Micky
Sehr aktives Mitglied
So einfach ist eben NICHT.
Du kannst es VERSUCHEN--aber:
Ausbildung--welches Einkommen?
Azubigeld minus 90Eu muß angerechnet werden als Dein "Einkommen"
Eltern sind EMPFANGSBERECHTIGTE des KG!
Da ist es ERST MAL völlig latte,was sie damit tun.
Sie sind wg."zu wenig Einkommen" auch nicht unterhaltszahlungsfähig.
Deine AUTOVersicherung,Handy,Telefon,Riester etc.interessiert nicht.
Du hast BEDARF --den mußt Du ab 18 SELBST decken.
Wenn das nicht/nur teilweise geht (Ausbildung),kannst Du den
VORGESCHRIEBENEN WEG gehen:
- BAB?
-Auskunft Elterneinkommen in Schriftform
-Bedarf minus erzielbares anrechenbares Einkommen (also Azubigeld minus Pauschale plus Dauermonatskarte (NICHT PKW!)
Der Rest ist Dein "ungedeckter Bedarf".
So...nun kannst Du da was "nicht einsehen oder doch"---das muß Deine Eltern nicht kümmern.
Ist BITTER,aber IST SO!
Sie KÖNNEN freiwillig Geld rüberwachsen lassen ,
KÖNNEN Dir freiwillig das KG übertragen --sie MÜSSEN aber nicht.
--ODER :
Du kannst Dir einen Rechtberatungsschein holen und versuchen,
von ihnen das KG und ggf-weiteren Unterhalt zu erhalten.
Der Bedarf eines "allein wohnenden erwachsenen Kindes in Ausbildung" ist monatlich ca.640 Euro (je nach Bundesland---z.T.auch 670 ).
Zum Bedarf gehört NICHT(!) handy,Auto,Riester,Telefon,Versicherungen...
Dazu gehört: Wohnanteil, Lebenshaltungskostenpauschale ,KK .
Letztere ist über die Ausbildung gegeben,vermute ich.
Hier(link anclicken) findest Du Formulare,die wichtig sind und alle Bedingungen u.sonsige Infos bezügl.Kindergeld.
Du kannst es VERSUCHEN--aber:
Ausbildung--welches Einkommen?
Azubigeld minus 90Eu muß angerechnet werden als Dein "Einkommen"
Eltern sind EMPFANGSBERECHTIGTE des KG!
Da ist es ERST MAL völlig latte,was sie damit tun.
Sie sind wg."zu wenig Einkommen" auch nicht unterhaltszahlungsfähig.
Deine AUTOVersicherung,Handy,Telefon,Riester etc.interessiert nicht.
Du hast BEDARF --den mußt Du ab 18 SELBST decken.
Wenn das nicht/nur teilweise geht (Ausbildung),kannst Du den
VORGESCHRIEBENEN WEG gehen:
- BAB?
-Auskunft Elterneinkommen in Schriftform
-Bedarf minus erzielbares anrechenbares Einkommen (also Azubigeld minus Pauschale plus Dauermonatskarte (NICHT PKW!)
Der Rest ist Dein "ungedeckter Bedarf".
So...nun kannst Du da was "nicht einsehen oder doch"---das muß Deine Eltern nicht kümmern.
Ist BITTER,aber IST SO!
Sie KÖNNEN freiwillig Geld rüberwachsen lassen ,
KÖNNEN Dir freiwillig das KG übertragen --sie MÜSSEN aber nicht.
--ODER :
Du kannst Dir einen Rechtberatungsschein holen und versuchen,
von ihnen das KG und ggf-weiteren Unterhalt zu erhalten.
Der Bedarf eines "allein wohnenden erwachsenen Kindes in Ausbildung" ist monatlich ca.640 Euro (je nach Bundesland---z.T.auch 670 ).
Zum Bedarf gehört NICHT(!) handy,Auto,Riester,Telefon,Versicherungen...
Dazu gehört: Wohnanteil, Lebenshaltungskostenpauschale ,KK .
Letztere ist über die Ausbildung gegeben,vermute ich.
Hier(link anclicken) findest Du Formulare,die wichtig sind und alle Bedingungen u.sonsige Infos bezügl.Kindergeld.