, eidesst. Erklärung, Gerichtsvollzieher......). Das Jugendamt beschäftigt sich seit Januar 2006 damit, aber ohne Erfolg. Es wurde seitens vom Jugendamt auch veranlaßt, dass der offene Betrag in sein Grundbuch von seinem Haus eingegtragen wird. Aber auch da wurde mir nicht viel Hoffung gegeben, da das Haus wohl ende des Jahre zwangsversteigert wird und die Schulden des Hauses höher sind als überhaupt raus kommen wird. Die Restschuld des Hauses liegt höher als ein Neubau vom Haus. Ich weiß auch, das er "schwarz" arbeitet, kann es aber leider nicht nachweisen.

Lg sagt icke
😕
 
Hallo sexy-hexy,
ja ich habe einen Vollstreckungstitel vom Jugendamt. Das Jugendamt beschäftigt seit Januar 2006 mit Ihm. Leider sind bis jetzt alle Wege (Kontopfändung seit 5 Monaten, eidesst. Erklärung, Gerichtsvollzieher ....) ohne Erfolg gewesen. Das Jugendamt hat auch die Eintragung einer Grundschuld auf sein Grundstück mit Haus veranlassen lassen. Aber auch da hat mir das Jugendamt nicht viel Hoffung gegeben, da das Haus ende des Jahres zwangsversteigert wird und die Restschulden viel höher sind, als das Haus überhaupt wert hat. Für die noch offene Summe des Hauskredites könnte man sich locker ein "neues" bauen.
Ich weiß auch, dass er fleißig "schwarz" arbeitet und kann es nicht beweisen. Da kann einem doch die Hutschnur platzen.
Jugendamt sagt, noch mehr kann man schon nicht mehr machen.
Ich weiß nun auch schon nicht mehr weiter.
LG icke😕
 
Hallo icke,

bei mir war es so, das das Jugendamt eine Anzeige gemacht hat weil mein Ex keinen Unterhalt gezahlt hat, er ist mit einer zweijährigen Bewährungsstrafe davon gekommen. Das Jugendamt hat meistens mehr möglichkeiten als unsereins, ich habe auch gegen meinen Ex eine Anzeige wegen UInterhaltspflichtverletzung gestellt die aber abgelehnt wurde von der Staatsanwaltschaft weil mein Ex zur Zeit Harz4 erhält.
Wurde das bei euch schon mal veranlasst?

LG sexy-hexy
 
Hallo sexy-hexy,
ich glaube, unsere beiden Fälle sind sich sehr ähnlich. Auf Anraten des Jugendamtes habe ich im November 2006 eine Anzeige bei der Polizei "Verletzung der Unterhaltspflicht" gemacht. In der letzten Woche habe ich vom Amtsgericht bescheid bekommen, dass die Verhandlung der Strafsache, wo ich als Zeuge hin muß, nächste Woche Dienstag ist. Also, wurde bei mir der Fall von der Staatsanwaltschaft nicht abgelehnt. Aber ich denke, da wird auch nicht wirklich viel rauskommen. Naja, einfach mal abwarten. Er sollte ja auch zum Jugendamt und zur Polizei antreten und Stellung dazu nehmen, warum er nicht zahlt. Aber zur Polizei und zum Jugendamt hat er wohl gesagt, er hätte dafür keine Zeit, er muß arbeiten.
Scheinbar kommt "frech" immer weiter.
LG icke
 
Hallo sexy-hexy,
ich glaube, unsere beiden Fälle sind sich sehr ähnlich. Auf Anraten des Jugendamtes habe ich im November 2006 eine Anzeige bei der Polizei "Verletzung der Unterhaltspflicht" gemacht. LG icke


Dies könnte dazu führen, dass es dann Schulden aus unerlaubter Handlung werden und somit - glücklicherweise - nicht von der Restschuldbefreiung erfasst werden.

Selbst bei durchlaufenem Insolvenzverfahren würden diese Unterhaltsschulden nicht erlassen werden. Die bleiben und bleiben weiterhin dann vollstreckbar.
 

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