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Kindergeld

also: Antrag bei KG-Kasse stellen!

Also: Unterhaltspflichtverletzung...

Dann mal viel Glück,mach alle Schritte wie dargelegt!

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
@ Missis:
Der Richter vom FG hat mir IMMERHIN die Klagebegründungsfrist wg.meiner Erkrankung verlängert,
hab damals nur "Klage zur Niederschrift" gegeben.
Nur den einen Satz--um Frist zu halten .
War grad ne heftige Krankheitsphase.

Die Kasse hat die Vollstreckung storniert. 🙂
Es hätte mich gekillt.

😎 Ja..mir sind jetzt 15 Jahre NUR SO ABSURDE DINGE passiert 😎

Sowas gehört bei meinem Ex zum "Kriegs-Schachspiel" 😀
-Ämter..beeinflussen..*hüstel*.

Tja...ich bleib ganz ruhig und seh zu,was passiert,
immerhin bin ich derzeit geistig wieder in der Lage, Sätze zu formulieren 🙂.

Ob der "Familien"Richter sich erinnert oder die Abmachung notiert hat,
werd ich sehen.
Die Zahlungsbelege hab ich und AUCH alle Beweise,daß Sohn in der Zeit ausgehungert werden sollte . Schaun wir mal.
Bei mir ist nix zu pfänden,ich warte seit 33Monaten auf EGU...

 

Hallo Micky,

schau mal hier: Kindergeld. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hui viele antworten etwas verwirrend. Trotzdem danke dafür. Kann jetzt nur kurz antworten bin auf Arbeit. Also verdienen tu ich je nach schichtzulagen 400-500€ davon muss ich aber auch alles zahlen. Für mich muss ein Auto sein da es hier keine öffentliche Verkehrsmittel so gibt 30min zur nächsten Bus Haltestelle. Bafög bekomm ich keins, bei BAB ist gerade das Problem das meine Eltern die nötigen infos nicht herraus geben.
 
Ehrlich gesagt --wenn die Dir nicht mal die EINKOMMENSBELEGE geben,würde ich beim Familiengericht eine "Stufebnklage" machen-->

das kannst Du ohne Anwalt!

Aufforderung zur Auskunft(erste Stufe) und zur Berechnung Unterhalt(2.Stufe).

Ohne Unterlagen kommst Du nicht ans BAB,das Du bei Selbstbehaltunterschreitung schon hättest evl.

400 -90= 310 --> Bedarf 640

330-230 Euro ungedeckten Bedarf hast Du.

Da wäre das KG ein hilfreicher Teil!
 
Ich muss Mickey recht geben,
SIE bekommt Ausbildungsgeld,
hat scheinbar daher keinen Anspruch auf ergänzendes ALG II
oder evtl. BAFÖG.
Das sie nicht mit ihrem Geld auskommt ist nicht das Problem der Eltern, bei denen wird das KG allerdings auch als Einkommen berücksichtigt!😎

Für den Kindergeldanspruch wird nur das Einkommen des Kindes zugrunde gelegt. Da die Eltern der TE Kindergeld beziehen, muss die TE mit ihrem Einkommen also unter der Einkommensgrenze liegen. Folglich hat sie Anspruch auf Unterhalt.
 
@ Micky:

Ich drücke ganz fest die Daumen, dass du den Rechtsstreit erfolgreich für dich entscheidest. 🙂
Zur Not geh auch in die nächste Instanz.
 
Für den Kindergeldanspruch wird nur das Einkommen des Kindes zugrunde gelegt.

Kindergeld wird nur gewährt, wenn das Kind im Kalenderjahr unter der Einkommensgrenze von 8.004 Euro (ab 2010, davor waren es 7.680 Euro) bleibt.

@kleinezicke19
Hat du bereits einen Antrag auf ALG II gestellt? Zumindest für die "Übergangszeit", sollte dir doch evtl. ergänzendes ALG II zustehen.
Unter Umständen kannst du auch Wohngeld beantragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
hi mimi07, ja über wohngeld habe ich mich erkundet bekomm ich aber nicht weil mein zimmer zu viel miete in anspruch nimmt ich müsste in was billigeres ziehen
 

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