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Kindergeldantrag: Anmeldung des Kindes am neuen Wohnort notwendig?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 56262
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G

Gelöscht 56262

Gast
Hallo Liebes Forum!

Mein Kind wird bald beim Vater wohnen. Der meint, um das Kindergeld zu beantragen muss er das Kind an seinem Wohnort Haupt anmelden. Stimmt das? Auch wegen Schule sei dies notwendig, aber die Schule bleibt die gleiche.

Aus persönlichen Gründen hätte ich es lieber, wenn das Kind bei mir gemeldet bleibt.

Danke für Erfahrungen und Tipps.
 
Der muss das Kindergeld nicht beantragen, ihr geht beide gemeinsam hin zur Familienkasse, erklärt, dass das Kind ab dem Zeitpunkt X beim Vater lebt und deswegen der Vater das Kindergeld nun erhalten soll und damit hat sich der Aufwand.

Sollte das Kindergeld nochmals beantragt werden, wäre dieses eine Doppelbeantragung und kann zu erheblich mehr Problemen führen, daher, wie geschrieben, gemeinsam hingehen zur Familienkasse und es dort so angeben.
 
Wenn der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt und das Kind bei ihm wohnt, dann muss es auch bei ihm gemeldet sein.
Teilt ihr euch weiterhin das Sorgerecht oder hat er auch dann das alleinige?
Doch wie auch immer - der Dauerwohnsitz des Kindes ist auch die Meldeanschrift.
Ich wünsche dir viel Kraft - das Ganze ist sicherlich nicht einfach für dich.....
 
Wenn der Vater das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt und das Kind bei ihm wohnt, dann muss es auch bei ihm gemeldet sein.
Teilt ihr euch weiterhin das Sorgerecht oder hat er auch dann das alleinige?
Doch wie auch immer - der Dauerwohnsitz des Kindes ist auch die Meldeanschrift.
Ich wünsche dir viel Kraft - das Ganze ist sicherlich nicht einfach für dich.....

🙂 Wichtig ist, wo das Kind betreut wird,da gehört das Kindergeld hin.Normal sollte eine schriftliche Benachrichtigung mit einer Abtretungserklärung zu Gunsten des Vaters genügen.Zuständig ist die Familienkasse,die auch bei Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht🙂
alles Gute
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vater hat recht, das Kind muss bei ihm gemeldet sein, damit er Kindergeld beziehen kann. Da das Kind bei ihm wohnt und durch ihn betreut und versorgt wird steht dem Vater das Kindergeld zu.

Warum willst du denn nicht, dass das Kind umgemeldet wird? Welche Nachteile hättest du denn davon? Sollte das Kind wieder zu dir zurückziehen so kann es doch problemlos wieder umgemeldet werden.
 
Theoretisch sollte es reichen dort einen Nebenwohnsitz anzumelden. Aber um dir ganz sicher zu sein, ruf doch einfach mal bei der Kindergeldkasse an???

Ich gehe mal davon aus, das keiner von euch beiden im öffentlichen Dienst arbeitet:

Wegen dem Mehraufwand zur Bearbeitung der Anträge sind verschiedene Behörden(öffentlicher Dienst) dazu übergegangen die Zuständigkeit an die Familienkasse abzugeben.
Gruß Susen
🙂
 
Ja, eine Anmeldung ist notwendig. Und im Merkheft für das Kindergeld steht, dass jede Änderung in den Familienverhältnissen unbedingt der Familienkasse mitzuteilen ist. Wenn das Kind dann beim Vater lebt ist er dann der Kindergeldberechtigte und das muss der Familienkasse mitgeteilt werden, es ist auch nicht zulässig, dass Du das Kindergeld weiter beziehst und es ihm dann weitergibst. Melde die neuen Umstände bei der Kindergeldkasse, um jeglichen Problemen aus dem Weg zu gehen.

Und alles Gute und viel Kraft für die nächste Zeit.
 

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